Gelöst
Widerrufsrecht
vor 6 Jahren
Hallo, meine mutter ist 80 und hat ein Smart Fon und eine Vertrag uber 2 Jahre angedreht bekommen von einem Händler.
Ihr altes nicht internetfähiges Handy war einfach nur defekt. Der Händler hat sie einfach betrogen. können wir trotzdem aus dem Vertrag heraus? eine Anzeige kann man offensichtlich nicht machen. Ein alter Vertrag läuft paralell weiter.
627
9
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Jahren
@ngc3001
definiere Betrogen- vorgehaltene Waffe?
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
vorgehaltene Waffe?
vorgehaltene Waffe?
Das wäre Raub
Antwort
von
vor 6 Jahren
Eine Waffe braucht man zum betrügen nicht, sie wäre in den meisten Fällen eher hinderlich.
Aus §263 StGB (Betrug):
[ ...] Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]
Wenn man jetzt die teschnische Unbedarftheit einer netten Oma ausnutzt in dem man ihr erzählt dass sie mindestens den Magenta Mobil XL braucht auch wenn klar ist dass sie sich mit dem Handy nur alle Jubeljahre mal ein Taxi rufen will, dann denke ich, ist das mit dem Betrug gar nicht mehr so weit hergeholt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Vermutlich war der Abschluß im Ladengeschäft, dann kannst du (also eigentlich deine Mutter) nur dort um Stornierung des Auftrages auf Kulanzbasis bitten.
0
vor 6 Jahren
? Was hat dann die Telekom damit zu tun? Hier ist die Kommunikation mit dem Händler gefragt.
Und zum 'Andrehen' gehören immer 2.
Und Du willst doch nicht sagen, dass Deine Mutter nicht (mehr) geschäftsfähig ist ?
Hättest Du ggf. früher eingreifen können und die Geschichte mit dem nicht funktionierenden Handy übernehmen können ?
0
vor 6 Jahren
Wo ist es Betrug, wenn ein (Kauf-)vertrag im einvernehmlichen Verständnis stattgefunden hatte?
- Händler wollte etwas verkaufen.
- Kunde hat den Verkauf zugestimmt.
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wo ist es Betrug, wenn ein (Kauf-)vertrag im einvernehmlichen Verständnis stattgefunden hatte? - Händler wollte etwas verkaufen. - Kunde hat den Verkauf zugestimmt.
Wo ist es Betrug, wenn ein (Kauf-)vertrag im einvernehmlichen Verständnis stattgefunden hatte?
- Händler wollte etwas verkaufen.
- Kunde hat den Verkauf zugestimmt.
Dass der betrogene dem Vertrag mit dem Betrüger zustimmt dürfte regelmäßig Teil eines Betrugs sein.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Dass der betrogene dem Vertrag mit dem Betrüger zustimmt dürfte regelmäßig Teil eines Betrugs sein.
Zum betrügen gehören bekanntermaßen immer noch zwei Parteien:
Die eine Partei die betrügt — die andere Partei die sich betrügen läßt.
Man sollte die Schuld nicht nur bei einer Partei suchen.
Da man — ich zitiere: "eine Anzeige offensichtlich nicht machen kann", dürfte der Sachverhalt ziemlich klar und deutlich sein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community. Wir haben hier keine Möglichkeiten einer Regulierung. Ansprechpartner ist ausschließlich der Händler.
Viele Grüße
Christoph T.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von