Kostenvoranschlag Gerätereparatur bei KOMSA Widerspruch einlegen
vor 2 Monaten
Hallo,
ich habe am 24.08.2026 einen Kostenvoranschlag wegen "Abgelaufener Gewährleistungszeitraum" bekommen mit dem Kostenvoranschlag für 1039€ Für Reparatur meines Gerätes.
Ihre Referenz
Ich habe Belege, dass das Gerät noch in Gewährleistung ist, über den Kostenvoranschlag und Serviceauftrag kann ich keinen Einspruch einlegen oder Kontakt aufnehmen.
Gibt es eine E-Mail Adresse für den Widerspruch/um Belege hochzuladen/Direktkontakt zu KOMSA?
Nur eines dieser 3 Dinge würde mir schon helfen.
Kann mir jemand den Kontakt herstellen?
Vielen Dank
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vor 2 Monaten
auftrag.mobilfunk@telekom.de
retouren@komsa.de
info@komsa.com, Tel. +49 3722 713-8500
https://komsa.com/fileadmin/legal/KOMSA_Formular_Reklamation_R%C3%BCckgaberecht_2023-03__g%C3%BCltig_ab_01-04-2023_.pdf
1
von
vor 2 Monaten
ich hatte schon die info@komsa probiert und zurückbekommen mit der Aufforderung mich doch bitte an Telekom zu richten.
ich denke auftrag.mobilfunk@telekom.de könnte helfen.
Vielen Dank
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Ich habe Belege, dass das Gerät noch in Gewährleistung ist,
Hallo,
ich habe am 24.08.2026 einen Kostenvoranschlag wegen "Abgelaufener Gewährleistungszeitraum" bekommen mit dem Kostenvoranschlag für 1039€ Für Reparatur meines Gerätes.
Ihre Referenz
Ich habe Belege, dass das Gerät noch in Gewährleistung ist, über den Kostenvoranschlag und Serviceauftrag kann ich keinen Einspruch einlegen oder Kontakt aufnehmen.
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Nur eines dieser 3 Dinge würde mir schon helfen.
Kann mir jemand den Kontakt herstellen?
Vielen Dank
Wann wurde das Gerät gekauft?
Sofern älter als 12 Monate, ist der entsprechende Nachweis von dir vorhanden dass das Gerät schon bei Kauf den Mangel hatte?
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von
vor 2 Monaten
Anbei ein Auszug aus meinem geplanten Widerspruch, hoffe das beantwortet die Frage
1. Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Das Gerät wurde am 13.12.2024 erworben. Bereits am 01.09.2025 wurde ein Mangel gemeldet und von Ihnen im Rahmen der Nacherfüllung / durch den Austausch des Geräts behoben. Durch diese Nachbesserung/Mangelbeseitigung liegt ein Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB vor. Dementsprechend hat die zweijährige Verjährungsfrist für die Gewährleistung bezüglich des ausgetauschten Geräts mit der Übergabe an mich erneut begonnen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Hallo @Fluf,
Ich habe Dir mal diesen Link herausgesucht, dort kannst Du Belege anhängen.
Ich kann auch verstehen, das Du verärgert bist. Das tut mir leid. Ich drücke die Daumen, das sich alles klärt.
Liebe Grüße
Karin
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von
vor 2 Monaten
Kontaktformular - Technische Frage zu einem Gerät - erscheint mir zwar nicht als der richtige Ort dafür, aber ich versuche es mal.
Vielen Dank
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von