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Beschwerde - anderer Vertrag statt Vertragsverlängerung

3 years ago

Ich habe seit 5 Jahren den gleichen Mobilfunkvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet die Möglichkeit in regelmäßigen Abständen ein subventioniertes Gerät bei gleichzeitiger Vertragsverlängerung zu erwerben. Das hat auch bis letztes Jahr hervorragend geklappt. Bis ich im vergangenen Jahr über den Telekom-Chat eine Vertragsverlängerung beauftragt habe.

Hierbei wurde zwar das gewünschte Gerät geliefert. Mein Vertrag wurde allerdings nicht verlängert, sondern ein anderer Vertrag im System eingebucht. Das war niemals gewollt oder geschweige denn beauftragt! 

Selbst die telefonische Hotline hält es für plausibel, dass hier eine Fehlbuchung seitens der Telekom vorliegt. Helfen konnte man mir dort allerdings nicht, da mein ursprünglicher Vertrag nicht mehr angeboten wird.

Der „neue“ Vertrag ist zwar preislich identisch (weshalb der Irrtum auch bislang nicht auffiel), hat jedoch aus Kundensicht gravierende Nachteile. Das ganze grenzt stark an unlautere Geschäftsmethoden, wenn und soweit nicht bloß eine Fehlbuchung vorliegt, die rückabgewickelt wird!

Ich bitte insoweit um kompetente Hilfe von entscheidungsbefugter Stelle. Ein erster Schritt wäre es, den seinerzeit auftragsbegründenden Chatverlauf zur Verfügung zu stellen.

Note

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1356

27

  • Accepted Solution

    accepted by

    3 years ago

    Hallo @A.Z. ,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.

     

    Es tut mir leid, dass es bei der Vertragsverlängerung zu einem Missverständnis gekommen ist. Nach einem Jahr können wir den Tarifwechsel nicht mehr rückgängig machen. Ein Widerruf ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich.

     

    Viele Grüße 
    Sarah E.

    9

    Answer

    from

    3 years ago

    A.Z.

    Ob der Chatverlauf bereits gelöscht ist, würde ich gerne vom Telekom-Team beantwortet bekommen.

    Ob der Chatverlauf bereits gelöscht ist, würde ich gerne vom Telekom-Team beantwortet bekommen.
    A.Z.
    Ob der Chatverlauf bereits gelöscht ist, würde ich gerne vom Telekom-Team beantwortet bekommen.

    Hier in der Community sind nicht nur Telekom-Kunden unterwegs, sondern auch Mitarbeiter der Telekom, die sich noch privat hier in der ThC engagieren.

     

    A.Z.

    Ich werde das Ergebnis der Recherche nach den Screenshots des Chatverlaufs hier teilen

    Ich werde das Ergebnis der Recherche nach den Screenshots des Chatverlaufs hier teilen
    A.Z.
    Ich werde das Ergebnis der Recherche nach den Screenshots des Chatverlaufs hier teilen

    Kannst du gerne machen, aber der Screenshot ist nicht verbindlich. Verbindlich ist für jeden Kunden die AUFTRAGSBESTÄTIGUNG. Diese hast du nach Auftragsabschluss per E-Mail oder Post erhalten. Ab dem Zeitpunkt hast du 14 Tage Zeit gehabt, diese zu kontrollieren. Wir sind alle Menschen und jedem passiert mal ein Fehler, spätestens innerhalb der Frist hättest du den "Fehler" merken müssen und reklamieren müssen.

     

    Nach einem Jahr so einen "Fall" zu eröffnen ist dann doch etwas spät😅

    Answer

    from

    3 years ago

    A.Z.

    Die Kundenzufriedenheit ist üblicherweise ein wesentlicher Aspekt der Außendarstellung und sollte damit nicht bloß Werbeversprechen sein.

    Die Kundenzufriedenheit ist üblicherweise ein wesentlicher Aspekt der Außendarstellung und sollte damit nicht bloß Werbeversprechen sein.
    A.Z.
    Die Kundenzufriedenheit ist üblicherweise ein wesentlicher Aspekt der Außendarstellung und sollte damit nicht bloß Werbeversprechen sein.

    Aber nicht um jeden Preis

     

    A.Z.

    sondern um eine Abwägung mit den Sorgfaltspflichten des ausführenden Unternehmens.

    sondern um eine Abwägung mit den Sorgfaltspflichten des ausführenden Unternehmens. 
    A.Z.
    sondern um eine Abwägung mit den Sorgfaltspflichten des ausführenden Unternehmens. 

    Wo bleibt die Abwägung deiner Sorgfaltspflichten? Es ist doch selbstverständlich bei Änderungen an Verträgen noch einmal die Auftragsbestätigung zu prüfen um eventuelle Fehler oder Missverständnisse auszuschließen.

    Die Telekom ist da regelmäßig sehr kulant und pocht auch nicht auf Fristen, aber ein Jahr ist da eine Hausnummer wo jede Kulanz vorbei ist.

    Answer

    from

    3 years ago

    @A.Z. 

    Wenn du mit der Lösung nicht zufrieden bist und meinst im Recht zuu sein, mußt du weitere Hilfe beim Rechtsanwalt deines Vertrauens suchen.

    Hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Nachtrag:

    Zum Thema Chat

    Warum hast du dir nicht den Chatverlauf abgespeichert!?

  • Accepted Solution

    accepted by

    3 years ago

    Das wird jetzt langsam wirklich albern hier. Das Thema ist und bleibt UNGELÖST. Völlig egal wie oft jemand auf den Gelöst-Button drückt, nicht wahr @Marcel2605?

    Von meiner Seite ist der THREAD jedenfalls GESCHLOSSEN.

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