Gelöst

Vertrag trotz negativer bonität

vor 6 Jahren

Hallo und ein schönen guten abend, ich habe eine kurze Frage, ich bin telekom Festnetz kunde. Leider musste ich eine Sicherheitsleistung hinterlegen für den Festnetz bzw dsl Anschluss. Das heißt im Umkehrschluss das ich einen negativen schufa eintrag habe. Nun meine frage, kann ich trotz dem negativen eintrag und der schon hinterlegten sicherheitsleistung ein handyvertrag beantragen? Bzw ob er durchgeht? 

 

Mfg 

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    • vor 6 Jahren

      @finnheumann  Wenn die "Anfrage" einer Sicherheitsleistung kommt wird der Vertrag vermutlich zu stande kommen

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      6

      von

      vor 6 Jahren

      Die sicherheitsleistung wurde ja schon für den magentazuhause hinterlegt. Nun bin ich aber am überlegen auch von meiner prepaidkarte zu einer vetragskarte der telekom zu wechseln. Deswegen war meine Frage ob es mit der schon hinterlegten sicherheitsleistung möglich ist. Lg

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      von

      vor 6 Jahren

      @finnheumann 

      Eine weitere unabhängige Sicherheitsleistung oder ein NEIN ist nicht ausgeschlossen.

       

      Mein Tipp:

      Bestelle den für dich kleinstmöglichen Tarif ohne Handy, das sollte funktionieren.

       

      Wenn du den Vertrag hast, kannst du unter Umständen upgraden.

       

       

      @Gelöschter Nutzer 

      Es gibt auch Fälle, da gibt's Magenta Zuhause, aber dann kein Magenta Mobil mehr.

       

      von

      vor 6 Jahren

      Ok vielen dank. Ich werde es einfach mal versuchen. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      finnheumann

      kann ich trotz dem negativen eintrag und der schon hinterlegten sicherheitsleistung ein handyvertrag beantragen? Bzw ob er durchgeht?

      kann ich trotz dem negativen eintrag und der schon hinterlegten sicherheitsleistung ein handyvertrag beantragen? Bzw ob er durchgeht?

      finnheumann

      kann ich trotz dem negativen eintrag und der schon hinterlegten sicherheitsleistung ein handyvertrag beantragen? Bzw ob er durchgeht?


      Einfach bei der Hotline anrufen und ausprobieren.

      Seit wann besteht der Festnetzvertrag?

      Wenn es bislang keine Auffälligkeiten bei der Zahlung gab könntest du Glück haben.

      Das wird immer individuell entschieden.

      Es gibt auch Fälle, da bekommt man mit negativer Bonität und ohne Sicherheitsleistung einen Vertrag.

      1

      von

      vor 6 Jahren

      Bei der Telekom geht das meist nur mit hoher Kaution. Da empfehle ich eher 

      www.mein-dsltarif.de/handyvertrag-mit-handy-trotz-schufa-eintrag.html

      kannst du zB bei 1und1 mit geringer Kaution ein Vertrag bekommen.
      Vodafone klappt auch ab und zu sogar ohne Kaution!

      Die Vermittlungsquote ist anschaulich, allerdings muss jedem bewusst sein das nicht jeder ein Vertrag mit Handy bekommen kann da die Fälle zu individuell sein können.

      So muss sich in der Regel jemand der irgendwann mal wegen Unpässlichkeiten seine Otto Raten nicht zahlen konnte oder arbeitslos geworden ist und seinen Dispo gekündigt bekommen hat , weniger Sorgen machen das es mit dem Handyvertrag mit Handy nicht klappt.

      Allerdings Schufa Einträge wegen nicht bezahlter Handyverträge mit oder ohne Handy führen meist automatisch zum Ausschluß!

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Normalerweise verstößt die Telekom mit der Sicherheitsleistung gegen das Telekommunikationsgesetz.

       

      Dort gibt es nämlich ein Punkt, Jedermannsrecht auf Telefon und Internet, dieser Punkt bescheinigt eine Bedingungslosigkeit, somit schließt er auch die Sicherheitsleistung aus. Die Telekom muss normalerweise nach diesem Punkt im TKG , sich wie man so sagt, in die Nesseln setzen, und einen Anschluss oder generell einen Vertrag bedingungslos somit auch ohne Sicherheitsleistung stellen. Die sind halt immernoch staatlich.

       

      Ich finde es auch einfach unmöglich, das die Telekom in dem Punkt gegen das TKG verstößt, in dem diese es in ihren AGB´s anders darstellt. Das Gesetz steht über den AGB liebe Telekom.

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      von

      vor 5 Jahren

      bastian.wengler

      Dort gibt es nämlich ein Punkt, Jedermannsrecht auf Telefon und Internet

      Dort gibt es nämlich ein Punkt, Jedermannsrecht auf Telefon und Internet

      bastian.wengler

      Dort gibt es nämlich ein Punkt, Jedermannsrecht auf Telefon und Internet


      Man hat m.W. nur Anspruch auf Grundversorgung. Das heisst auch, dass man mit Einschränkungen leben muss, z.B. mit Gebührenabhängigen Tarifen oder mit langsamen Internet. Breitband unterliegt nach Aussage der BNetzA derzeit nicht der Grundversorg, auch wenn die "Allgemeine Verkehrsauffassung" etwas anderes suggeriert. Das TMG sagt nicht, dass man das Recht auf den teuersten Tarif hat. Zudem gilt das nur für das Festnetz, nicht für Mobilfunk. Und auch bei der Grundversorgung hat die Telekom das Recht, bei Nichtzahlung den Anschluß zu sperren. "Grundversorgungsrecht" heisst nicht, dass man nicht zahlen muss. Nur "im Allgemeinen" reicht ein negativer Schufaeintrag alleine nicht als Ablehnungsgrund. Aber was bedeutet "im Allgemeinen"?

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