Gelöst
Sonderkündigung bei Umzug in Ausland Handy
vor 8 Jahren
Servus,
ich habe vor 4 monaten meinen Vertrag verlänger von meinem Handy,
jedoch hat sich vor 2 monaten Beruflich bei mir was geändert und ich werde nun im September in die Schweiz ziehen, die eine Abmeldung aus Deutschland beinhaltet.
Nun sagt man mir bei der Kundenhotline das ich kein Sonderkündigungsrecht habe, da ja meine Flat auch in der Schweiz gilt.Ist das so richtig?
Das ist zwar Ok für den Urlaub jedoch wenn man im Ausland lebt nicht wirklich rentabel.
Man hat mir auch keine Abschlagszahlung angeboten oder so.
Würde mich um eine Hilfreiche Antwort freuen.
mfg
Daniel Neumann
Daniel Neumann
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
hy tagchen Un herzlich willkommen hier @werner-danielnormal hast du ne sonderkündigung recht bei umzug ins Ausland grüsle
Nachtrag hab den passenden link vergessen un bring in nu mit 
18
Antwort
von
vor 8 Jahren
Schon gewusst? Mit einer Telekom SIM hat man in der Schweiz eine bessere Funknetzabdeckung als mit jeder original Schweizer SIM. Mit einer Telekom SIM kann man günstig nach Deutschland telefonieren. Eine Kündigung wird m.E. nur auf Kulanz zu Konditionen der Telekom möglich sein. Etwas anderes wäre es wenn es in ein Land ginge, in welchem keine EU Konditionen gelten - z.B. Monaco/Monte Carlo oder Türkei oder Ägypten oder...
Schon gewusst?
Mit einer Telekom SIM hat man in der Schweiz eine bessere Funknetzabdeckung als mit jeder original Schweizer SIM.
Mit einer Telekom SIM kann man günstig nach Deutschland telefonieren.
Eine Kündigung wird m.E. nur auf Kulanz zu Konditionen der Telekom möglich sein. Etwas anderes wäre es wenn es in ein Land ginge, in welchem keine EU Konditionen gelten - z.B. Monaco/Monte Carlo oder Türkei oder Ägypten oder...
Trotzdem ist es teuerer als in Deutschland.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Naja was bringt es mir das ich Günstig nach Deutschland telefonieren kann aber die Schweizer wenn sie mich anrufen ein stattliche summe zahlen müssen ??
Antwort
von
vor 8 Jahren
Naja was bringt es mir das ich Günstig nach Deutschland telefonieren kann aber die Schweizer wenn sie mich anrufen ein stattliche summe zahlen müssen ??
Naja was bringt es mir das ich Günstig nach Deutschland telefonieren kann aber die Schweizer wenn sie mich anrufen ein stattliche summe zahlen müssen ??
Das ist ja in erster Linie deren Bier wieviel die bezahlen müssen.
Und wenn das, was andere bezahlen müssen ein entscheidender Faktor für Dich sein sollte, dann anfänglich doch wohl eher so: Du dürftest viel mehr deutsche Bekannte haben, die Dich anrufen werden - und für die wird es ohne dass Du eine deutsche SIM hast richtig teuer, Dich anzurufen. Weshalb Du eine deutsche SIM beibehalten solltest.
Ich gehe zudem davon aus, dass Du entweder vom neuen Arbeitgeber ein Mobiltelefon mit schweizer SIM erhalten wirst und/oder Dir eine schweizer SIM zulegen wirst für die kostengünstige Erreichbarkeit durch Schweizer.
Einem Schweizer ist es übrigens von den Kosten her total egal ob er Dich per Whatsapp unter einer deutschen oder einer schweizer Rufnummer kontaktiert - das ist beides kostenlos und außerhalb der Tarifierung eines Mobilfunkanbieters.
So ist es bei einem guten Bekannten, der mittlerweile schon fünf Jahre in der Schweiz wohnt: er hat weiterhin auch noch seine deutsche SIM.
Ideal ist für diese Anfangsphase übrigens ein Dual SIM Smartphone.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44502.pdf?
Ziffer 12.5
0
vor 8 Jahren
Bei einem Umzug ins Ausland gibt es die Möglichkeit der Sonderkündigung. Dabei besteht eine dreimonatige Sonderkündigungsfrist zum Monatsende. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich bei uns eingeht, ob per E-Mail, Fax oder Brief ist dabei nicht ausschlaggebend. Des Weiteren muss ersichtlich sein, warum Sie kündigen möchten. Da Sie ins Ausland gehen, können z. B. folgende Nachweise eingereicht werden: Eine offizielle Abmeldebescheinigung (nicht älter als 2 Monate) oder ein Nachweis des Arbeitgebers über einen langfristigen beruflichen Auslandseinsatz. Bei einer Sonderkündigung wird eine Aufrechnung der Grundpreise ab Beendigung bis zum Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit eines Vertrags wegen einer vorzeitigen Kündigung getätigt, damit die offenen Posten damit ausgeglichen werden. Ich hoffe, dass das etwas Licht ins Dunkel gebracht hat.
Viele Grüße
Justina M.
5
Antwort
von
vor 8 Jahren
Forstars Das ist aber für mich dann keine Sonderkündigung sondern Abzahlung des Vertrages. Das Vorgehen ist etwas komisch. Das ist aber für mich dann keine Sonderkündigung sondern Abzahlung des Vertrages. Das Vorgehen ist etwas komisch. Forstars Das ist aber für mich dann keine Sonderkündigung sondern Abzahlung des Vertrages. Das Vorgehen ist etwas komisch. Das sind ja mehrere Dinge, die da relevant sind: Kündigung des Vertrages und damit keine Nutzung mehr möglich und damit auch kein Risiko, dass es Missbrauch mit dem Vertrag geben wird. Es muss kein deutsches Girokonto vorgehalten werden über die Laufzeit des Vertrages. Die Ablösezahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung. Ich selbst würde vermutlich den Vertrag zum Laufzeitende kündigen und darum bitten, die SIM auf Prepaid umzustellen. Und ein deutsches Girokonto auch aus anderen Gründen beibehalten. Und über den Umzug zunächst mal gar nicht reden im Rahmen der Kündigung.
Das ist aber für mich dann keine Sonderkündigung sondern Abzahlung des Vertrages. Das Vorgehen ist etwas komisch.
Das ist aber für mich dann keine Sonderkündigung sondern Abzahlung des Vertrages. Das Vorgehen ist etwas komisch.
Das sind ja mehrere Dinge, die da relevant sind:
Ich selbst würde vermutlich den Vertrag zum Laufzeitende kündigen und darum bitten, die SIM auf Prepaid umzustellen. Und ein deutsches Girokonto auch aus anderen Gründen beibehalten. Und über den Umzug zunächst mal gar nicht reden im Rahmen der Kündigung.
Prepaid ist anscheinend die sichere Variante. Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Forstars
Ganz grundsätzlich: bitte lass das mit den dauernden full quotes - das müllt nur die Threads zu.
Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen.
Das stimmt doch überhaupt nicht.
Was allerdings korrekt ist: das ist kein Wunschkonzert wo man sich aussuchen kann, zu welchen Konditionen man einen eingegangenen Vertrag vorzeitig beendet kann.
Ich denke wenn jemand nach außerhalb der EU zieht, dann ist der Fall anders - dass man dann nicht auf Kulanz der Telekom angewiesen ist sondern dass man dann auch gesetzlich einen Anspruch ableiten kann.
Ich bin allerdings kein Jurist - und von Juristen bekommt man sowieso nie eine definitve Antwort außer sie sind Richter und mit dem Fall befasst.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Forstars Ganz grundsätzlich: bitte lass das mit den dauernden full quotes - das müllt nur die Threads zu. Forstars Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen. Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen. Forstars Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen.
@Forstars
Ganz grundsätzlich: bitte lass das mit den dauernden full quotes - das müllt nur die Threads zu.
Wenn man das liest dann hat man ja überhaupt keine Möglichkeit Mobilfunk aus irgendwerlchen Gründen vorher aufzulösen.
Mit dem Handy ist das so umständlich.
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