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Umzug Schweiz
vor 7 Jahren
Liebes Telekom-team,
Mein Magenta Mobil L Premium läuft nun seit ca 12 Monaten. Inzwischen wohne ich jedoch in der Schweiz und möchte einen Schweizer Vertrag abschliessen.
Ja, ich kann meinen T-Mobile Vertrag auch in der Schweiz nutzen, allerdings nicht zu den selben Konditionen wie in Deutschland. ZB darf ich nur mein highspeed Volumen nutzen, aber kein gedrosseltes Volumen. Ausserdem sind die Bedingungen für Telefonie ins EU Ausland anders.
Aus anderen Threads habe ich rausgelesen, dass dank der EU Regulierungen kein Sonderkündigungsrecht mehr besteht. Gilt das auch für die Schweiz?
Ein einmaliges Abbezahlen der restlichen 12 Monate kommt für mich nicht infrage, da ich den Vertrag nicht mehr nutzen werde und auch den „jedes Jahr neues Smartphone“ Vorteil nicht genutzt aber bezahlt habe.
Andererseits möchte ich natürlich das von euch subventionierte Gerät zu Ende bezahlen oder zurückgeben.
Habt ihr eine kulante Lösung für mich?
Haben andere User Erfahrungen gesammelt?
LG
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Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Has
Community Guide
vor 7 Jahren
Sie ziehen nur für einige Monate ins Ausland?
Dann ist vielleicht unser Angebot All Inclusive das Richtige für Sie. Denn mit All Inclusive können Sie Ihre Inlands-Flatrate fürs Surfen, Telefonieren und Simsen auch im EU-Ausland nutzen. Eine Kündigung ist dann vielleicht gar nicht mehr nötig.
Weitere Informationen zu All Inclusive
Ist Ihr Umzug ins Ausland permanent, brauchen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen.
Bei Fragen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsformular helfen wir Ihnen selbstverständlich kompetent weiter. Auch beraten wir Sie gern zu unseren Partnern vor Ort für Ihren neuen Mobilfunk-Vertrag. Kontakt
Zum Online-Kündigungsformular
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hotelmike
Antwort
von
Has
vor 7 Jahren
Danke, den Text kenne ich ich habe nur gehört, dass einem bei entsprechendem Vorgehen (Kündigung) alle verbleibenden Monate in Rechnung gestellt werden, was ich arg übertrieben finde... darum meine Frage nach Erfahrungen diesbezüglich / Kulanz ...
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Carolin L.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
Hallo und guten Abend @hotelmike.
Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.
Auf der verlinkten Seite können Sie das Kündigungsformular ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen der entsprechenden Nachweise beifügen.
Sobald dies hinterlegt ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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Marco P.
Antwort
von
Carolin L.
vor 7 Jahren
Viele Grüße Marco K.
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