Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe?
vor 9 Jahren
In einem unserer Fahrzeuge war eine Schnittstelle zur Datenerfassung über Mobilfunk eingebaut, so das sich Servicetechniker direkt in die Elektronik einloggen konnten um Fehler zu analysieren und Daten zu überprüfen. Der hierzu nötige Mobilfunkvertrag wurde von der Herstellerfirma auf unseren Firmennamen beauftragt. Das Fahrzeug wurde nun im letzten Jahr verkauft da wir vorhatten die Firma aufzugeben, was dann auch in diesem Jahr geschah. Um die Kündigung dieses Teleservicevertrages sollte sich der Käufer ( die Herstellerfirma ) kümmern, was zwar scheinbar seitens des Vertrages mit der Herstellerfirma geklappt hat, allerdings nicht mit dem Mobilfunkvertrag mit der Telekom, die Grundgebühren werden weiterhin berechnet. Besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur vorzeitigen Aufhebung des Vertrages? Da erstens das zugrundeliegende Gerät nicht mehr vorhanden ist und zweitens ja auch durch die Geschäftsaufgabe der eigentliche Vertragspartner nicht mehr existent ist?
9486
2
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
10334
0
5
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
Hier wird alles dazu erläutert:
Kündigung wegen Geschäftsaufgabe
zusätzlich kann man auch hier mal reinschauen:
Kündigung | Geschäftskunden
vorausgesetzt ist natürlich, dass es sich um einen Geschäftskunden Vertrag handelt
1
Antwort
von
vor 9 Jahren
@grimreaperxxl gut, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community wenden.
Dass Sie um Aufhebung Ihres Mobilfunkvertrages bitten, kann ich nachvollziehen. @area57hat Ihnen bereits den richtigen Weg aufgezeigt, wie Sie Ihren Mobilfunkvertrag per Kontaktformular kündigen können. Vielen Dank hierfür.
Sobald uns das Kontaktformular vorliegt, werden sich meine Kollegen mit Ihnen in Verbindung setzen und informieren.
Viele Grüße
Regina K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von