Neue Regeln für Verbraucherverträge. Frage zur Vertragsverlängerung..
vor 4 Jahren
Hallo,
ich hatte meinen Mobilfunkvertrag nicht gekündigt und er wurde deshalb bis zum 12.12.2022 verlängert, also um ein Jahr.
Dem dem heutigen Inkrafttreten der Neuregelung bzgl. Verbraucherverträgen sollte das, wenn ich diesen Absatz richtig lese nicht richtig sein:
Vertragsverlängerung nur um einen Monat
Ist die Mindestvertragslaufzeit des 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Wie gesagt: Insbesondere dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge.
Wie reagiert die Telekom hierauf? Man sagt mir heute weiterhin am Telefon, dass der Vertrag für 12 Monate verlängert wird.. das ist aber so nicht korrekt?
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vor 4 Jahren
Die Telekom hat das längst im Kundencenter angepasst
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vor 4 Jahren
Die Aussage am Telefon war dann falsch, du kannst definitiv nach der Mindestlaufzeit monatlich aus dem Vertrag.
Übrigens ist in dem Text von dir ein weiterer Fehler, die Kündigungsfrist ist ab heute nur noch 1 Monat, nicht mehr 3 Monate
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vor 4 Jahren
wurde deshalb bis zum 12.12.2022 verlängert,
Wo hast Du das Datum her? @wullewuu1807
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Nein, vor einem Monat war noch altes Recht.
Ab heute neues Recht.
Wenn du also heute nochmal kündigst läuft dein Vertrag im Januar 2022 aus.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Daher: Kündigung stornieren und neu kündigen.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Danke!
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