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Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetzt?

5 years ago

Ich habe einen Mobilfunk-Neugeschäftsauftrag in einem Telekom-Shop abgeschlossen. Nachdem die Karte nicht aktiviert wurde, habe ich mich bei einem anderen Telekom-Shop erkundigt, woran es legen konnte. Nach einigen Anrufen mit Telekom-Mitarbeitern, erzählte man mir in dem Shop, dass sie den Vertrag nur freigegeben hätten, wenn ich eine Kaution über "850,00 Euro" gezahlt hätte, die sie mindestens 10 Monate behalten hätten. Denn, ich musste verstehen, es gäbe z.B. "rumänische Bürger", die einen Vertrag abschließen und dann nicht zahlen. Ich bin EU-Bürger, seit 40 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, fest angestellt. Der Mitarbeiter wollte tatsächlich von mir 850,00 Euro und ich musste noch dazu einen Aufenthaltstitel beantragen. EU? Eher Diskriminierung! Denn an der Schufa-Auskunft kann es wohl nicht liegen.
Ich bin zuversichtlich, dass die Telekom hierzu eine Erklärung hat!

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      5 years ago

      Das Gesetz findet Anwendung hinsichtlich der folgenden Sachlicher Anwendungsbereiche nach § 2 Abs. 1 AGG auf

      • die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
      • die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
      • den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
      • Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
      • den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
      • die sozialen Vergünstigungen,
      • die Bildung,
      • den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

       

      Da ein Vertrag mit der Telekom auch kein Massengeschäft ist, welches ohne ansehen der Person ausgeführt wird, jeder muss sich ja genau Identifizieren um den Vertrag abzuschließen, wir auch hinsichtlich der Zivilrechtlichen Aspekte dass AGGn nicht anwendbar sein,

       

      Das Recht auf Vertragsfreiheit ist davon nicht begrenzt .

      Sicherheitsleistungen werden von Personen unabhängig der im AGG relevanten Personenkreise verlangt. wenn das Risiko eines Vertragsausfalls der Telekom zu hoch erscheint.

       

      ob das nun vom der Telekom in deinem Fall zurecht ode zu unrecht ist, will ich nichts zu sagen, denn ich kenne dich ja nicht und das tut auch nichts zur Sache

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      5 years ago

      @Dishmaster 
      Ich kenn meine Zahlungsmoral. Wenn es ein Problem der Bonität gewesen wäre, hätte ich den Thread hier gar nicht gepostet
      Nun ist jeder glücklich... ich, mein Anbieter und die Telekom!
      Besten Dank für Eure Meinungen.

      Answer

      from

      5 years ago

      Viviana.Andreutti

      . . . . . . Denn, ich musste verstehen, es gäbe z.B. "rumänische Bürger", die einen Vertrag abschließen und dann nicht zahlen.

       . . . . . .  Denn, ich musste verstehen, es gäbe z.B. "rumänische Bürger", die einen Vertrag abschließen und dann nicht zahlen.

      Viviana.Andreutti

       . . . . . .  Denn, ich musste verstehen, es gäbe z.B. "rumänische Bürger", die einen Vertrag abschließen und dann nicht zahlen.


      Wenn das der richtige Anwalt (oder Organisation) in die Hand nimmt, kann diese Aussage der Telekom erhebliche Probleme schaffen, unabhängig davon, dass Vertragsfreiheit herrscht, und die Telekom jeden Vertrag ablehnen bzw an bestimmte Bedingungen knüpfen kann.

      D.H. die Telekom darf durchaus den Vertragsabschluss ablehnen oder eine Kaution fordern, aber halt nicht mit dieser diskriminierenden Begründung.

       

      Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Telekom zu dieser Aussage öffentlich/vor Gericht  stehen würde.

       

       

       

       

       

       

      Answer

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      5 years ago

      Viviana.Andreutti

      @Dishmaster Ich kenn meine Zahlungsmoral. Wenn es ein Problem der Bonität gewesen wäre, hätte ich den Thread hier gar nicht gepostet Nun ist jeder glücklich... ich, mein Anbieter und die Telekom! Besten Dank für Eure Meinungen.

      @Dishmaster 
      Ich kenn meine Zahlungsmoral. Wenn es ein Problem der Bonität gewesen wäre, hätte ich den Thread hier gar nicht gepostet
      Nun ist jeder glücklich... ich, mein Anbieter und die Telekom!
      Besten Dank für Eure Meinungen.

      Viviana.Andreutti

      @Dishmaster 
      Ich kenn meine Zahlungsmoral. Wenn es ein Problem der Bonität gewesen wäre, hätte ich den Thread hier gar nicht gepostet
      Nun ist jeder glücklich... ich, mein Anbieter und die Telekom!
      Besten Dank für Eure Meinungen.


      Ich habe eine ausgezeichnete Zahlungsmoral, einen ausgezeichneten Schufa-Status, ich bin in Deutschland geboren, meine Eltern sind Deutsche... - und mir wurde sogar schon einmal eine Prepaid-Karte abgelehnt (im o2 Netz) - da gab es auch nicht das Angebot, dass ich eine Sicherheitsleistung bringen sollte. Fand ich drollig. Sollte man nicht als persönliche Beleidigung nehmen sondern einfach als ein "Wer nicht will der hat schon gehabt".

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