Opt-In

vor 8 Monaten

Hallo, ich habe meinen Vertrag bereits gekündigt und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen. Wie geht das?

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  • vor 8 Monaten

    Tamara_ms03

    Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.

    Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.
    Tamara_ms03
    Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.

    Nö wieso solltest du das noch müssen?

    Zum Kündigungszeitpunkt haben doch die Anbieter schon die Übernahme abgestimmt?

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    So stand‘s mal in der Email drin, mit der Kündigungsbestätigung

    IMG_5167.jpeg

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Tamara_ms03

    Hallo, ich habe meinen Vertrag bereits gekündigt und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen. Wie geht das?

    Hallo, ich habe meinen Vertrag bereits gekündigt und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen. Wie geht das?

    Tamara_ms03

    Hallo, ich habe meinen Vertrag bereits gekündigt und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen. Wie geht das?


    Optin brauchst Du nur wenn Du aus dem noch laufenden Vertrag die Nummer sofort auf einen anderen Anbieter übertragn willst. Ansonsten, ohne Optin eben erst zum Ende des noch laufenden Vertrag.

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @Tamara_ms03,

     

    wir hatten ja bereits über den Apple Business Chat geschrieben. Fröhlich

     

    Das Opt In habe ich vorsorglich eingerichtet.

     

    Liebe Grüße

     

    Anna

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Tamara_ms03

    und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.

    und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.
    Tamara_ms03
    und habe die Rufnummern-Mitnahme beauftragt. Jetzt muss ich aber ja noch Rufnummernexport Opt-In beauftragen.

    Mit Opt-In wärst Du aber sehr spät dran.

    Opt-In benötigst Du nur wenn Du "per sofort" portieren willst, also nicht zum Laufzeitende des bisherigen Vertrages.

    Gut möglich, dass die Portierung schiefgeht wenn Du "sofort" gewählt hast und Opt-In noch nicht beauftragt hattest.

    5

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Bei einer Portierung zum Vertragsende kann der Termin nur nach dem Kündigungstermin liegen, bei einem Opt-in aber schon noch in der Laufzeit, das hatte ich gemeint mit möglicher Ausfallzeit. Also erst die Durchgängigkeit der Rufnummer sichern und danach dann den Altvertrag abschließend behandeln.

     

    Zwei Wege, die nach Rom führen...

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    fdi

    Bei einer Portierung zum Vertragsende kann der Termin nur nach dem Kündigungstermin liegen, bei einem Opt-in aber schon noch in der Laufzeit, das hatte ich gemeint mit möglicher Ausfallzeit.

    Bei einer Portierung zum Vertragsende kann der Termin nur nach dem Kündigungstermin liegen, bei einem Opt-in aber schon noch in der Laufzeit, das hatte ich gemeint mit möglicher Ausfallzeit.
    fdi
    Bei einer Portierung zum Vertragsende kann der Termin nur nach dem Kündigungstermin liegen, bei einem Opt-in aber schon noch in der Laufzeit, das hatte ich gemeint mit möglicher Ausfallzeit.

    Das ist mir schon klar.

    Was ich meinte ist: Wenn jemand bei einem gekündigten Vertrag bis eine Woche vor Vertragsende mit der Beauftragung der Portierung wartet (oder noch kürzer), dann hat die Person ein Problem mit der Portierung. Dann ist es vermutlich sogar schlauer, eine "normale" Portierung zum Vertragsende zu beauftragen, dann ist man zwar ein paar Tage ohne die Rufnummer, abeer wer weiß was bei Opt-In passiert, das geht vermutlich schief.

     

    Grundsätzlich ist Opt-In natürlich hervorragend geeignet insbesondere wenn der bisherige Vertrag noch gar nicht gekündigt ist.

     

    Eine Mindest-Downtime von bis zu einem Tag gibt es in beiden Portierungsfällen.

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Dann sind wir uns ja einig Fröhlich

     

     

    muc80337_2

    Eine Mindest-Downtime von bis zu einem Tag gibt es in beiden Portierungsfällen.

    Eine Mindest-Downtime von bis zu einem Tag gibt es in beiden Portierungsfällen.
    muc80337_2
    Eine Mindest-Downtime von bis zu einem Tag gibt es in beiden Portierungsfällen.

    Bei mir waren es am Portierungstermin ein paar Stunden, in der Nacht/Morgen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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