Gelöst
Schwerbehinderung
vor 8 Jahren
Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .Wenn nicht ab wieviel % gibt es Rabatt und würde es auch reichen wenn die Person die die Prozente hat nur im selben Haus wohnt und der Anschluß nicht auf Sie läuft.
19260
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Wie kann ich für meinen Festnetz-Anschluss den Sozialtarif bestellen oder verlängern?
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @Henry 1993,
hier kannst du dich auch noch etwas einlesen in das Thema:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Telefongebuehrenermaessigung-403.html
Gruß Gurke
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Henry 1993,
NEIN.
Um einen Sozialtarif zu bekommen, sind z.B. Flatrate-Tarife ausgeschlossen. Das bedeutet, du würdest die Vergünstigungen lediglich bekommen, wenn z.B. Telefongespräche nach Minuten abgerechnet würden und Internet nach Volumen oder Zeit. Dabei bekommst du aber die Vergünstigungen nur auf die Grundgebühr, dazu müsstest du noch stumm/taub/blind sein, was bei GdB 50 nicht zutreffen wird.
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vor 8 Jahren
Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .
Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .
Nein, warum auch.
Schwerbehindert ist ja nicht unbedingt gleichbedeutend mit "wirtschaftlich schwach"
Aber es gibt Sozialtarife.
Wurde hier ja schon genannt.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
......."wirtschaftlich schwach"..... ......."wirtschaftlich schwach"..... ......."wirtschaftlich schwach".....
......."wirtschaftlich schwach".....
.....oder nicht, beeinflusst das Recht auf Inanspruchnahme in keinster Weise.
Der Anspruch ist lediglich an Art und Grad der Behinderung gebunden, ohne irgendwelche anderen Befindlichkeiten.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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