Rufnummern-Portierung rückgängig machen
vor 11 Monaten
Hallo zusammen! Folgendes Problem: Ich habe einen monatlich kündbaren Vertrag bei O2 abgeschlossen, doch der Anbieter gefiel mir nicht. Den Vertrag habe ich online wieder gekündigt. Leider habe ich eine Rufnummernportierung gebucht. Die Telekom kann jetzt nichts machen, bei O2 habe ich das schon online und schriftlich storniert. Man weiß dort aber nie, ob das so angekommen ist. Nun meine Frage: Wie bekomme ich das Teil zurück? Ich möchte gerne bei der Telekom bleiben, da ich noch andere Verträge dort habe (Festnetz etc.). Bevor die bei O2 jetzt lange rummachen - könnte ich nicht einen Prepaid-Tarif bei der Telekom abschließen und ebenso eine Rufnummernmitnahme buchen? Vertrag bei O2 ist zum 21.06. gekündigt. Lieben Dank für eure Hilfe.
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vor 11 Monaten
@Schwarzespeterle neuauftrag mit protierung von 0²
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von
vor 11 Monaten
Dachte ich mit fast. Besten Dank. Ich probiere es mal und melde mich ggf. wieder.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 11 Monaten
@Schwarzespeterle gerne. dann bekommst auch cashbakc
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von
vor 11 Monaten
Eben beim Bestellvorgang festgestellt - leider lässt sich ausgerechnet Tchibo Mobil nicht als Anbieter für die Mitnahme auswählen. 😬
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von
vor 11 Monaten
Eben beim Bestellvorgang festgestellt - leider lässt sich ausgerechnet Tchibo Mobil nicht als Anbieter für die Mitnahme auswählen. 😬
Eben beim Bestellvorgang festgestellt - leider lässt sich ausgerechnet Tchibo Mobil nicht als Anbieter für die Mitnahme auswählen. 😬
Könnte es sein, dass "Tschibo Mobil" unter einem andern Namen in dieser Liste aufgeführt wird?
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 11 Monaten
@Schwarzespeterle probiere mal 0² services.
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von
vor 11 Monaten
Ich habe bei Tchibo-Mobil angerufen. Vielleicht war es dann auch ein Callcenter von O2. Eine ganz nette Mitarbeiterin nahm die Portierung unkompliziert raus, da nich viel Zeit übrig war. Soll erst September stattfinden. Danke an alle hier, die so freundlich am Start waren.
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vor 11 Monaten
@Schwarzespeterle ausserdem sollte das auf der Kündigungbestätigung nortiert sein, als extra Beiblatt.
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