Gelöst

Kündigung Handyvertrag wg. Wegfall der beworbenen und zugesicherten Eigenschaft "StreamOn"

vor 2 Jahren

Hallo @telekomhilft ,

 

Sie haben mich gestern schriftlich darüber informiert, dass Sie in meinem laufenden Handyvertrrag die Leistung
„StreamOn“ zum 31.03.2023 ersatzlos kündigen. Darüber hinaus bieten Sie für weitere 90 Tage „übergangsweise“
ein unliniiertes Datenvolumen an.

 

Ich habe den Handyvertrag mit der Telekom, insbesondere aufgrund Ihrer beworbenen Zusatzleistung „StreamOn“
abgeschlossen. Diese Leistung ist ein elementarer Bestandteil Ihres Vertrages und wurde mir so auch bei meiner
letzten Vertragsverlängerung als solche angeboten. In der, mir vorliegenden, Gesprächsaufzeichnung zur Vertragsver-
längerung erwähnt Ihr Mitarbeiter explizit die Leistung „StreamOn“ als Vertragsgegenstand. Aus diesem Grund ist
die Vertragsverlängerung zustande gekommen.

 

Aus diesem Grund mache ich zum 30.06.2023 (nach Ablauf der 90tägigen unlimitieren Datennutzung) von meinem
Sonderkündigungsrecht gebrauch und bitte Sie, mir dieses Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.

Den Medien konnte ich bereits entnehmen, dass die Telekom die Rechtsauffassung vertritt, dass Kunden hier kein
Sonderkündigungsrecht zustehe, da StreamOn kein Vertragsbestandteil sei! Diese Auffassung teile ich nicht und sie
ist rechtlich nicht haltbar. Sollten Sie meine Kündigung diesbezüglich ablehnen werde ich rechtliche Schritte einlegen.

In diesem Fall dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie mich als Kunden (Handyverträge und DSL) dauerhaft verlieren.

Sollten Sie an einer weiteren, fairen Kundenbeziehung interessiert sein, bieten Sie mir bitte einen adäquaten Ersatz-Tarif
bei gleichbleibenden Konditionen an bzw. verlängern Sie die unliniierte Datennutzung bis zum Vertrags-Laufzeitende.

Ansonsten bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung bis zum 10.03.2023.

 

Gruß Chris

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Aus diesem Grund mache ich zum 30.06.2023 (nach Ablauf der 90tägigen unlimitieren Datennutzung) von meinem
      Sonderkündigungsrecht gebrauch und bitte Sie, mir dieses Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.

      Hast kein Sonderkündigungsrecht .... kannst also lediglich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. 

      Es handelt sich um eine Zubuchoption und nicht um den Vertrag und auch nicht um eine Hauptvertragspflicht. 

       

      Wegen Wegfall einer Option - wobei die Telekom nicht einmal dafür etwas kann - kann man den Hauptvertrag nicht außerordentlich kündigen. 

       

       

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Diese Auffassung teile ich nicht und sie
      ist rechtlich nicht haltbar.

      Musst sie ja nicht teilen .. musst se halt nur akzeptieren. Darfst ja ner anderer Meinung seinen. 

      Bringt nur nix.

       

       

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Sollten Sie meine Kündigung diesbezüglich ablehnen werde ich rechtliche Schritte einlegen.

      Bitte aber nicht über eine Rechtsschutzversicherungen laufen lassen .. weil für so nen Blödsinn wollen wir anderen nicht mit bezahlen. 

      18

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      es ist natürlich ärgerlich, dass die Option StreamOn wegfällt, aber wie hier schon geschrieben wurde, es handelte sich eben um eine Zubuchoption und keinen festen Vertragsbestandteil. Diese Zubuchoption konnte jederzeit gekündigt werden und das ist leider auch passiert. Ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag gibt es dadurch nicht. Auf der anderen Seite haben wir im letzten Jahr das Datenvolumen für die Verträge auch nochmal kräftig angehoben.

       

      Grüße

      Peter

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Peter Hö. ,

       

      Kein Problem und auch nur  "bedingt"  ärgerlich.  Die Telekom verliert dann eben wieder die Kunden, die sie zuvor mit der Option gewonnen hat... Meine Verträge sind/werden  gekündigt un dann ist alles gut.

      Ich wünsche euch alles Gute... passt auf euch auf Fröhlich

      Beste Grüße

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Bedenke das die Anordnung für alle Anbieter gilt. Also kannst du dein StreamOn-Volumen nur durch Verträge ersetzen, die dir das Volumen auch wieder bieten. da steht es dir natürlich dann frei, den für dich günstigsten Anbieter auszuwählen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      n der, mir vorliegenden, Gesprächsaufzeichnung zur Vertragsver- längerung erwähnt Ihr Mitarbeiter explizit die Leistung „StreamOn“ als Vertragsgegenstand

      n der, mir vorliegenden, Gesprächsaufzeichnung zur Vertragsver-
      längerung erwähnt Ihr Mitarbeiter explizit die Leistung „StreamOn“ als Vertragsgegenstand
      n der, mir vorliegenden, Gesprächsaufzeichnung zur Vertragsver-
      längerung erwähnt Ihr Mitarbeiter explizit die Leistung „StreamOn“ als Vertragsgegenstand

      @Gelöschter Nutzer hat der Mitarbeiter der Telekom dem auch zugestimmt? Wusste er davon? ...sieht nach einer strafbaren Handlung aus... 

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Lass gut sein! ...wie gesagt Alles Gute Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Diese Leistung ist ein elementarer Bestandteil Ihres Vertrages und wurde mir so auch bei meiner letzten Vertragsverlängerung als solche angeboten.

      Diese Leistung ist ein elementarer Bestandteil Ihres Vertrages und wurde mir so auch bei meiner
      letzten Vertragsverlängerung als solche angeboten.
      Diese Leistung ist ein elementarer Bestandteil Ihres Vertrages und wurde mir so auch bei meiner
      letzten Vertragsverlängerung als solche angeboten.

      Nein, ist sie nicht und war sie auch nie 

      Sie war schon immer eine eigener täglich kündbare Vertagsoption.

      Daher gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht.

      Vielmehr macht die Telekom von ihrem Recht gebrauch diese Option nun zu kündigen.

       

       

      Diese Auffassung teile ich nicht und sie ist rechtlich nicht haltbar.

      Diese Auffassung teile ich nicht und sie
      ist rechtlich nicht haltbar.
      Diese Auffassung teile ich nicht und sie
      ist rechtlich nicht haltbar.

      Das ist ja dann ein Problem, es steht dir dann ja der Klageweg offen.

       

      Der Adequate Ersatztarif ist der Magenta L mit Magenta Eins Vorteil - ist dieser Unlimited

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      es ist natürlich ärgerlich, dass die Option StreamOn wegfällt, aber wie hier schon geschrieben wurde, es handelte sich eben um eine Zubuchoption und keinen festen Vertragsbestandteil. Diese Zubuchoption konnte jederzeit gekündigt werden und das ist leider auch passiert. Ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag gibt es dadurch nicht. Auf der anderen Seite haben wir im letzten Jahr das Datenvolumen für die Verträge auch nochmal kräftig angehoben.

       

      Grüße

      Peter

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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