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Gelöst
MagentaMobil M Happy
vor 7 Jahren
Guten Morgen, ich habe den Vertrag MagentaMobil M Happy, Verstehe ich es richtig, dass ich damit das Recht erworben habe, nach 12 Monaten ein neues Handy zu bekommen? Die Vetragslaufzeit bleibt davon unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
VoWi
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BigWoelfi2
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
Florian St.
vor 7 Jahren
2x falsch gleich.
1. Neues Smartphone:
Es heißt korrekt 12 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt immer 24 Monate. Für den Fall, dass Du vorzeitig, also vor Ablauf Deines Vorvertrages, in den Happy-Tarif gewechselt bist, musst Du die Zeit der vorzeitigen Verlängerung beim 1. mal draufrechnen, bis Du Anspruch auf ein neues Top-Smartphone hast.
2. Laufzeit des Vertrages ( MVLZ ):
Jedes Mal, wenn Du ein neues Top-Smartphone nimmst, beginnt eine neue MVLZ von 24 Monaten.
Mit dem Aufschlag von 10 € monatlich im Tarif erkaufst Du Dir das Recht zur vorzeitigen Vertragsverlängerung mit Top-Smartphone um 12 Monate und ohne, dass die Restlaufzeit weiter mitzählt. Sie verfällt also.
Wenn Du nicht pünktlich verlängerst, verschiebt sich die nächste Verlängerungsmöglichkeit um genau die Zeit, die Du gewartet hast damit, da wieder neu nach der V erlängerung gilt, 12 Monate vor Ende der MVLZ .
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BigWoelfi2
Antwort
von
BigWoelfi2
vor 7 Jahren
Was soll das jetzt für Bedingung sein bitte?
Wo steht so etwas denn?
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