Konto laut Telekom ausgeglichen, trotzdem Inkasso wegen einer separat abgerechneten Apple Watch

vor 18 Stunden

Ich bin seit vielen, vielen Jahren Telekom-Kunde und habe meine Rechnungen über all die Jahre zuverlässig bezahlt. Vor etwa sechs Monaten habe ich für meine Tochter eine Apple Watch bei der Telekom gekauft und dazu den entsprechenden Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Ich ging selbstverständlich davon aus, dass die Zahlung für das Endgerät – wie meine übrigen Telekom-Zahlungen – über mein seit Jahren bestehendes SEPA-Mandat abgewickelt wird. Offenbar wurde die Gerätezahlung jedoch separat behandelt.

Das Entscheidende: Mein Online-Kundenkonto zeigte weiterhin „Ihr Konto ist ausgeglichen“. Das wurde mir später sogar telefonisch von der Telekom-Hotline ausdrücklich bestätigt.

Gleichzeitig war die bei der Telekom hinterlegte Anschrift offenbar nicht korrekt berücksichtigt worden: Sowohl das Endgerät als auch das spätere Inkassoschreiben gingen an unseren alten Zweitwohnsitz, obwohl ich meine Anschrift zuvor bereits geändert hatte. Dort sind wir nur selten und erhalten normalerweise keine Post.

Irgendwann fand ich dort den Brief des Inkassobüros. Ich habe den darin genannten offenen Betrag sofort bezahlt, nachdem ich überhaupt erstmals Kenntnis von der Forderung hatte.

Der Brief hatte allerdings bereits einige Wochen im Briefkasten gelegen. Und dann kam wenige Tage später ein weiterer Brief des Inkassobüros – mit noch einmal rund 35 € zusätzlichen Kosten und entsprechender Zahlungsaufforderung.

Nach 25 Jahren Telekom-Kundschaft frage ich mich ernsthaft: Wie kann es sein, dass mein Konto laut Online-Kundencenter und laut telefonischer Auskunft der Telekom als ausgeglichen geführt wird, gleichzeitig eine separat abgerechnete Geräteforderung offen ist und schließlich ein Inkassobüro eingeschaltet wird?

Ich bestreite nicht die ursprüngliche Geräteforderung. Sobald ich von ihr erfahren habe, habe ich sie umgehend bezahlt. Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, sind die erheblichen zusätzlichen Inkasso- und Folgekosten unter diesen Umständen. Das gehört sich nicht und hat m.E. mit einem respektvollen Umgang mit einem langjährigen guten Kunden nichts zu tun.

Letzte Aktivität

vor 13 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

93

0

12

    • vor 18 Stunden

      Wenn es beim Inkasso liegt, hat die Telekom die Forderung abgetreten. Bitte dorthin wenden

      0

    • vor 18 Stunden

      Die Rechnung ist doch schon bezahlt. Außerdem: Wie soll das Inkassobüro denn bei Unzulänglichkeiten der Telekom helfen? Dieser Kommentar bzw. Diese Antwort ist leider wenig hilfreich…

      10

      von

      vor 16 Stunden

      Franjo1909

      Nur das Schreiben des Inkasso-Büros - vorher und auch sonst keine.

      Das lasse ich als Argumente nicht gelten. Eine automatisierte Zahlungserinnerung lässt sich auch (oder gerade) in Zeiten des „low Cost” Massenmarktes bewerkstelligen. Und nur zur Klarheit, weil Du schreibst „letztlich gingen Schreiben auch an Dich“: Nur das Schreiben des Inkasso-Büros - vorher und auch sonst keine.

      Franjo1909

      Nur das Schreiben des Inkasso-Büros - vorher und auch sonst keine.

      Das wiederum kann ich nicht glauben. 

      Außerdem solltest Du damals eine AB bekommen haben für den Vertrag mit Uhr. Welche Adresse steht auf dieser?

      0

      von

      vor 16 Stunden

      Noch mal nachgeschaut. Eine AB von damals finde ich nirgendwo. Nur die „vorvertraglichen Pflichtinformationen“. Die gingen mir per Email zu. Dort wird auch der Preis für das Endgerät von 69,95 EUR genannt. Und ganz explizit steht dort: 

      „Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann ausschließlich per Einzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Wir buchen den Betrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten Konto ab. Ein Rechnungsbetrag muss spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Telekom gutgeschrieben sein.„

      0

      von

      vor 13 Stunden

      Franjo1909

      Und ganz explizit steht dort: 

      „Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann ausschließlich per Einzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Wir buchen den Betrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten Konto ab. Ein Rechnungsbetrag muss spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Telekom gutgeschrieben sein.„

      Noch mal nachgeschaut. Eine AB von damals finde ich nirgendwo. Nur die „vorvertraglichen Pflichtinformationen“. Die gingen mir per Email zu. Dort wird auch der Preis für das Endgerät von 69,95 EUR genannt. Und ganz explizit steht dort: 

      „Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann ausschließlich per Einzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Wir buchen den Betrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten Konto ab. Ein Rechnungsbetrag muss spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Telekom gutgeschrieben sein.„

      Franjo1909

      Und ganz explizit steht dort: 

      „Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann ausschließlich per Einzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Wir buchen den Betrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung und der Ankündigung der Abbuchung vom vereinbarten Konto ab. Ein Rechnungsbetrag muss spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Telekom gutgeschrieben sein.„

      Diese Bedingung solltest du der Telekom schriftlich um die Ohren schlagen und deine Mehrkosten zurück verlangen. Wenn die Telekom die Abbuchung als Zahlungsweg verlangt, kann sie m. E. für ihr eigenes Versäumnis nicht den Kunden bluten lassen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...