Gelöst
Kulanzanfrage: Missverständnis bei Cashback-Aktion (Tarif: MagentaMobil Special)
vor 2 Tagen
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Hallo Telekom-hilft-Team,ich habe zum 01.09. einen MagentaMobil Special Vertrag abgeschlossen. Ausschlaggebend für meine Entscheidung war die groß beworbene Cashback-Aktion in der MeinMagenta App. Die Menüführung und App-Navigation waren für mich leider sehr irreführend gestaltet – mir wurde die Cashback-Option direkt angezeigt, weshalb mir beim Kauf absolut nicht ersichtlich war, dass der Special-Tarif von der Aktion ausgeschlossen ist. Das habe ich leider erst im Nachgang erfahren.Der Vertrag läuft nun, und ich möchte ihn auch gar nicht widerrufen oder in einen teureren Tarif wechseln, da mir die Konditionen des Special-Tarifs an sich zusagen. Dennoch bleibt wegen der irreführenden App-Führung ein sehr unschöner Beigeschmack hängen.Da ich als zufriedener Kunde bei Ihnen bleiben möchte, wäre meine Frage, ob Sie mir hier aus Kulanz entgegenkommen können – beispielsweise durch eine einmalige Gutschrift / Erstattung der Hälfte des entgangenen Cashback etwas auszugleichen.Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich würde mich über eine positive Rückmeldung sehr freuen.Viele GrüßeNorbertHallo Telekom-hilft-Team,ich habe zum 01.09. einen MagentaMobil Special Vertrag abgeschlossen. Ausschlaggebend für meine Entscheidung war die groß beworbene Cashback-Aktion in der MeinMagenta App. Die Menüführung und App-Navigation waren für mich leider sehr irreführend gestaltet – mir wurde die Cashback-Option direkt angezeigt, weshalb mir beim Kauf absolut nicht ersichtlich war, dass der Special-Tarif von der Aktion ausgeschlossen ist. Das habe ich leider erst im Nachgang erfahren.Der Vertrag läuft nun, und ich möchte ihn auch gar nicht widerrufen oder in einen teureren Tarif wechseln, da mir die Konditionen des Special-Tarifs an sich zusagen. Dennoch bleibt wegen der irreführenden App-Führung ein sehr unschöner Beigeschmack hängen.Da ich als zufriedener Kunde bei Ihnen bleiben möchte, wäre meine Frage, ob Sie mir hier aus Kulanz entgegenkommen können – beispielsweise durch eine einmalige Gutschrift / Erstattung der Anschlussgebühr, um das entgangene Cashback etwas auszugleichen.Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich würde mich über eine positive Rückmeldung sehr freuen.Viele Grüße
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vor 2 Tagen
Das wird leider nicht passieren
Es geht nur Widerruf, wenn du noch in der Frist bist, weil erst ab Erhalt der Auftragsbestätigung die Frist beginnt
Selbst, wenn man die Frist zur Einlösung des Cashback verpasst, ist keine Kulanz möglich
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Hallo @@nobeeer,
Sollten hierzu noch Fragen offen sein, kannst du dich gerne melden.
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