Steam On

vor 5 Jahren

Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.

Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))

 

https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html

1490

16

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

4415

2

3

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

6233

0

1

1 Sterne Mitglied

in  

259

0

4

1 Sterne Mitglied

in  

494

0

1

Gelöst

2 Sterne Mitglied

in  

3373

0

3