Gelöst

StreamOn

vor 2 Jahren

Guten Morgen

 

Nachdem ich nun auch die Mail bzgl. Einstellung für StreamOn bekommen habe, ich jedoch keinen Passus bzgl. Sonderkündigungsrecht finde, die Frage. 

 

Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht?

 

Die 90 Tage Datengeschenk sind eine nette Geste aber für mich unnütz.

 

Ich finde,  der Preis des Vertrags ohne sogenannter Flat dann einfach zu teue, denn dieser wird ja nachträglich nicht angepasst.

Man bezahlt quasi den selben Betrag weiter aber StreamOn ist raus, wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne. Da nützen mir auch 90 Tage Datengeschenk nichts. 

 

Gruß 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @MarSche 

       

      StreamOn ist eine kostenlose Zubuchoption, welche kein Recht auf Sonderkündigung besteht, wenn diese wegfällt

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      MarSche

      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.
      MarSche
      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      Da irrst du dich.

      Zum Thema wurde hier schon sehr viel geschrieben, verkürzt für dich, nein, es besteht kein Recht für eine außerordentliche Kündigung.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guten Morgen @MarSche , 

       

      ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

      Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. Den separaten Mobilfunkvertrag können Sie nach den Regelungen, die für dessen Kündigung gelten, kündigen.

       

      Vielen Dank an @Marcel2605 und @der_Lutz  für eure schnellen Antworten.

       

      Freundliche Grüße

      Marita W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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