Kündigung: Was sollte ich nun machen?
vor 7 Jahren
Guten morgen zusammen,
ich möchte einen meiner 2 Verträge noch vor Ablauf der 14 Tage Wiederrufsrecht kündigen, da ich mit der Leistung im allgemeinen nicht sehr zufrieden bin, was also muss ich machen, um keine Rechnungen zu bekomme? Reicht es bei der Telekom anzurufen?
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vor 7 Jahren
Was steht in der Widerrufsbelehrung?
Da Du im Geschäftskundenbereich schreibst, solltest Du eigentlich wissen wie man etwas widerruft.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true
3
von
vor 7 Jahren
Da Du im Geschäftskundenbereich schreibst, solltest Du eigentlich wissen wie man etwas widerruft.
Da Du im Geschäftskundenbereich schreibst, solltest Du eigentlich wissen wie man etwas widerruft.
Gar nicht.
Das Widerrufsrecht gilt nicht im B2B Bereich.
von
vor 7 Jahren
Was ist denn B2B ???
Soweit ich gelesen habe, habe ich ein 14 Tägiges Rückgaberecht.
0
von
vor 7 Jahren
Was ist denn B2B ???
Was ist denn B2B ???
Business to Business.
Soweit ich gelesen habe, habe ich ein 14 Tägiges Rückgaberecht.
Soweit ich gelesen habe, habe ich ein 14 Tägiges Rückgaberecht.
Wenn es dir eingeräumt wurde steht auch dabei wie zu widerrufen ist.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
Reicht es bei der Telekom anzurufen?
So Du einen Vertrag mit gesetzlicher Widerrufsmöglichkeit abgeschlossen hast, dann hast Du eine Widerrufsbelehrung erhalten in welcher steht, wie zu widerrufen ist. Telefonisch ist darin keine Option. Als Geschäftskunde hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Widerruf - mag sein, dass die Telekom Dir diese Option aber trotzdem einräumt, dann hast Du eine Widerrufsbelehrung.
Telefonisch kannst Du natürlich trotzdem im Prinzip probieren, ob etwas auf Kulanz geht. Wenn dafür die Wahrscheinlichkeit auch eher gering ist.
0
12
von
vor 7 Jahren
@BigWoelfi2und @Gelöschter Nutzer und @der_Lutz, weil die Meinung vorher war, man könne die verbrauchte Leistung ja auch trotz Widerruf in Rechnung stellen, weil ich geschrieben hatte, dass man nicht einfach Leistung verbrauchen kann und dann erwarten, dass diese Leistung umsonst war, und andere schrieben, dass man das dann auch anders abrechnen können könnte.
@BigWoelfi2und @Gelöschter Nutzer und @der_Lutz,
weil die Meinung vorher war, man könne die verbrauchte Leistung ja auch trotz Widerruf in Rechnung stellen, weil ich geschrieben hatte, dass man nicht einfach Leistung verbrauchen kann und dann erwarten, dass diese Leistung umsonst war, und andere schrieben, dass man das dann auch anders abrechnen können könnte.
Da zitiere ich mich auch nochmal, steht zwar unter deinem Beitrag aber was solls
Man kann auch bei Nutzung einer Leistung diese widerrufen, allerdings können die genutzten Leistungen dann in Rechnung gestellt werden. Beispielsweise durch anteilige Berechnung der Monatsgebühren.
Man kann auch bei Nutzung einer Leistung diese widerrufen, allerdings können die genutzten Leistungen dann in Rechnung gestellt werden.
Beispielsweise durch anteilige Berechnung der Monatsgebühren.
Und daran hat sich in den letzten 11 Stunden auch nichts geändert.
0
von
vor 7 Jahren
@der_Lutz
das ändert aber nichts an dem Wunsch, dass der Fragesteller gar nichts berechnet haben möchte, nichts. Also auch nichts alternatives.
0
von
vor 7 Jahren
@Sherlocka
Die Telekom muss nichts berechnen, sie kann.
Außerdem schreibt der TO vom Plural, eine Rechnung wäre demnach für ihn in Ordnung.
Von gar nichts bezahlen kann ich nichts lesen.
Ich gehe im übrigen davon aus dass es dem TO um den korrekten Widerruf geht.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
... Reicht es bei der Telekom anzurufen?
Reicht es bei der Telekom anzurufen?
Einen Widerruf oder auch eine Kündigung sollte bestenfalls schriftlich erfolgen und mit Ortsangabe,
Datum, Uhrzeit und Unterschrift versehen sein.
Niemals das Original wegschicken, sondern immer eine Kopie und ggf. eine Bestätigung einfordern !
Ich habe dir mal die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular als PDF dran gehängt.
Widerrufsbelehrung.PDF
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Uneingeloggter Nutzer
von