Gelöst

MagentaEins Vorteil beim neuen Tarif MagentaMobil Basic

vor 10 Monaten

Hallo, liebe Community,

 

innerhalb der neuen Tarifstruktur im Mobilfunk habe ich kürzlich meinen altgedienten, nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit befindlichen Mobilfunkvertrag, in den Tarif „MagentaMobil Basic“ mit „MagentaEins Vorteil“ über das Kundencenter umgestellt. Das ging, wie erwartet, relativ zügig innerhalb weniger Stunden, aber wohl nicht ganz fehlerfrei, vonstatten.

 

Es bleibt darüber hinaus noch eine Unklarheit offen.

 

In den „Vorvertraglichen Pflichtinformationen“ zum neuen Tarif, die ich unmittelbar nach Bestellvorgang erhalten habe, ist unter u. a. aufgeführt, dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.
Dies wurde aber in der nachfolgend erhaltenen Auftragsbestätigung und bisher im Kundencenter nicht weiter berücksichtigt.

 

Wie ist da der tatsächliche Sachstand ?

 

Viele Grüße an Alle

 

 

 

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    • vor 10 Monaten

      horthai

      dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.

      dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.
      horthai
      dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.

      Nö macht er nicht mehr.

      Es gibt für alle mehr Datenvolumen. 

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      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Guten Morgen @horthai,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. Fröhlich 

       

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr hat dir bereits die korrekte Antwort geliefert. 

       

      Hierbei muss es sich tatsächlich um einen Fehler in der Vorvertraglichen Pflichtinformation handeln. Ausschlaggebend ist aber immer die Auftragsbestätigung. 

       

      Ich leite das ganze gerne mal an die Fachabteilung weiter. 

       

      Das Datenvolumen des MagentaMobil Basic wird durch den MagentaEINS Vorteil definitiv nicht verdoppelt. 

       

      Freundliche Grüße

      Finn A.

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      Finn A.

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr hat dir bereits die korrekte Antwort geliefert.

       

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr hat dir bereits die korrekte Antwort geliefert. 

       

      Finn A.

       

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr hat dir bereits die korrekte Antwort geliefert. 

       


      Herzlichen Dank für Deine Antwort, nur ...

      für mich ist die Antwort von Mataimaki völlig unverständlich.
      Wer ist "er" und die Aussage "... Es gibt für alle mehr Datenvolumen ..." ist ja nach Deiner selbst getätigten Aussage völlig falsch, oder ?

      Ich bin während meiner (Aus-)Wahl des Tarifs ja mit der Aussage der Datenvolumenverdoppelung im Kundencenter nie konfrontiert worden. Soweit so gut ! Dieser Hinweis fällt ja erst überraschend beim Lesen der zugeleiteten "Vorvertraglichen Pflichtinformationen" auf, und das gleich mehrfach. Auch wird der neue Tarif in den angehängten AGBs m. E. nicht beschrieben, kann aber sein, dass ich ihn bei 54 Seiten bisher nicht gefunden habe. Stellt sich mir die Frage, welche Aussage und welchen Rechtstatus man von so einer Mitteilung  nach EU-Recht annehmen soll oder muss.


      Liebe Grüße

      horthai

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      horthai

      In den „Vorvertraglichen Pflichtinformationen“ zum neuen Tarif, die ich unmittelbar nach Bestellvorgang erhalten habe, ist unter u. a. aufgeführt, dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.

      In den „Vorvertraglichen Pflichtinformationen“ zum neuen Tarif, die ich unmittelbar nach Bestellvorgang erhalten habe, ist unter u. a. aufgeführt, dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.
      horthai
      In den „Vorvertraglichen Pflichtinformationen“ zum neuen Tarif, die ich unmittelbar nach Bestellvorgang erhalten habe, ist unter u. a. aufgeführt, dass sich das Basis-Datenvolumen des Tarifs mit dem MagentaEins-Vorteil verdoppelt.

      Die VVI sind an der Stelle noch falsch.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Monaten

      Guten Morgen @horthai,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. Fröhlich 

       

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr hat dir bereits die korrekte Antwort geliefert. 

       

      Hierbei muss es sich tatsächlich um einen Fehler in der Vorvertraglichen Pflichtinformation handeln. Ausschlaggebend ist aber immer die Auftragsbestätigung. 

       

      Ich leite das ganze gerne mal an die Fachabteilung weiter. 

       

      Das Datenvolumen des MagentaMobil Basic wird durch den MagentaEINS Vorteil definitiv nicht verdoppelt. 

       

      Freundliche Grüße

      Finn A.

      0

    • vor 10 Monaten

      @horthai 

       

      FYI

      fdi_0-1723104598919.jpeg

      Beim Basic hast du durch Magenta Eins nur die Happy Hour und die Mobil-Flat. Ist halt der Einsteigertarif.

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      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      fdi

      Beim Basic hast du durch Magenta Eins nur die Happy Hour und die Mobil-Flat. Ist halt der Einsteigertarif.

      Beim Basic hast du durch Magenta Eins nur die Happy Hour und die Mobil-Flat. Ist halt der Einsteigertarif.

      fdi

      Beim Basic hast du durch Magenta Eins nur die Happy Hour und die Mobil-Flat. Ist halt der Einsteigertarif.


      Hallo @fdi ,

      natürlich ist mir der Sachverhalt bekannt. Wenn man mir aber danach andere Aussagen zuführt ... !
      Ich sehe den Tarif Basic aber nicht (nur) als "Einsteigertarif". Es ist legitim, aus einem höheren Tarif zu Basic zu wechseln, wenn man diverse Optionen nicht nutzt oder nutzen möchte. Ich sehe es aber als relevant an, dass die Sachlagen der schriftlichen, also verbindlichen Informationen, die mir zugesandt werden, korrekt sind.

       

      Gruß

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      @horthai 

       

      Was stand den dann in der Auftragsbestätigung? Die ist maßgeblich. Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die VVI der Richtigkeit bedürfen.

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      @fdi ,

       

      Wie ich im ersten Beitrag bereits mitteilte, hat die Vertragsbestätigung  natürlich keine Datenverdoppelung bezeichnet.

      Eine Datenverdoppelung war auch keine Grundlage für mich zum Tarifwechsel, bei weitem nicht. Brauche ich auch nicht !

      Ob sich eine "maßgebliche" Auftragsbestätigung aber zu relevanten abweichenden Vorinformationen eventuell rechtlich angreifbar macht, ist dann die Frage.

      Völlig unnötig und sehr leicht vermeidbar.

       

      Schönen Tag noch ...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      Heute ist der 8. Tag an dem es die neuen Tarife gibt. Wann gedenkt man endlich, diese falsche Information zu entfernen? 

      1

      Antwort

      von

      vor 10 Monaten

      patrickn

      Heute ist der 8. Tag an dem es die neuen Tarife gibt. Wann gedenkt man endlich, diese falsche Information zu entfernen?

      Heute ist der 8. Tag an dem es die neuen Tarife gibt. Wann gedenkt man endlich, diese falsche Information zu entfernen? 

      patrickn

      Heute ist der 8. Tag an dem es die neuen Tarife gibt. Wann gedenkt man endlich, diese falsche Information zu entfernen? 


      Ganz Deiner Meinung !!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 10 Monaten

      So Fehlinformation sind schlicht gefundenes fressen für Mitbewerber, aber das wird dann halt aus der Portokasse gezahlt. 

       

      Und der Sinn einer VVI ist, dass genau das, was man abgeschlossen hat, auch bestätigt wird. 

       

      Schön und gut, wenn die AB bindend ist, allerdings muss in der VVI halt stehen, was letztlich in der AB steht oder stehen wird, und das ist hier schlicht nicht der Fall. 

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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