Gelöst
Vater verstorben Mahnungen für Verbindlichkeiten nach dem Tod trotz Kündigung
vor 3 Jahren
Hallo,
mein Vater ist im letzten Jahr Oktober Verstorben. Ein paar Tage später habe ich die Kündigung mit Sterbeurkunde über diese Seite abgeschickt. Dafür habe ich auch eine e-Bestätigung erhalten. Seine Wohnung habe ich ordnungsgemäß abgemeldet und an den Vermieter abgegeben. Das Konto von dem die Telekom die Monatsgebühren abbuchte ist am 31.01.2021 aufgelöst worden.
Heute am 29.12.2021 erhalte ist eine Zahlungsaufforderung von einer Inkassofirma. Ich soll ausstehenden Verbindlichkeiten meines Vaters bis zum 03.01.2021 begleichen.
Dann kommt noch der Zusatz, „Beachten Sie bitte, dass ab 04.01.2022 erhöhte Inkassokosten vom EUR 76,44 fällig werden. Damit Sie weitere Kosten für sich vermeiden, zahlen Sie einfach den Betrag ….. bis zum 03.01.2021.
Damit es lustiger wird, ich darf die Telekom nicht kontaktieren.
Alle Zahlungen und Korrespondenz haben ausschließlich über uns, die Inkassofirma zu erfolgen.
Ich Frage nun,
- Was hat die Telekom mit meiner Kündigung gemacht?
- Nach dem das Konto ab dem 01.02.2021 nicht existierte, hat Telekom die Rückmeldung von der Bank erhalten, dass es keine Zahlung erfolgte. Warum erhielt ich dann keine Info von der Telekom?
- Warum wartete Telekom fast ein Jahr, um Ihr Problem zu lösen?
Hat niemand eine Idee was kann ich dagegen tun? Kann eine Inkassofirma solche Termine setzten?
Laut dem Brief ist es am 23.12.2020 versendet worden, das sind nicht mal Acht Arbeitstage dazwischen.
Danke für Eure Kommentare
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vor 7 Jahren
2032
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Welzin
akzeptiert von
Welzin
vor 3 Jahren
Danke Hexer, habe gerade mit einer netter Damen von der Telekom gesprochen. Wie schon geschrieben, wenn die Post nicht zugestellt wird und die Rechnung vom Konto nicht beglichen wird, passieret sowas.
Zum glück kündigt die Telekom nach gewisser Anzahl der Mahnungen den Anschluss und übergibt es an eine Inkassofirma.
Die Inkassofirma wie auch alle anderen Werbetreibenden haben kein Problem meine Adresse herauszufinden, warum die Telekom es nicht Schaft bleibt mir ein Rätsel.
Immer auf die schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem Kündigungstermin achten!
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von
Welzin