Gelöst
TK Bevorrechtigung nach PSTG beantragen
vor 8 Jahren
Hallo,
ich stehe kurz vor einem T-Mobile Neuvertrag und möchte mich schon vorab informieren wie der Antrag zur TK Bevorrechtigung gestellt werden kann bzw. welche Stelle dazu angeschrieben werden sollte. Ich möchte soetwas ungerne an irgendjemand per Mail senden, wo ich ni
Danke fur für die Hilfe.
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vor 8 Jahren
Ist recht Einfach, musst nur deine Bevorrechtigung zur Telekom schicken. Alles weitere klärt dann der Kundenservice mit dir.
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1.
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Anschlüsse und Übertragungswege nach § 5 Satz 2 unverzüglich und vorrangig bereitzustellen und unverzüglich und vorrangig zu entstören,
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2.
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Verbindungen im Mobilfunk für die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste nach § 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 vorrangig herzustellen.
Satz 1 Nummer 2 gilt für die Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes nach § 5 Satz 1 Nummer 2 erst nachdem die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt technische Festlegungen und zeitliche Vorgaben für deren Umsetzung veröffentlicht hat. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt bei den Festlegungen internationale technische Standards und beteiligt die betroffenen Verbände.-
1.
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Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
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2.
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Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
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3.
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Gerichte des Bundes und der Länder,
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4.
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Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
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5.
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Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
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6.
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Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
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7.
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Hilfs- und Rettungsdienste,
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8.
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Rundfunkveranstalter,
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9.
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Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind.
Die Bescheinigung nach Satz 1 Nummer 9 verliert ihre Gültigkeit zehn Jahre nach Ausstellungsdatum, sofern auf der Bescheinigung nicht eine kürzere Geltungsdauer vermerkt ist.0
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von
vor 8 Jahren
Wie es normal läuft weis ich schon
An welche Adresse sende ich das am Besten? Dachte es gibt eine Fachabteilung...
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
erstmal ein herzliches Willkommen bei uns in der Community.
Erstmal brächten wir von dir eine Bevorrechtigungsbescheinigung. Diese Bevorrechtigungsbescheinigung bekommst du bei deiner zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde ausgestellt.
Welche Behörde für dich zuständige Behörde ist, müsstest du selber ermitteln.
Sobald du diese Bescheinigung hast, würde ich dich bitten, dass du dich hier wieder meldest.
Wir können dann an das zuständige Extra-Team herantreten und alles weitere veranlassen.
Viele Grüße
Finn A.
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Uneingeloggter Nutzer
von