Mahnung nach 2 Jahren

7 years ago

Mahnung nach 2 Jahren. Eigentlich ist es schon fast eine Frechheit nach 2 Jahren eine Mahnung über 17 +3+3 euros zu versenden. Exakt nach Vertragsverlängerung. Wenn sie 4 Wochen früher gekommen wäre hätte ich sofort gekündigt. Keine Aufstellung das man es nachvollziehen könnte. Aber mit 10 jährigen oder längeren Kunden kann man es ja machen

 

Grüße Stefan 

 

1162

7

    • 7 years ago

      Normalerweise ist auf der Rückseite der Mahnung immer eine Art Kontoauszug - wo man nachvollziehen kann, was da angemahnt wurde.

      5

      Answer

      from

      7 years ago

      Ludwig II

      Was ist den daran „schon fast eine Frechheit“, wenn ein Gläubiger innerhalb der Verjährungsfrist seine Forderungen geltend macht?

       

      Was ist den daran „schon fast eine Frechheit“, wenn ein Gläubiger innerhalb der Verjährungsfrist seine Forderungen geltend macht?

       

      Ludwig II

       

      Was ist den daran „schon fast eine Frechheit“, wenn ein Gläubiger innerhalb der Verjährungsfrist seine Forderungen geltend macht?

       


      Vorausgesetzt, er hat nicht schon lange vorher gemahnt, dann ist es in der Tat eine Frechheit, wenn der Gläubiger sich so lange Zeit lässt, bis er seine Forderungen geltend macht.

       

      Ein Hinweis auf eine vorherige Mahnung ist allerdings die zwei mal 3,- EUR Mahngebühr.

       

       

       

       

      Answer

      from

      7 years ago

      Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der Betrag auch vor 2 Jahren schon mehrfach angemahnt worden. Nur ist bis dato noch keine Abgabe ans Inkasso erfolgt, aufgrund des relativ geringen Betrages. Die aktuelle Mahnung ist quasi die letzte Chance, ohne Inkasso und Schufaeintrag davonzukommen. Und wie man sieht, ist der TE sehr dankbar dafür 😕

      Answer

      from

      7 years ago

      Käseblümchen

      Vorausgesetzt, er hat nicht schon lange vorher gemahnt, dann ist es in der Tat eine Frechheit, wenn der Gläubiger sich so lange Zeit lässt, bis er seine Forderungen geltend macht.

      Vorausgesetzt, er hat nicht schon lange vorher gemahnt, dann ist es in der Tat eine Frechheit, wenn der Gläubiger sich so lange Zeit lässt, bis er seine Forderungen geltend macht.

      Käseblümchen

      Vorausgesetzt, er hat nicht schon lange vorher gemahnt, dann ist es in der Tat eine Frechheit, wenn der Gläubiger sich so lange Zeit lässt, bis er seine Forderungen geltend macht.



      Weil?

      Dafür wurden ja Fristen eingeführt. Das ist das gute Recht des Rechnungsstellers.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 years ago

      Guten Abend @stefan91002 schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Ich heiße Dich herzlich willkommen.

      So recht ohne Einblick in die relevanten Daten kann ich dazu natürlich nichts sagen. Daher gerne einmal alles im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und anschließend Bescheid sagen. Sehe ich es richtig, dass es hier um einen Geschäftskundenanschluss geht? Da der Beitrag in der Business Community verfasst wurde. Sollte das der Fall sein, dann hole ich gerne meine Kollegen mit ins Boot.

      Grüße Anne W.

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from