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Roaming bei 1. Generation Verträge
vor 8 Jahren
Hallo!
Ich habe mir nun schon einige Beiträge hier durchgelesen, bekomme aber nicht ganz genau die Antwort auf meine Frage.
Ich habe den Magenta Mobil M Friends Vertrag der 1. Generation.
Dort ist keine EU Flat enthalten.
Wie bekannt fallen ab dem 15.6.17 die Roaming Gebühren innerhalb der EU weg.
Dann müssen im EU-Ausland nur noch die Preise gezahlt werden, die ich auch hier in Deutschland zahlen muss für Telefonie, SMS und Internet.
Die Telekom schreibt dazu folgendes auf Ihrer Internetseite:
- In Tarifen, die vor dem 19.04.2016 gebucht wurden, ist die Option „Weltweit“ voreingestellt. Das bedeutet, dass in diesen die Inlandspreise ohne Roaming-Aufschlag erst ab dem 15.06.2017in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein gelten.
Muss ich dann trotz Telefon-, SMS- und Datenflatrate diesen Inlandspreis ohne Roaming-Aufschlag zusätzlich zahlen oder kann ich im Ausland meine ganz normalen Flatrates nutzen?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Würde mich über eure Hilfe freuen.
Gruß und schönen Tag euch allen
patpap1990
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vor 8 Jahren
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vor 3 Monaten
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vor einem Monat
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baer12
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Jahren
Guten Morgen @patpap1990
da deine Inlandspreise in diesem Vertrag eine Flat sind für Telefon, SMS und Internet, bedeutet das, dass du auch in den entsprechenden dort genannten Ländern keine Kosten hast, da alles auch dort durch die Flat abgedeckt wird.
VG
baer
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Peuki
Community Guide
vor 8 Jahren
Hallo @patpap1990,
im Ausland greift dann der Inlandspreis, d.h. ist eine Flatrate vorhanden, dann wird auch die jeweilige Flatrate genutzt.
VG
Peuki
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Dominik Letica
Antwort
von
Peuki
vor 8 Jahren
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muc80337_2
Community Guide
vor 8 Jahren
Zu beachten:
Da findest Du nähere Infos
https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 8 Jahren
@BigWoelfi2
Deine Auslegung mag richtig sein (und deckt sich im Grunde mit meiner persönlichen Auslegung) - ob sie sich mit der Auslegung der Telekom deckt wird die nahe Zukunft zeigen.
Der Punkt den ich eigentlich rüberbringen wollte in meiner etwas überscharfen Aussage ist ganz pragmatisch der:
Ich wäre am 15.6.2017 einfach ein wenig vorsichtig im Hinblick auf eine zügellose Nutzung. Aber am 16.6. oder später gibt es keinerlei Ausrede mehr weshalb die neue Regelung nicht greifen sollte.
Mal zum Vergleich:
Wenn ich einen Kommunikationsvertrag schließe und der läuft ab 15.6.2017 dann kann ich in der Praxis auch nicht davon ausgehen, dass der am 15.6.2017 um 00:00 in der Früh bereits aktiv ist - obwohl ich darauf vermutlich einen gesetzlichen Anspruch habe. Wenn der Anbieter eine Schaltung um 00:00 nicht genau hinbekommt, dann könnte er das ja auf die späten Stunden des14.6. vorverlegen, sodass der Vertrag ab Mitternacht sicher aktiv ist. Macht aber meines Wissens keiner.
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