Vertragsverlängerung Alt-Premium Vertrag

vor 13 Stunden

Einen schönen guten Morgen zusammen,

ich habe noch einen Altvertrag Magenta Mobil L mit Top-Smartphone Premium bei welchem eine vertragliche Regelung inkludiert ist, die Vertragsverlängerung bereits 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages mit einem neue Handy zu verlängern, was man sich mit einer (damals) deutlich erhöhten Grundgebühr von 85€ erkauft hat…

Jetzt ist dieses Jahr in greifbarer Nähe, so dass ich mich schonmal über die Lieferzeiten informieren wollte. Dann stolpere ich hier über etliche Meldungen, dass in den neueren normalen Verträgen keine vorzeitige Verlängerung mehr möglich ist…

Bisher habe ich noch keine Infomail erhalten, dass sich hinsichtlich meines Vertrages etwas geändert hätte. Gilt die zugesicherte Pflicht der Jahresregelung jetzt noch aufgrund des neuen Urteiles? Falls nein, wann bekommen wir hierüber noch eine Mitteilung mit dann ja wahrscheinlich eingeräumtem Sonderkündigungrecht, da ein vertraglicher Kernpunkt ja nicht mehr eingehalten werden kann?

Interessanterweise wird mir bei „Tarifwechsel“ auch noch immer der XL Vertrag für 199€ angezeigt bei dem man sich jedes Jahr ein neues Handy aussuchen kann, von daher scheint es ja doch noch zu gehen mit dem „Vorzeitig“.

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    • vor 13 Stunden

      Uriex

      Falls nein, wann bekommen wir hierüber noch eine Mitteilung mit dann ja wahrscheinlich eingeräumtem Sonderkündigungrecht, da ein vertraglicher Kernpunkt ja nicht mehr eingehalten werden kann?

      Einen schönen guten Morgen zusammen,

      ich habe noch einen Altvertrag Magenta Mobil L mit Top-Smartphone Premium bei welchem eine vertragliche Regelung inkludiert ist, die Vertragsverlängerung bereits 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages mit einem neue Handy zu verlängern, was man sich mit einer (damals) deutlich erhöhten Grundgebühr von 85€ erkauft hat…

      Jetzt ist dieses Jahr in greifbarer Nähe, so dass ich mich schonmal über die Lieferzeiten informieren wollte. Dann stolpere ich hier über etliche Meldungen, dass in den neueren normalen Verträgen keine vorzeitige Verlängerung mehr möglich ist…

      Bisher habe ich noch keine Infomail erhalten, dass sich hinsichtlich meines Vertrages etwas geändert hätte. Gilt die zugesicherte Pflicht der Jahresregelung jetzt noch aufgrund des neuen Urteiles? Falls nein, wann bekommen wir hierüber noch eine Mitteilung mit dann ja wahrscheinlich eingeräumtem Sonderkündigungrecht, da ein vertraglicher Kernpunkt ja nicht mehr eingehalten werden kann?

      Interessanterweise wird mir bei „Tarifwechsel“ auch noch immer der XL Vertrag für 199€ angezeigt bei dem man sich jedes Jahr ein neues Handy aussuchen kann, von daher scheint es ja doch noch zu gehen mit dem „Vorzeitig“.

      Uriex

      Falls nein, wann bekommen wir hierüber noch eine Mitteilung mit dann ja wahrscheinlich eingeräumtem Sonderkündigungrecht, da ein vertraglicher Kernpunkt ja nicht mehr eingehalten werden kann?

      Gibt's nicht, da du zum beenden 24 Monate Vertragslaufzeit hast. 

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    • vor 13 Stunden

      Guten Morgen @Uriex,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag.

       

      Du kannst auch weiterhin in deinem Tarif nach 12 Monaten eine Vertragsverlängerung durchführen.

       

      Ab dem Stichtag, ab dem du das machst, verlängert sich dein Tarif wieder um 24 Monate.

      Das Urteil, welches du ansprichst, bezieht sich auf vorzeitige Vertragsverlängerungen, bei denen der Zeitraum, der vorzeitigen Verlängerung draufgerechnet wurde - das ist nicht mehr möglich.

       

      Viele Grüße

      Rebekka

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