Gelöst

Nachträgliche Rufnummernmitnahme Mobilfunk zur Telekom von fraenk

vor 2 Jahren

Guten Tag,

ich möchte gerne nachträglich meine Mobilfunkrufnummer von fraenk zur Telekom portieren. Die Opt-In ist bei fraenk gesetzt und und der Vertrag auch gekündigt. Der neue Mobilfunkvertrag besteht bereits bei der Telekom.

 

Wie verfahre ich jetzt damit? Gibt es ein Formular das man ausfüllen muss oder kann man dies über das Kundencenter online beauftragen?

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

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9

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Eine nachträgliche Portierung ist nicht möglich. 
      Portierung geht ausschließlich im Rahmen des Vertragsabschlusses. 

      8

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @FHDD1977 

       

      Wen man eine Portierung der Rufnummer möchte, dann lässt man beim alten Anbieter ein Opt-In setzen oder kündigt mit Ankündigung der Rufnummernmitnahme. DANACH schließt man den neuen Vertrag beim neuen Anbieter auch mit einer Rufnummernübernahme,. Dann einigen sich die Anbieter über den Termin, der alte Anbieter deaktiviert die SIM und der neue Anbieter aktiviert die SIM mit der portierten Rufnummer und NICHT mit der aufgedruckten Rufnummer, Wurde diese aktiviert ist die Portierung nicht mehr möglich. Also, richtige Weg führt zum richtigen Ziel, Abkürzungen halt nicht.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guten Abend @FHDD1977

       

      die richtige Antwort wurde dir bereits gegeben. Vielen Dank @Kugic für die schnelle, unkomplizierte Hilfe. 🤗

       

       

      fdi

      Also, richtige Weg führt zum richtigen Ziel, Abkürzungen halt nicht.

      Also, richtige Weg führt zum richtigen Ziel, Abkürzungen halt nicht.
      fdi
      Also, richtige Weg führt zum richtigen Ziel, Abkürzungen halt nicht.

      Manchmal weiß man etwas auch einfach nicht. Davon abgesehen, ist hier die Reihenfolge entscheidend, kürzer wäre es nachträglich ja auch nicht unbedingt.😉

       

       

      FHDD1977

      im Rahmen des Widerrufsrechtes widerrufen und einen neuen abschließen mit Rufnummerportierung? Wäre das so korrekt?

      im Rahmen des Widerrufsrechtes  widerrufen und einen neuen abschließen mit Rufnummerportierung? Wäre das so korrekt?
      FHDD1977
      im Rahmen des Widerrufsrechtes  widerrufen und einen neuen abschließen mit Rufnummerportierung? Wäre das so korrekt?

      Vollkommen richtig. Falls du Unterstützung benötigst, sag' einfach kurz Bescheid.

       

      Lieben Gruß

      Diandra S.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Diandra S.

      Manchmal weiß man etwas auch einfach nicht. Davon abgesehen, ist hier die Reihenfolge entscheidend

      Manchmal weiß man etwas auch einfach nicht. Davon abgesehen, ist hier die Reihenfolge entscheidend
      Diandra S.
      Manchmal weiß man etwas auch einfach nicht. Davon abgesehen, ist hier die Reihenfolge entscheidend

      Dann informiert man sich, wenn man etwas nicht "weiß", Vorher.

       

      Die Reihenfolge habe ich ja beschrieben, frühzeitige Aktivierung ist nicht zielfördernd.

      Uneingeloggter Nutzer

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      Uneingeloggter Nutzer

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