Mail: Preiserhöhung MultiSIM

vor 5 Stunden

Hallo,

da es jetzt ins Wochenende geht. Arbeite ich die Mails von der Woche auf und hatte da eine der Telekom über die ich mich etwas wundere und eine persönliche und dann ein paar generelle Fragen habe.

Ich habe die Mail bekommen obwohl ich im Magenta Mobil XL Vertrag bin und insgesamt drei SIM Karten habe. Dann sollte ich von keiner Preiserhöhung betroffen sein, da alle im Grundpreis enthalten sein sollten. Für die PlusKarten habe ich auch keine Mail bekommen. Da sind es auch jeweils drei SIMs.

Dann hätte ich zum Vorgehen selbst noch eine Frage, aus welchem Grund meint die Telekom das schweigen bei Kunden nach BGB denn eine Zustimmung ist? Ja in den AGB sind Preisanpassungen vorgesehen:

Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen etwa bei der Kundenbetreuung erfolgt. 

Wieso sind die Kosten für die Telekom für die MultiSIM Karten um 40 % gestiegen, es muss ja mit dieser Komponente zusammenhängen, ich würde sogar die ganze Kostensteigerung als nicht durch die AGB abgedeckt sehen, wenn man am 3.2. neue Postpaid Tarife einführen kann ohne die Kosten zu steigern, aber dafür mit mehr Leistungen auszustatten - ebenso am 25.2. die Leistungen der Prepiadtarife kostenfrei zu erhöhen. Laut meiner Auffassung sollte hier ein Ausgleich möglich gewesen sein, Vor allem da die Preissteigerung der MultiSIM Karten schon am 3.2. kommuniziert wurde und offensichtlich bei der Kalkulation der Tarife eine Rolle spielte.

Gegen eine Preissteigerung an sich habe ich nichts, ist ja jedem freigestellt, dies zu machen. Allerdings sehe ich das Vorgehen als Falsch, man hätte den Leuten mit der MultiSIM kündigen müssen und nur die Verträge fortführen, die Aktiv den neuen Gebühren zustimmen.

Ich sehe ein so ist es pragmatischer und es bleibt erstens mehr hängen und es ist weniger Interaktion nötig. 

Letzte Aktivität

vor 3 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 5 Stunden

      Colt_Sheriff_Star

      Gegen eine Preissteigerung an sich habe ich nichts, ist ja jedem freigestellt, dies zu machen. Allerdings sehe ich das Vorgehen als Falsch, man hätte den Leuten mit der MultiSIM kündigen müssen und nur die Verträge fortführen, die Aktiv den neuen Gebühren zustimmen.

      Hallo,

      da es jetzt ins Wochenende geht. Arbeite ich die Mails von der Woche auf und hatte da eine der Telekom über die ich mich etwas wundere und eine persönliche und dann ein paar generelle Fragen habe.

      Ich habe die Mail bekommen obwohl ich im Magenta Mobil XL Vertrag bin und insgesamt drei SIM Karten habe. Dann sollte ich von keiner Preiserhöhung betroffen sein, da alle im Grundpreis enthalten sein sollten. Für die PlusKarten habe ich auch keine Mail bekommen. Da sind es auch jeweils drei SIMs.

      Dann hätte ich zum Vorgehen selbst noch eine Frage, aus welchem Grund meint die Telekom das schweigen bei Kunden nach BGB denn eine Zustimmung ist? Ja in den AGB sind Preisanpassungen vorgesehen:

      Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen etwa bei der Kundenbetreuung erfolgt. 

      Wieso sind die Kosten für die Telekom für die MultiSIM Karten um 40 % gestiegen, es muss ja mit dieser Komponente zusammenhängen, ich würde sogar die ganze Kostensteigerung als nicht durch die AGB abgedeckt sehen, wenn man am 3.2. neue Postpaid Tarife einführen kann ohne die Kosten zu steigern, aber dafür mit mehr Leistungen auszustatten - ebenso am 25.2. die Leistungen der Prepiadtarife kostenfrei zu erhöhen. Laut meiner Auffassung sollte hier ein Ausgleich möglich gewesen sein, Vor allem da die Preissteigerung der MultiSIM Karten schon am 3.2. kommuniziert wurde und offensichtlich bei der Kalkulation der Tarife eine Rolle spielte.

      Gegen eine Preissteigerung an sich habe ich nichts, ist ja jedem freigestellt, dies zu machen. Allerdings sehe ich das Vorgehen als Falsch, man hätte den Leuten mit der MultiSIM kündigen müssen und nur die Verträge fortführen, die Aktiv den neuen Gebühren zustimmen.

      Ich sehe ein so ist es pragmatischer und es bleibt erstens mehr hängen und es ist weniger Interaktion nötig. 

      Colt_Sheriff_Star

      Gegen eine Preissteigerung an sich habe ich nichts, ist ja jedem freigestellt, dies zu machen. Allerdings sehe ich das Vorgehen als Falsch, man hätte den Leuten mit der MultiSIM kündigen müssen und nur die Verträge fortführen, die Aktiv den neuen Gebühren zustimmen.

      Du kannst dir nicht vorstellen wie dann das Geschreie da ist bei Kunden die das verschlafen

      Da es eine Option ist die jederzeit gekündigt werden kann ist der Hinweis dass man sich aktiv melden soll wenn man das nicht will aus meiner Sicht der bessere Weg.

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      13

      von

      vor 4 Stunden

      Wir brauchen da nicht drüber streiten, ich habe ja nachgefragt und hoffe die Telekom erklärt mir das wie sie das sieht.

      Ich habe ja in ne aktuelle Generation gewechselt und da steht es ja schon drinnen, wobei ich mich eh wundere warum ich informiert wurde. Ich finde nämlich auch keine MultiSIMs die ich als Kostenpflichtigen interpretiere in meinem Kundencenter - aber seit die neuen Tarife da sind erkennt man da auch gar nichts mehr.

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Colt_Sheriff_Star

      Wir brauchen da nicht drüber streiten, ich habe ja nachgefragt und hoffe die Telekom erklärt mir das wie sie das sieht.

      Wir brauchen da nicht drüber streiten, ich habe ja nachgefragt und hoffe die Telekom erklärt mir das wie sie das sieht.

      Ich habe ja in ne aktuelle Generation gewechselt und da steht es ja schon drinnen, wobei ich mich eh wundere warum ich informiert wurde. Ich finde nämlich auch keine MultiSIMs die ich als Kostenpflichtigen interpretiere in meinem Kundencenter - aber seit die neuen Tarife da sind erkennt man da auch gar nichts mehr.

      Colt_Sheriff_Star

      Wir brauchen da nicht drüber streiten, ich habe ja nachgefragt und hoffe die Telekom erklärt mir das wie sie das sieht.

      Du hast nicht direkt "nachgefragt", du hast bereits eine vorgefertigte Meinung zu dem Thema, nämlich dass die Telekom hier nicht gesetzeskonform agiert und gegen das BGB verstößt

      von

      vor 4 Stunden

      Doch ich habe gefragt und meine Interpretation hingeschrieben. Das eine schließt ja das andere nicht aus? Ich kann ja etwas fragen und sagen, ich sehe das so - habe ich ggf. irgendwo einen Fehler drinnen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      https://www.telekom.de/agb/downloads/55441.pdf 

      9.2 Mitteilung der Preisanpassung und Kündigungsrecht

      Änderungen der Preise nach Ziffer 9.1 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem

      geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne

      Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung

      in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang

      der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes

      Kündigungsrecht auf Grund der Änderung werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen

      bleibt § 315 BGB unberührt. Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Preiserhöhung unmittelbar durch

      Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.

      4

      von

      vor 4 Stunden

      Wenn eine Klausel in den AGB aus deiner Sicht jetzt nicht mehr gültig oder nichtig sein sollte, die du aber bei Vertragsabschluss anerkannt hast, dann kannst du da nur durch Klage ggf. korrigieren lassen.

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Colt_Sheriff_Star
      Ja, da habe ich gelesen und aus meiner Sicht ist diese Klausel nicht korrekt und daraus resultierend das Vorgehen falsch.

      Ja, da habe ich gelesen und aus meiner Sicht ist diese Klausel nicht korrekt und daraus resultierend das Vorgehen falsch.

      Colt_Sheriff_Star

      Ja, da habe ich gelesen und aus meiner Sicht ist diese Klausel nicht korrekt und daraus resultierend das Vorgehen falsch.

      Die Klausel entspricht jedoch dem, was das TKG für Telekommunikationsanbieter vorschreibt. 

      Dort steht nur, dass die Anbieter die Endnutzer unterrichten müssen. Ein vorbehalt der aktiven Zustimmung durch die Endnutzer steht nicht im Gesetz drin. 

      Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (2) Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:

      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und

      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

      Die Bundesnetzagentur kann das Format für die Unterrichtung über Vertragsänderungen und zum Kündigungsrecht nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 festlegen.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Aber das BGB sagt auch das schweigen keine Zustimmung ist.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      Colt_Sheriff_Star

      aus welchem Grund meint die Telekom das schweigen bei Kunden nach BGB denn eine Zustimmung ist?

      Hallo,

      da es jetzt ins Wochenende geht. Arbeite ich die Mails von der Woche auf und hatte da eine der Telekom über die ich mich etwas wundere und eine persönliche und dann ein paar generelle Fragen habe.

      Ich habe die Mail bekommen obwohl ich im Magenta Mobil XL Vertrag bin und insgesamt drei SIM Karten habe. Dann sollte ich von keiner Preiserhöhung betroffen sein, da alle im Grundpreis enthalten sein sollten. Für die PlusKarten habe ich auch keine Mail bekommen. Da sind es auch jeweils drei SIMs.

      Dann hätte ich zum Vorgehen selbst noch eine Frage, aus welchem Grund meint die Telekom das schweigen bei Kunden nach BGB denn eine Zustimmung ist? Ja in den AGB sind Preisanpassungen vorgesehen:

      Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen etwa bei der Kundenbetreuung erfolgt. 

      Wieso sind die Kosten für die Telekom für die MultiSIM Karten um 40 % gestiegen, es muss ja mit dieser Komponente zusammenhängen, ich würde sogar die ganze Kostensteigerung als nicht durch die AGB abgedeckt sehen, wenn man am 3.2. neue Postpaid Tarife einführen kann ohne die Kosten zu steigern, aber dafür mit mehr Leistungen auszustatten - ebenso am 25.2. die Leistungen der Prepiadtarife kostenfrei zu erhöhen. Laut meiner Auffassung sollte hier ein Ausgleich möglich gewesen sein, Vor allem da die Preissteigerung der MultiSIM Karten schon am 3.2. kommuniziert wurde und offensichtlich bei der Kalkulation der Tarife eine Rolle spielte.

      Gegen eine Preissteigerung an sich habe ich nichts, ist ja jedem freigestellt, dies zu machen. Allerdings sehe ich das Vorgehen als Falsch, man hätte den Leuten mit der MultiSIM kündigen müssen und nur die Verträge fortführen, die Aktiv den neuen Gebühren zustimmen.

      Ich sehe ein so ist es pragmatischer und es bleibt erstens mehr hängen und es ist weniger Interaktion nötig. 

      Colt_Sheriff_Star

      aus welchem Grund meint die Telekom das schweigen bei Kunden nach BGB denn eine Zustimmung ist?

      Weils so festgehalten ist.

      Du beziehst dich evtl. auf dieses Urteil was die Banken getroffen hatte - das bezieht sich nur auf Banken.

      Eine Änderung am Gesetz hat es danach nicht gegeben, scheinbar sieht die Politik es nicht als nötig an, sowas ins Gesetz zu gießen. 

      Kannst also den Klageweg beschreiten und versuchen es anders ausgeurteilt zu bekommen.

      Kann jedoch halt nach hinten losgehen. 

      2

      von

      vor 4 Stunden

      Aber die Rechtsprechung zeigt doch auch bei Netflix und Spotify das es falsch war.

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Immer noch Einzellfälle ... es sind Gerichte die so urteilen. 

      Aber nicht der Gesetzgeber, der das sauber ins BGB o. TKG schreibt.

      Solange das so ist, kann sich jede Firma weiterhin darauf beziehen, was vertraglich festgehalten wurde. 

      Der Gesetzgeber verbietet es nicht und ein Gericht hat sie nicht verurteilt das so nicht mehr machen zu dürfen. 

      Versteh auch nicht, warum das nicht einfach mal ordentlich von der Gesetzgebung her festgeschrieben wird. 

      Wenn man mal ins TKG schaut - was hier bei der Telekom Relevant ist:

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html 

      Hier ist nur ein müssen Endnutzer [...] unterrichten drin. Hier steht nichts davon, dass die Endnutzer aktiv zustimmen müssen. 

      (2) Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:

      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und

      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

      Die Bundesnetzagentur kann das Format für die Unterrichtung über Vertragsänderungen und zum Kündigungsrecht nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 festlegen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      @fdi Wieso denn immer gleich klagen. Ich wollte doch nur mit meinem Anbieter darüber unterhalten und nachfragen. Vielleicht habe ich ja auch was übersehen wie z. B. @CyberSW was im TKG steht, da ich kein Jurist bin und sich den den AGB auch nur auf das BGB bezogen wird habe ich daran nicht gedacht. Jetzt muss ich recherchieren ob das BGB nicht höher steht, vermutlich nicht das granularere Gesetzte i. d. R. Vorrang haben.

      Jetzt ist immer noch die Frage warum wurde ich überhaupt benachrichtigt obwohl ich nur MultiSIMs habe die meiner Meinung nach mit den Tarifentgelten abgegolten seint müssen.

      Und wieso überhaupt eine Preiserhöhung speziell für MultiSIMs - Es scheint ja nicht notwendig gewesen sein wenn man gleichzeitig eben Tarife kostenfrei mit mehr Leistungen ausstatten kann.

      0

      2

      von

      vor 3 Stunden

      Colt_Sheriff_Star

      obwohl ich nur MultiSIMs habe die meiner Meinung nach mit den Tarifentgelten abgegolten seint müssen.

      @fdi Wieso denn immer gleich klagen. Ich wollte doch nur mit meinem Anbieter darüber unterhalten und nachfragen. Vielleicht habe ich ja auch was übersehen wie z. B. @CyberSW was im TKG steht, da ich kein Jurist bin und sich den den AGB auch nur auf das BGB bezogen wird habe ich daran nicht gedacht. Jetzt muss ich recherchieren ob das BGB nicht höher steht, vermutlich nicht das granularere Gesetzte i. d. R. Vorrang haben.

      Jetzt ist immer noch die Frage warum wurde ich überhaupt benachrichtigt obwohl ich nur MultiSIMs habe die meiner Meinung nach mit den Tarifentgelten abgegolten seint müssen.

      Und wieso überhaupt eine Preiserhöhung speziell für MultiSIMs - Es scheint ja nicht notwendig gewesen sein wenn man gleichzeitig eben Tarife kostenfrei mit mehr Leistungen ausstatten kann.

      Colt_Sheriff_Star

      obwohl ich nur MultiSIMs habe die meiner Meinung nach mit den Tarifentgelten abgegolten seint müssen.

      Naja wie ist denn deine E-Mail aufgebaut? Da wird alter Preis + neuer Preis genannt.

      Du hast da jetzt aber nicht alter Preis 0€ und neuer Preis 0€ drin? 

      Wobei es auch sein kann, dass du zwar informiert wurdest - weil der AGB Listenpreis der MultiSIM sich ändert.

      Wenn in deinem Tarif als Hülle jedoch XYZ MultiSIMs kostenlos drin sind, betrifft dich die Änderung am AGB Listenpreis am Ende nicht. Sie würde erst relevant werden, wenn du den Tarif änderst, sodass du keine XYZ MultiSIMs mehr kostenlos drin hast. 

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Es steht nur allgemein Drinnen das MultiSIMs von 4,95 EUR auf 6,95 EUR angehoben werden. Ich habe insgesammt 6 MultiSIMs auf drei Verträge und auch nur eine Mail erhalten.

      Meine AGB sind von 3.2.26 - da ändert sich kein MultiSIM Preis mehr, der stand schon drinnen mit 6,95 EUR ab 1.4.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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