PlusKarte 1. Generation: Neue Leistungen des Hauptvertrags ausgeschlossen – wo ist das geregelt?

vor 2 Tagen

Telekom 2024:
„Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/erklaerstuecke/2024/07/pluskarte-guenstige-handytarife-fuer-kinder-und-jugendliche 

Telekom 2026:
„Das Beste: Alle Tarifleistungen der Hauptkarte gelten auch für die neuen PlusKarten.“

https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/medieninformationen/2026/01/sorgenfrei-in-den-urlaub 

Konkreter Fall:
Ich habe bestehende PlusKarten der 1. Generation. Der Hauptvertrag wurde auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Telekom verweigert bei den bestehenden PlusKarten insbesondere das zusätzliche Roaming-Jahresvolumen und begründet dies damit, dass es sich um PlusKarten der 1. Generation handelt.

Gleichzeitig konnte mir bislang niemand eine konkrete Regelung in den Vertragsunterlagen nennen, aus der hervorgeht, dass PlusKarten der 1. Generation bei einem Wechsel des Hauptvertrags von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.

Stattdessen wird erwartet, dass ich auf die teureren PlusKarten der neuen Generation wechsle.

Für mich stellt sich deshalb weiterhin die konkrete Frage:

Wo ist vertraglich geregelt, dass eine bestehende PlusKarte der 1. Generation neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt?

Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

Falls andere Kunden mit PlusKarten der 1. Generation dasselbe Thema haben, gerne hier beteiligen. Ich halte euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

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    • vor 2 Tagen

      WeichEi04

      neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt

      Telekom 2024:
      „Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/erklaerstuecke/2024/07/pluskarte-guenstige-handytarife-fuer-kinder-und-jugendliche 

      Telekom 2026:
      „Das Beste: Alle Tarifleistungen der Hauptkarte gelten auch für die neuen PlusKarten.“

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      Konkreter Fall:
      Ich habe bestehende PlusKarten der 1. Generation. Der Hauptvertrag wurde auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Telekom verweigert bei den bestehenden PlusKarten insbesondere das zusätzliche Roaming-Jahresvolumen und begründet dies damit, dass es sich um PlusKarten der 1. Generation handelt.

      Gleichzeitig konnte mir bislang niemand eine konkrete Regelung in den Vertragsunterlagen nennen, aus der hervorgeht, dass PlusKarten der 1. Generation bei einem Wechsel des Hauptvertrags von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.

      Stattdessen wird erwartet, dass ich auf die teureren PlusKarten der neuen Generation wechsle.

      Für mich stellt sich deshalb weiterhin die konkrete Frage:

      Wo ist vertraglich geregelt, dass eine bestehende PlusKarte der 1. Generation neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt?

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      Falls andere Kunden mit PlusKarten der 1. Generation dasselbe Thema haben, gerne hier beteiligen. Ich halte euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

      WeichEi04

      neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt

      Steht in den Bedingungen Ihres Vertrages, den sie damals abgeschlossen haben.

      Diese Bedingungen sind bindend, und passen sich natürlich nicht automatisch an, über mehrere Generationen.

      Bin immer wieder verwundert, auf was für Ideen manch einer hier kommt. Es gelten die Vertragsbedingungen, zu denen sie abgeschlossen haben.

      Bei einem Tarifwechsel, bzw. einer Vertragsverlängerung, kann auf die neue Generation umgestellt werden.

      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      Telekom 2024:
      „Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

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      „Das Beste: Alle Tarifleistungen der Hauptkarte gelten auch für die neuen PlusKarten.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/medieninformationen/2026/01/sorgenfrei-in-den-urlaub 

      Konkreter Fall:
      Ich habe bestehende PlusKarten der 1. Generation. Der Hauptvertrag wurde auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Telekom verweigert bei den bestehenden PlusKarten insbesondere das zusätzliche Roaming-Jahresvolumen und begründet dies damit, dass es sich um PlusKarten der 1. Generation handelt.

      Gleichzeitig konnte mir bislang niemand eine konkrete Regelung in den Vertragsunterlagen nennen, aus der hervorgeht, dass PlusKarten der 1. Generation bei einem Wechsel des Hauptvertrags von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.

      Stattdessen wird erwartet, dass ich auf die teureren PlusKarten der neuen Generation wechsle.

      Für mich stellt sich deshalb weiterhin die konkrete Frage:

      Wo ist vertraglich geregelt, dass eine bestehende PlusKarte der 1. Generation neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt?

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      Falls andere Kunden mit PlusKarten der 1. Generation dasselbe Thema haben, gerne hier beteiligen. Ich halte euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      So ein Nonsens!

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      von

      vor 2 Tagen

      Ich gebe Ihnen recht: Die Bedingungen passen sich nicht automatisch an. Genau das ist der Punkt!

      Entscheidend ist aber, was meine damaligen Bedingungen zur Verknüpfung mit dem Hauptvertrag regeln. Die Telekom selbst beschrieb die PlusKarten bereits 2024 mit: „Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

      Deshalb nochmals meine konkrete Frage: Wo steht in den Bedingungen der 1. Generation, dass bei einem späteren Tarifwechsel des Hauptvertrags dessen neue Inklusivleistungen von der bestehenden PlusKarte nicht übernommen werden?

      Sie schreiben, dieser Ausschluss stehe in meinen damaligen Bedingungen. Dann nennen Sie bitte einfach die konkrete Fundstelle. Genau danach frage ich.

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      von

      vor einem Tag

      @WeichEi04 hierrüber  in diesem Forum eine Diskussion aufzumachen bringt absolut Null.

      Wie du schreibst, hat das Team bereits geantwortet, nachdem es in denen, zu deiner Zeit abgeschlossenen Vertragsbedingungen gesucht hat ( wir hier kennen diese nicht und wissen auch nicht, wann dein Abschluss war ).

      Lass doch die Schlichtungsstelle ihre Arbeit machen, das Ergebnis kannst du dann gerne hier teilen, das hilft mehr, als deine Anfrage jetzt an dieser Stelle.

      von

      vor einem Tag

      @Smart-und-Clever  mir geht es mit diesem Beitrag nicht darum, die Arbeit der Schlichtungsstelle vorwegzunehmen.

      Der Beitrag soll zum einen anderen Betroffenen ermöglichen, sich über das Thema zu informieren und ihre Erfahrungen auszutauschen. Zum anderen besteht durchaus die Möglichkeit, dass jemand mit einer PlusKarte der 1. Generation diese Frage bereits abschließend mit der Telekom geklärt hat oder entsprechende Vertragsunterlagen besitzt und die konkrete Fundstelle hier nennen kann.

      Genau dafür ist eine Community aus meiner Sicht da.

      Hinzu kommt, dass die Bundesnetzagentur derzeit eine Bearbeitungszeit von mindestens 40 Wochen angibt. Bis zu einer Entscheidung einfach jede weitere Diskussion einzustellen, halte ich daher nicht für sinnvoll.

      Sobald es im Schlichtungsverfahren ein Ergebnis gibt, werde ich dieses selbstverständlich hier ebenfalls mitteilen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      @ Geralt von Riva danke für den Hinweis.

      Genau darum geht es. Dann bitte ich um die konkrete Fundstelle in den damaligen Vertragsbedingungen, aus der hervorgeht, dass eine PlusKarte der 1. Generation bei einem späteren Tarifwechsel des Hauptvertrags dessen neue Inklusivleistungen nicht übernimmt.

      Ich habe diese Regelung bislang nicht gefunden und auch die Telekom konnte sie mir trotz mehrfacher Nachfrage nicht nennen. Wenn sie dort steht, dürfte es ja kein Problem sein, die entsprechende Stelle hier zu nennen.

      Das Telekom-hilft-Team selbst hat nach erneuter Prüfung dazu geschrieben:

      "Sehr gerne und danke nochmals @WeichEi04 für die Rückmeldung. Ich habe die verfügbaren Unterlagen dazu abermals geprüft. Eine öffentlich einsehbare Erklärung außerhalb unserer internen Systeme, in der genau diese Abgrenzung für eine PlusKarte 1. Generation so nachlesbar ist, konnte ich nicht finden."

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    • vor einem Tag

      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet

      Telekom 2024:
      „Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/erklaerstuecke/2024/07/pluskarte-guenstige-handytarife-fuer-kinder-und-jugendliche 

      Telekom 2026:
      „Das Beste: Alle Tarifleistungen der Hauptkarte gelten auch für die neuen PlusKarten.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/medieninformationen/2026/01/sorgenfrei-in-den-urlaub 

      Konkreter Fall:
      Ich habe bestehende PlusKarten der 1. Generation. Der Hauptvertrag wurde auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Telekom verweigert bei den bestehenden PlusKarten insbesondere das zusätzliche Roaming-Jahresvolumen und begründet dies damit, dass es sich um PlusKarten der 1. Generation handelt.

      Gleichzeitig konnte mir bislang niemand eine konkrete Regelung in den Vertragsunterlagen nennen, aus der hervorgeht, dass PlusKarten der 1. Generation bei einem Wechsel des Hauptvertrags von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.

      Stattdessen wird erwartet, dass ich auf die teureren PlusKarten der neuen Generation wechsle.

      Für mich stellt sich deshalb weiterhin die konkrete Frage:

      Wo ist vertraglich geregelt, dass eine bestehende PlusKarte der 1. Generation neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt?

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      Falls andere Kunden mit PlusKarten der 1. Generation dasselbe Thema haben, gerne hier beteiligen. Ich halte euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet

      Na, dann warte ab was die sagen.

      Und wieso überhaupt ein neuer Beitrag? Wenn überhaupt, dann mach hier weiter.

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/unklare-informationen-zu-pluskarten-2-generation-im-magentamobil-xl-premium-tarif/6985cc725bce70086cf994d1?commentId=6a72c6258303c55c53bc8b26&replyId=6a72f70d8303c55c53c93b07 

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      von

      vor einem Tag

      Weil es sich um eine eigenständige Fragestellung handelt und diese so auch für andere Betroffene wesentlich besser auffindbar ist. Außerdem soll genau die konkrete Frage nach der vertraglichen Grundlage des Ausschlusses im Mittelpunkt stehen.

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      von

      vor einem Tag

      JuergenS1
      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet

      Telekom 2024:
      „Die PlusKarten erhalten immer die gleichen Inklusivleistungen wie die Hauptkarte.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/erklaerstuecke/2024/07/pluskarte-guenstige-handytarife-fuer-kinder-und-jugendliche 

      Telekom 2026:
      „Das Beste: Alle Tarifleistungen der Hauptkarte gelten auch für die neuen PlusKarten.“

      https://www.telekom.com/de/newsroom/aktuelles/medieninformationen/2026/01/sorgenfrei-in-den-urlaub 

      Konkreter Fall:
      Ich habe bestehende PlusKarten der 1. Generation. Der Hauptvertrag wurde auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Telekom verweigert bei den bestehenden PlusKarten insbesondere das zusätzliche Roaming-Jahresvolumen und begründet dies damit, dass es sich um PlusKarten der 1. Generation handelt.

      Gleichzeitig konnte mir bislang niemand eine konkrete Regelung in den Vertragsunterlagen nennen, aus der hervorgeht, dass PlusKarten der 1. Generation bei einem Wechsel des Hauptvertrags von diesen Leistungen ausgeschlossen sind.

      Stattdessen wird erwartet, dass ich auf die teureren PlusKarten der neuen Generation wechsle.

      Für mich stellt sich deshalb weiterhin die konkrete Frage:

      Wo ist vertraglich geregelt, dass eine bestehende PlusKarte der 1. Generation neue Inklusivleistungen des aktuellen Hauptvertrags nicht übernimmt?

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet, da mir bislang keine entsprechende vertragliche Fundstelle genannt werden konnte.

      Falls andere Kunden mit PlusKarten der 1. Generation dasselbe Thema haben, gerne hier beteiligen. Ich halte euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

      WeichEi04

      Die Bundesnetzagentur ist inzwischen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eingeschaltet

      Na, dann warte ab was die sagen.

      Und wieso überhaupt ein neuer Beitrag? Wenn überhaupt, dann mach hier weiter.

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/unklare-informationen-zu-pluskarten-2-generation-im-magentamobil-xl-premium-tarif/6985cc725bce70086cf994d1?commentId=6a72c6258303c55c53bc8b26&replyId=6a72f70d8303c55c53c93b07 

      JuergenS1

      eigentlich war es nicht sein eigener Thread

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      @WeichEi04, ein Blick in die seinerzeitige Auftragsbestätigung Deiner 1G-PlusKarte dürfte Dir die notwendige Klarheit bringen. Hier exemplarisch:

      User uploaded image

      Es wurden keine besonderen Leistungen zum Roaming außerhalb der EU vereinbart. Die Auftragsbestätigung ist bindend für beide Seiten. Du kannst nicht einfordern was nicht vereinbart wurde.

      Zu Deinen Zitaten: Was die Telekom (Vertrags-)Stand 2024 gesagt hat war korrekt und was sie (Vertrags-)Stand 2026 angegeben hat ist ebenfalls korrekt.

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    • vor einem Tag

      Danke, genau diese Auftragsbestätigung habe ich ebenfalls geprüft.

      Bei mir steht ausdrücklich:

      „Bei Änderung des Hauptvertrags ändert sich ebenfalls das Datenvolumen der dazugehörigen PlusKarte.“

      Richtig ist, dass 2025 noch kein zusätzliches Roaming-Jahresvolumen für Ländergruppe 2 und 3 Bestandteil meiner PlusKarte war. Das behaupte ich auch nicht.

      Mein Hauptvertrag wurde aber inzwischen auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt. Und in der Telekom-Preisliste vom 03.02.2026 steht bei „MagentaMobil PlusKarte, PlusKarte Flex“ ausdrücklich:

      „Zusätzliches Datenvolumen für die Nutzung im Roaming in Ländergruppe 2 und 3, pro Kalenderjahr: Entspricht dem Hauptvertrag.“

      Genau deshalb stelle ich die Frage nach der Ausschlussregelung für bestehende PlusKarten der 1. Generation, dieses hat sich erst im Nachgang rausgestellt, das dieses nicht abgedeckt ist.

      Dass die Leistung 2025 noch nicht existierte, beantwortet aus meiner Sicht nicht die Frage, warum die aktuelle Preisliste bei der PlusKarte „Entspricht dem Hauptvertrag“ ausweist, ohne an dieser Stelle zwischen 1. und 2. Generation zu unterscheiden.

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      von

      vor einem Tag

      Das ergibt sich nicht aus der Preisliste sondern allgemeingültig aus § 311 Abs. 1 BGB („Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses“).

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      von

      vor einem Tag

      @andiling 

      Danke. § 311 Abs. 1 BGB beantwortet aus meiner Sicht aber nicht die konkrete Frage, welche Vertrags- bzw. Tarifregelung hier gilt.

      Dass für eine Vertragsänderung grundsätzlich eine Vereinbarung erforderlich ist, bestreite ich nicht. Mein Hauptvertrag wurde 2026 tatsächlich auf einen aktuellen MagentaMobil-Tarif umgestellt.

      Die entscheidende Frage bleibt daher: Wo ist geregelt, dass die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Leistungen der „MagentaMobil PlusKarte“ ausschließlich für neu abgeschlossene PlusKarten gelten und bestehende PlusKarten der 1. Generation davon ausgeschlossen sind?

      Genau diese Abgrenzung ergibt sich aus § 311 Abs. 1 BGB nicht. Falls sie sich aus meinen ursprünglichen Vertragsunterlagen oder den Bedingungen des Tarifwechsels ergibt, wäre genau diese konkrete Fundstelle für mich interessant.

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      von

      vor einem Tag

      Ja doch, das tut es. Alles weitere führt hier aber zu weit und ich empfehle Dir, Dich entsprechend rechtlich beraten zu lassen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

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