Gelöst

Rechnung für Prepaid Tarife

vor einem Jahr

Wo finde ich die Rechnung für meine Aufladungen? 

 

603

7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Hallo @julius.kilian.stein 

       

      es gibt keine Rechnungen für die Aufladungen

       

      Eine Rechnung gibt es nicht wirklich bei Prepaidkarten... Der Kontostand kann u.a. im Kundencenter unter

      https://www.telekom.de/kundencenter/startseite

      abgefragt werden.

      Weitere Möglichkeiten der Abfrage hier:

      -Guthaben abfragen- 

      Oder hier:
      https://pass.telekom.de/home

      Leistungsnachweis Prepaid:
      Für bisher genutzte Leistungen kann kein Nachweis mehr erfolgen. Dieser muss zunächst eingerichtet werden.

      Nach der Einrichtung wird dieser nur dann verschickt, wenn tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wird. Dazu kann dir ein Teamie behilflich sein.

       

       

      0

    • vor einem Jahr

      Hallo Marcel, 

       

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Wie kann man als Unternehmen eine Zahlung entgegennehmen ohne eine Rechnung auszustellen? 

       

      Wie richte ich so ein Leistungsnachweis ein? 

       

      Gruss Julius

       

       

      5

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Maria An.  schrieb:
      Es ist tatsächlich so, wie @fdi das sagt. Prepaid Tarife sind nur für den Privatkundenbereich vorgesehen.

      Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.

       

      NICHT auf das hier keine Rechnung zu einem Auftrag/Vertrag vorhanden ist.

       

      Ich habe zwar eine Bestätigung per Mail bei meiner letzten Aufladung bekommen, das erfüllt aber nicht die Forderungen an eine Rechnung.

      fdi_0-1715181764597.png

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      fdi

      Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.

      Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.
      fdi
      Das bezog sich aber nur auf die steuerrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Vorsteuerabzug.

      Vorsteuer fällt beim Kauf noch nicht an, sagt der Steuerberater:

       

      bei Prepaidkarten fällt, genauso wie bei Gutscheinen, beim Verkauf noch keine Umsatzsteuer an. Erst bei der Inanspruchnahme der Leistung berechnet zum Beispiel Telekom oder congstar auf den Umsatz (Telefonat etc) Umsatzsteuer. Bei einer Prepaidkarte bzw. einem Gutschein handelt es sich nur um eine Geldumwandlung (15 € zu einer Guthabenkarte mit 15 €), es liegt noch keine Lieferung im Sinne des UStG vor, deshalb gibt es im Umsatzsteuergesetz hierfür keinen Paragraphen. § 4 Nr. 1 b) UStG muss auf der Rechnung gelöscht werden, da diese Vorschrift nicht für diesen Sachverhalt gilt.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      OK, danke für die Klarstellung, die "Gleichstellung" mit einem Gutschein war mir so nicht bekannt.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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