Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Steam On
vor 5 Jahren
Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.
Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))
https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html
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vor 5 Jahren
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vor 4 Jahren
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Has
Community Guide
vor 5 Jahren
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/ovg-muenster-gericht-zwingt-telekom-zu-aenderungen-bei-streamon-tarifen/24593878.html?ticket=ST-2913934-OmgJJY6ybl6g2Pb50kkL-ap4
...
Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“
Spannend ist, wie die Anpassung aussehen wird.
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CyberSW
Antwort
von
Has
vor 5 Jahren
Keine vorzeitige Vertragsverlängerungen mehr bei welchen man ein Handy bekommen konnte - dann heulen hier noch mehr rum.
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PeterPc
4 Sterne Mitglied
vor 5 Jahren
https://www.focus.de/digital/handy/angebot-verstoesst-gegen-netzneutralitaet-gericht-zwingt-telekom-zu-aenderungen-bei-streamon-tarifen_id_10927058.html
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Jamil-Ali G.
Antwort
von
PeterPc
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.
Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.
Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Liebe Grüße
Jamil-Ali G.
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FelixKruemel
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
https://www.golem.de/news/gerichtsentscheidung-telekom-darf-stream-on-tarife-nicht-unveraendert-anbieten-1907-142564.html
"Der Bonner Telekommunikationskonzern darf vorläufig das Produkt Stream On in der jetzigen Form nicht länger anbieten. [...] Das Vertriebsverbot von Stream On ist aber zunächst vorläufig, weil es sich noch um das Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren noch läuft. Der jetzige Beschluss sei jedoch erst einmal unanfechtbar [...]"
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Has
Antwort
von
FelixKruemel
vor 5 Jahren
Telekom will an StreamOn festhalten
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