Solved

StreamOn

2 years ago

Guten Morgen

 

Nachdem ich nun auch die Mail bzgl. Einstellung für StreamOn bekommen habe, ich jedoch keinen Passus bzgl. Sonderkündigungsrecht finde, die Frage. 

 

Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht?

 

Die 90 Tage Datengeschenk sind eine nette Geste aber für mich unnütz.

 

Ich finde,  der Preis des Vertrags ohne sogenannter Flat dann einfach zu teue, denn dieser wird ja nachträglich nicht angepasst.

Man bezahlt quasi den selben Betrag weiter aber StreamOn ist raus, wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne. Da nützen mir auch 90 Tage Datengeschenk nichts. 

 

Gruß 

 

1586

10

    • Accepted Solution

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      2 years ago

      Hallo @MarSche 

       

      StreamOn ist eine kostenlose Zubuchoption, welche kein Recht auf Sonderkündigung besteht, wenn diese wegfällt

       

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      2 years ago

      MarSche

      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.
      MarSche
      wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      Da irrst du dich.

      Zum Thema wurde hier schon sehr viel geschrieben, verkürzt für dich, nein, es besteht kein Recht für eine außerordentliche Kündigung.

      1

      Answer

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      2 years ago

      Guten Morgen @MarSche , 

       

      ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

      Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. Den separaten Mobilfunkvertrag können Sie nach den Regelungen, die für dessen Kündigung gelten, kündigen.

       

      Vielen Dank an @Marcel2605 und @der_Lutz  für eure schnellen Antworten.

       

      Freundliche Grüße

      Marita W.

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      Answer

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    • 2 years ago

      MarSche

      Ich finde, der Preis des Vertrags ohne sogenannter Flat dann einfach zu teue, denn dieser wird ja nachträglich nicht angepasst.

      Ich finde,  der Preis des Vertrags ohne sogenannter Flat dann einfach zu teue, denn dieser wird ja nachträglich nicht angepasst.
      MarSche
      Ich finde,  der Preis des Vertrags ohne sogenannter Flat dann einfach zu teue, denn dieser wird ja nachträglich nicht angepasst.

      Dann buche Dir doch einen Tarif mit Flatrate und schon hast Du überhaupt kein Datenvolumen-Problem mehr.

      Du schreibst ja im Geschäftskundenbereich. Da kannst Du doch alle diese Kosten von der Steuer absetzen und dann ist es ja gar nicht mehr so teuer.

       

      Hast Du auch einen Festnetzanschluss bei der Telekom und MagentaEINS-Vorteil gebucht?

      Dann würde für unbegrenztes Datenvolumen ja bereits der MagentaMobil L ausreichen.

      Allerdings weiß ich nicht, ob den Vorteil auch für Geschäftskunden gilt. 

       

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      0

    • 2 years ago

      MarSche

      Man bezahlt quasi den selben Betrag weiter aber StreamOn ist raus, wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      Man bezahlt quasi den selben Betrag weiter aber StreamOn ist raus, wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.

      MarSche

      Man bezahlt quasi den selben Betrag weiter aber StreamOn ist raus, wobei der Vetrag damals mit StreamOn eben teurer war, als ohne.


      Dafür wurde bereits letztes Jahr nicht nur für Neukunden ohne Streamon auch schon für Bestandskunden mit Streamon das Datenvolumen verdoppelt.

      0

    • 2 years ago

      Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht ist fraglich. Du kannst aber versuchen  nach § 312 k Absatz 6 BGB zu kündigen. Da die Telekom den Kündigungsbutton nach meiner Ansicht nicht korrekt umgesetzt hat, da es zuviele Seiten usw. gibt.  

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      4

      Answer

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      2 years ago

      Das Sonderkündigungsrecht ist doch egal. § 312 k Absatz 6 BGB lässt auch die sofortige Kündigung zu. Jeder Telekom Kunde könnte seinen Vertrag nach § 312k Absatz 6 BGB jederzeit kündigen, falls der Kündigungsbutton nicht richtig von der Telekom umgesetzt wurde. Das werden demnächst die Gerichte hoffentlich entscheiden. 

      0

      Answer

      from

      2 years ago

      greenspeak

      Das werden die Gerichte demnächst sicher mal entscheiden.

      Das werden die Gerichte demnächst sicher mal entscheiden. 
      greenspeak
      Das werden die Gerichte demnächst sicher mal entscheiden. 

      Was unterstützt Deine These? @greenspeak 

      0

      Answer

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      2 years ago

      Das ist keine These, sondern eine Rechtsansicht Fröhlich Mehr möchte ich dazu nicht ausführen. Ich nehme gerade Kontakt mit  Verbraucherbehörden  auf. 

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