Mahnung für Speedport nach mindestens 2 Jahren, obwohl Rückversand!

vor 4 Jahren

Liebes Telekom Team, 

 

da ich das Gefühl habe, im Chat eine kundenfreundlichere  Rückmeldung zu erhalten, wende ich mich hier mit folgenden Problem an Sie.

 

Vor knapp 2 Jahren bin ich mit meinen Vertrag umgezogen und habe soweit ich mich richtig erinnere zwei Router durch einen logistischen Fehler zugesendet bekommen. 

Einen habe ich mit einem Rückversand Etikett zurückgesendet. 

Nun bekomme ich nach 2 Jahren später, eine Mahnung und eine Zahlungsaufforderung die ich nicht zuordnen kann. Auch sind in meinem

Kundenportal keine Rechnungen vorhanden. 

Nach einem Telefonat mit ihrem Kundenservice wurde mir nur gesagt, dass Sie den Router wiederhaben wollen und ich das Geld bezahlen müsse. 

Eine konstruktive Lösungsfindung war leider nicht möglich, aber glücklicherweise kann der Kundenservice bewertet werden. 

Um aber eine Lösung zu finden, würde ich gerne wissen, wie sich das Problem lösen lässt. 
Ich bin jahrelanger Telekom Kunde und zahle auch aktuell Miete für ein Speedport Gerät. 
Ich finde es komisch, dass mich eine Mahnung erst nach 2 Jahren erreicht. Ich würde gerne wissen, für was ich jetzt bezahlen muss? Warum erreicht einen keine Nachricht, dass eventuell ein Paket nicht angekommen ist? Einen Nachweis habe ich leider nicht mehr, da der Vorgang für mich damals als abgeschlossen galt.
Wurde die Gebühr in vergangenen Monate verrechnet? 

Ich hoffe auf eine schnelle und konstruktive Antwort. 

LG Kai

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  • vor 4 Jahren

    @kaiharnack   das kann nur das Teami klären warte mal @telekomhilft 

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    Uneingeloggter Nutzer

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  • vor 4 Jahren

    Ich hab es nicht ganz verstanden - was ist mit dem zweiten Router passiert? Wo ist der?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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  • vor 4 Jahren

    Hallo @kaiharnack,

    vielen Dank für das nette Gespräch. Wie gerade besprochen habe ich einmal alles an die Kollegen der Endgeräte Claring Abteilung geben. Diese schauen sich alles im Detail an und melden sich.

    Viele Grüße
    Heike B.

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