Gelöst

TK Bevorrechtigung nach PSTG beantragen

vor 7 Jahren

Hallo,

 

ich stehe kurz vor einem T-Mobile Neuvertrag und möchte mich schon vorab informieren wie der Antrag zur TK  Bevorrechtigung gestellt werden kann bzw. welche Stelle dazu angeschrieben werden sollte. Ich möchte soetwas ungerne an irgendjemand per Mail senden, wo ich ni

 

Danke fur für die Hilfe. 

1565

3

    • vor 7 Jahren

      Ist recht Einfach, musst nur deine Bevorrechtigung zur Telekom schicken. Alles weitere klärt dann der Kundenservice mit dir.

       

      (1) Telekommunikationsunternehmen haben für Telekommunikationsbevorrechtigte
      1.
      Anschlüsse und Übertragungswege nach § 5 Satz 2 unverzüglich und vorrangig bereitzustellen und unverzüglich und vorrangig zu entstören,
      2.
      Verbindungen im Mobilfunk für die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste nach § 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 vorrangig herzustellen.
      Satz 1 Nummer 2 gilt für die Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes nach § 5 Satz 1 Nummer 2 erst nachdem die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt technische Festlegungen und zeitliche Vorgaben für deren Umsetzung veröffentlicht hat. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt bei den Festlegungen internationale technische Standards und beteiligt die betroffenen Verbände.
      (2) Telekommunikationsbevorrechtigte sind:
      1.
      Verfassungsorgane des Bundes und der Länder,
      2.
      Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
      3.
      Gerichte des Bundes und der Länder,
      4.
      Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte,
      5.
      Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen,
      6.
      Aufgabenträger im Gesundheitswesen,
      7.
      Hilfs- und Rettungsdienste,
      8.
      Rundfunkveranstalter,
      9.
      Teilnehmer, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und hierzu auf Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 angewiesen sind.
      Die Bescheinigung nach Satz 1 Nummer 9 verliert ihre Gültigkeit zehn Jahre nach Ausstellungsdatum, sofern auf der Bescheinigung nicht eine kürzere Geltungsdauer vermerkt ist.


      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Wie es normal läuft weis ich schon Fröhlich

      An welche Adresse sende ich das am Besten? Dachte es gibt eine Fachabteilung...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hey @Gelöschter Nutzer,

      erstmal ein herzliches Willkommen bei uns in der Community. Fröhlich

      Erstmal brächten wir von dir eine Bevorrechtigungsbescheinigung. Diese Bevorrechtigungsbescheinigung bekommst du bei deiner zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde ausgestellt.
      Welche Behörde für dich zuständige Behörde ist, müsstest du selber ermitteln.

      Sobald du diese Bescheinigung hast, würde ich dich bitten, dass du dich hier wieder meldest.

      Wir können dann an das zuständige Extra-Team herantreten und alles weitere veranlassen.

      Viele Grüße
      Finn A.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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