Gelöst
Streaming innerhalb der EU
vor 6 Jahren
Hallo zusammen...
Kurze Frage :
Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?
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vor 6 Jahren
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Anonymous User
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st.meller
vor 6 Jahren
Hallo @st.meller,
Hallo zusammen... Kurze Frage : Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?
Hallo zusammen...
Kurze Frage :
Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?
Es besteht noch kein Urteil, das Verfahren läuft noch.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient. Quelle: netzpolitik.org
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient.
Quelle: netzpolitik.orgEbenso steht noch in den AGB´s, das StreamOn nur für Deutschland ist.
Bitte verwechsel nicht das Streaming keinen Geoblocker mehr haben darf, innerhalb der EU.
Das hat nix mit StreamOn zu tun, sondern mit SkyGo, Netflix, Maxdome, Zattoo, waipi.tv, usw zu tun.
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von
Anonymous User