Gelöst

Telekom unfähig Briefe zu lesen

vor 2 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit, dass ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen. Kontakt werde ausschliesslich per Briefpost akzeptiert.

 

Auf meine Sonderkündigung erhielt ich heute eine EMAIL!

Sind die Mitarbeiter nicht in der Lage einen Brief zu lesen und zu verstehen?

 

Kein Eingehen auf mein Schreiben und meine Gründe. Einfach stumpf abgebügelt ohne weiteren Text mit einer Standard-EMail.

Wenn die Telekom so mit Ihren Kunden umgeht, wundert es mich nicht, wenn die Telekom Kunden verliert.

 

Die Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben in dem Wissen, dass eine Option, welche Bestandteil des Leistungskataloges ist, unter Umständen demnächst illegal wird. Ich wurde bei Vertragsschluss im Februar ´22 nicht darüber informiert. Wie ich nun weiss, war die Option StreamOn bereits seit 2019 illegal und nur noch vorhanden, weil die Telekom in die nächste Instanz beim EuGH ging. Wo war die Information an mich als Kunden bei Vertragsschluss? Die Telekom hätte mich vor Vertragsschluss informieren MÜSSEN!

 

Die Telekom ist der Meinung, die Option sei monatlich kündbar. Ja, das ist richtig; da sie Bestandteil des Leistungskataloges ist, ist sie jederzeit wieder buchbar. Damit hat die Telekom Werbung gemacht ("jederzeit" zubuchbar!). Nur werde ich die Option ab nächstem Jahr nicht mehr zubuchen können. Dies stellt eine einseitige nachteilige Veränderung des Leistungskataloges dar. Gemäß des geschlossenen Vertrages wäre ich berechtigt StreamOn im Juni 2023 buchen zu können!

 

Vielleicht gibt es hier einen kompetenten Mitarbeiter, welcher in der Lage ist den Sachverhalt zu klären. Hierfür (und nur hierfür) erteile ich mein Einverständnis mich innerhalb dieses Forums zu kontaktieren. Dies limitiere ich bis zum 30.09.2022.

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Guten Abend @We1ssN1cht , guten Abend in die in die Runde,

     

    hier ist viel Bewegung im Thema und ich danke allen für den regen Austausch. Dass dieses Thema zu einer kontroversen Diskussion führt, ist nachvollziehbar.

     

    Zuerst einmal tut es mir leid, dass wir Sie per E-Mail kontaktiert haben, @We1ssN1cht. Es war nicht unserer Absicht Sie damit zu verärgern. 

     

    Zum Thema StreamOn möchte mich kurz halten: 

    Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. Den separaten Mobilfunkvertrag können Sie nach den Regelungen, die für dessen Kündigung gelten, kündigen.

     

    Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.

     

    Ich wünsche allen einen schöne Abend.

    Viele liebe Grüße

    Julia S. 

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    falk2010

    Auf die Argumente von @We1ssN1cht wurde aber leider nicht eingegangen.

    Auf die Argumente von @We1ssN1cht wurde aber leider nicht eingegangen.
    falk2010
    Auf die Argumente von @We1ssN1cht wurde aber leider nicht eingegangen.

     

    Julia S.

    Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. [...] Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.

    Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt.

    [...]

    Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.
    Julia S.
    Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt.

    [...]

    Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.

     

    Jacqueline G.

    Daher bitte ich, dass dieses Thema ein Ende findet.

    Daher bitte ich, dass dieses Thema ein Ende findet. 
    Jacqueline G.
    Daher bitte ich, dass dieses Thema ein Ende findet. 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    @We1ssN1cht 

    Meine Kollegin @Julia S.  hat alles gesagt. 

    Wenn Sie Ihre Konsequenzen daraus ziehen möchten, können wir dies nicht aufhalten. Ich denke eine Diskussion, ob eine Rechtsberatung dazu sinnvoll ist oder nicht, gehört nicht hierher. Genauso wenig, wie eine eventuelle richterliche Entscheidung aussehen könnte oder ggf. wird. Daher bitte ich, dass dieses Thema ein Ende findet. 

    Der Grundsatz zum Thema StreamOn wurde erklärt. 

     

    Danke.

     

    Gruß Jacqueline G. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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