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Rechnung für Prepaid Tarife
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo @julius.kilian.stein
es gibt keine Rechnungen für die Aufladungen
Eine Rechnung gibt es nicht wirklich bei Prepaidkarten... Der Kontostand kann u.a. im Kundencenter unter
https://www.telekom.de/kundencenter/startseite
abgefragt werden.
Weitere Möglichkeiten der Abfrage hier:
-Guthaben abfragen-
Oder hier:
https://pass.telekom.de/home
Leistungsnachweis Prepaid:
Für bisher genutzte Leistungen kann kein Nachweis mehr erfolgen. Dieser muss zunächst eingerichtet werden.
Nach der Einrichtung wird dieser nur dann verschickt, wenn tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wird. Dazu kann dir ein Teamie behilflich sein.
0
vor einem Jahr
Hallo Marcel,
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wie kann man als Unternehmen eine Zahlung entgegennehmen ohne eine Rechnung auszustellen?
Wie richte ich so ein Leistungsnachweis ein?
Gruss Julius
5
Antwort
von
vor einem Jahr
Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.
NICHT auf das hier keine Rechnung zu einem Auftrag/Vertrag vorhanden ist.
Ich habe zwar eine Bestätigung per Mail bei meiner letzten Aufladung bekommen, das erfüllt aber nicht die Forderungen an eine Rechnung.
Antwort
von
vor einem Jahr
Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.
Vorsteuer fällt beim Kauf noch nicht an, sagt der Steuerberater:
bei Prepaidkarten fällt, genauso wie bei Gutscheinen, beim Verkauf noch keine Umsatzsteuer an. Erst bei der Inanspruchnahme der Leistung berechnet zum Beispiel Telekom oder congstar auf den Umsatz (Telefonat etc) Umsatzsteuer. Bei einer Prepaidkarte bzw. einem Gutschein handelt es sich nur um eine Geldumwandlung (15 € zu einer Guthabenkarte mit 15 €), es liegt noch keine Lieferung im Sinne des UStG vor, deshalb gibt es im Umsatzsteuergesetz hierfür keinen Paragraphen. § 4 Nr. 1 b) UStG muss auf der Rechnung gelöscht werden, da diese Vorschrift nicht für diesen Sachverhalt gilt.
Antwort
von
vor einem Jahr
OK, danke für die Klarstellung, die "Gleichstellung" mit einem Gutschein war mir so nicht bekannt.
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Antwort
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