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Vertragsverlängerung, Iphone XS Max nach auspacken aber defekt
6 years ago
Guten abend zusammen
Ich hab am Freitag mein vertrag verlängert und konnte heute mein neues Iphone XS max 64 GB abholen. Ich hab es dann zuhause auch sofort ausgepackt.. enttäuschend stellte ich fest, es lässt sich nicht starten. Ich hab es 3 stunden an dir steckdose gehangen. Keine reaktion, ebenfalls habe ich es mit einem "reset" versucht. Es wurde auch über iTunes versucht. Nichts keine chanse. Das kabel ist nicht defekt, das iphone meine freundin lädt damit.
Das handy und der vertrag wurde im shop verlängert.
Ärgerlicherweise ist morgen sonntag.
Meine frage.. bekomme ich anstandslos ein neues gerät ? Da das neue original eingepackte gerät ja nicht funktioniert. Oder muss ich mich da jetzt auf lange Gespräche einstellen und es muss erst in reperatur geschickt werden? Das wäre super ärgerlich! Da das gerät noch nicht mal in betrieb genommen werden konnte..
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6 years ago
Wenn du das über die Telekom machst wird es eingeschickt.
Ich persönlich würde es über Apple machen geht erheblich schneller aber du bekommst in keinem Fall ein Neugerät
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6 years ago
Die Mitarbeiter des Shops waren auch sehr verwirrt das das gerät kaputt ist. Sie haben es als DOA gewertet ( dead on arrive) und haben mir ein neues gerät sofort ausgehändigt. Nach der arbeit schmeiße ich es an und hoffe es funktioniert alles
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6 years ago
DOA ist meiner Meinung nach auch das einzig Richtige in diesem Fall! Ich drücke fest die Daumen, dass das neue Gerät einwandfrei funktioniert!
Viele Grüße
Romina D.
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6 years ago
Wobei gegen eine "neue mangelfreie Sache", aus meiner Sicht, nicht ein Neugerät zu verstehen ist, sondern es auch ein generalüberholtes sein kann.
Sorry @Maria R. deine Meinung ist da nicht relevant, die Gesetzeslage und ständige Rechtssprechung ist eindeutig.
Wenn der Kunde ein neues Gerät will kann und darf das nur in wenigen Fällen verweigert werden, in dem Fall hier liegt so einer nicht vor und ein generalüberholtes Gerät ist mitnichten einem neuen Gerät gleichzusetzen.
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6 years ago
Ammenmärchen, das immer wieder aufgetischt wird. Kann dem Käufer doch egal sein, welche Verträge der Händler hat.
Und wenn du schon laut Gesetzeslage schreibst, dann aber richtig:
Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
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Accepted Solution
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6 years ago
Die Mitarbeiter des Shops waren auch sehr verwirrt das das gerät kaputt ist. Sie haben es als DOA gewertet ( dead on arrive) und haben mir ein neues gerät sofort ausgehändigt. Nach der arbeit schmeiße ich es an und hoffe es funktioniert alles
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