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Wie ist das mit dem Roaming bei längerem Auslandsaufenthalt? Ab wann wird z.b. die Bandbreite begrenzt oder weitere kosten erhoben?
1 year ago
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Kleiner_starker_Kaffee
accepted by
Katharina S.
1 year ago
https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming
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der_Lutz
accepted by
pamperlapescu
1 year ago
@sportradler
Was wäre bei dir ein längerer Aufenthalt? Kritisch wird es erst ab 4 Monaten.
Ich habe dir den relevanten Teil mal aus dem Link von @Espresso doppio rüberkopiert.
Sonderregelungen und Fair Use Policy
Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung
Die „Stable Link-Regelung“
Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:
Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.
Die 4-Monats-Regelung
Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:
Details siehe Preisliste
Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)
Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel:
monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)
aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen
Beispiel:
Hinweis:
Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.
Sonderregelung für „Smart Traveller“
Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:
Abgehende Telefonate:
0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
Ankommende Telefonate:
0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
SMS-Versand:
0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei)
Datennutzung:
0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)
Hinweis:
Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.
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Justina M.
Telekom hilft Team
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der_Lutz
1 year ago
Guten Morgen @sportradler
Wie ich sehen kann, hat hier @der_Lutz schon das Wichtigste zusammengetragen. @der_Lutz Danke dafür!
@sportradler Sollten doch noch Fragen aufkommen, gerne wieder hier melden.
Beste Grüße
Justina M.
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from
der_Lutz