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Sonderkündigung
4 years ago
Sehr geehrtes Telekom-Team,
da ich es um knapp 1 Monat verpasst habe meinen Handyvertrag rechtzeit zu Küngigen, hat sich der Vertag ja automatisch um 12 Monate verlängert.
Die 24 Monate mit zuzahlung zu einem Top-Gerät ist ab dem 08.11.2021 beendet, sofern sich die Ertragskosten nicht auch dementsprechend senken sollten, möchte ich hiermit bereits von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wegen Preiserhöhung des Basistarifes ohne Gegenleistung.
Ein Tarifwechsel mit einer erneuten 24 Monatigen Mindestvertragslaufzeit wird abgelehnt.
ggf. Kann auch die Kündigung auf Kulanz auf Ende 11/2021 gesetzt werden, insbesondere im Anbetracht des Gesetztes für faire Verbraucherverträge vom 10.08.2021
MfG
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This could help you too
4 years ago
@Ph4nt0m283
Sonderkündigung, wie kommst du da drauf?
Aber weg davon, in einem öffentlichen Forum können keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden.
Aber hier findest du ein Kontaktformular:
https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e1s1
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4 years ago
Hey @Ludwig II ,
eine Sonderkündigung steht einem gesetzlich zu, bei einer Preiserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.
Hier haben wir eine Leistungsverschlechterung bei gleichbleibendem Preis.
Das Kontaktformular ist schön, aber die Formulare sehen leider keinen Freitext vor.
MfG
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4 years ago
eine Sonderkündigung steht einem gesetzlich zu, bei einer Preiserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.
das ist völliger Mumpitz.
Deine restlichen Ansichten sind auch sehr seltsam und korrelieren nicht mit unserem Rechtssystem.
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4 years ago
@Ph4nt0m283 Schön wie man sich so seine eigenen Gesetze schafft oder wie man bestehende auslegt
Unlogged in user
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4 years ago
Hallo @Ph4nt0m283
Sie können nach dem Ende der Mindesvertragslaufzeit Ihren Tarif in einen Tarif ohne Endgerät wechseln.
Dabei sogar, falls möglich, in einen kleineren Tarif gehen.
Eine Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht, da sie der automatischen Verlängerung bei Vertragsabschluss zugestimmt haben.
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4 years ago
Das gilt dann für neue Verträge.
Zu dem anderen muss ich mir das Lachen verkneifen.
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4 years ago
GGf. auf die Kulanz hoffen, insbesonderes da das neues Gesetzt eine Kündigungfrist von 1 Monat vorsieht
GGf. auf die Kulanz hoffen, insbesonderes da das neues Gesetzt eine Kündigungfrist von 1 Monat vorsieht
Aber sicher erst ab Inkrafttreten und nicht rückwirkend.
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4 years ago
Nicht nur nicht rückwirkend sondern nur für Verträge die ab dann abgeschlossen werden.
Unlogged in user
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4 years ago
da ich es um knapp 1 Monat verpasst habe meinen Handyvertrag rechtzeit zu Küngigen, hat sich der Vertag ja automatisch um 12 Monate verlängert.
Pech, würde ich sagen.. Rechtlich kannst du nichts machen. Einfach eine Erinnerung im Kalender, um vor Ablauf der nächsten 12 Monate rechtzeitig zu kündigen.
Schön, dass du ein weiteres Jahr bei der Telekom bist...
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4 years ago
Deine juristischen Einschhätzungen... lass Dich lieber beraten.
Vielleicht kannst Duab 9.11. in einen Flex-Tarif wechseln.
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4 years ago
Danke Flextarif ist möglich, mit einer 1 Monatigen Kündigungsfrist
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4 years ago
wenn ich Ihren Beitrag richtig lese, haben Sie eine Lösung für Ihre Anliegen finden können.
Sollten Sie noch Unterstützung benötigen, schreiben Sie gerne.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Marita W.
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