Wie lange kann ich EU-Roaming im Ausland nutzen?

8 years ago

Ich bin für 3 Monate in Italien: Kann ich in diesem Zeitraum das EU-Roaming nutzen oder fallen ab einem bestimmten Zeitpunkt zusätzliche Kosten zu meinem Magenta-Mobil S Friends-Vertrag an?

18509

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    • 8 years ago

      Hallo @mschultz9 3 Monate sind kein Problem.

       

      Die 4-Monats-Regelung
      Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
      Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

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    • 8 years ago

      Hallo @mschultz9,

       


      @mschultz9 schrieb:

      Ich bin für 3 Monate in Italien: Kann ich in diesem Zeitraum das EU-Roaming nutzen oder fallen ab einem bestimmten Zeitpunkt zusätzliche Kosten zu meinem Magenta-Mobil S Friends-Vertrag an?


      dazu bitte die Hinweise der "Sonderregelungen und Fair Use Policy" auf dieser Seite beachten: https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming#roaming-regulierungen

       

      Details siehe auch Spoiler (siehe hier z.B. 4-Monats-Regelung):

       

      Sonderregelungen und Fair Use Policy

      Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

      Die „Stable Link-Regelung“
      Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:

      • ein Arbeitsvertrag
      • ein Studienausweis
      Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

       

      Die 4-Monats-Regelung
      Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. 
      Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

      • Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
      • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
      • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
      • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)
      Details siehe Preisliste

       

      Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

      Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

      Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel:

      monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)

       

      aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen

       

      Beispiel:
      • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto).
      • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB.
      • Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB.
      • In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).
      Hinweis:
      Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.

       

      Sonderregelung für „Smart Traveller“

      Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:

      Abgehende Telefonate:
      0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
      Ankommende Telefonate:
      0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
      SMS-Versand:
      0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei)
      Datennutzung:
      0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)

      Hinweis:
      Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.


      VG

      Peuki

       

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    • 8 years ago

      Hallo @mschultz9,

      willkommen in unserer Community.

      Bei 3 Monaten brauchst du dir keine Gedanken machen, das ist kein Problem. Hinzukommt, dass du auf jeden Fall vorher informiert werden würdest, wenn Kosten erhoben werden. Unangekündigte und überraschende Kosten können dir also gar nicht entstehen.

      Viele Grüße
      Michael

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    • 3 years ago

      Hallo,

      ich habe vor für 7 Monate nach Spanien und Portugal zu reisen. Jetzt habe ich gelesen, dass nach 4 Monaten Aufschläge dazu kommen. Wie hoch sind diese, wenn ich das Handy nur wenig für Daten benutze, da ich eine  Sim Karte des Landes kaufen werde. Außerdem werde ich vorraussichtlich über Rufumleitung noch Telefon Dienst machen.

      Vielen Dank für die Antwort 

      1

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      3 years ago

      Hi @resli,

      herzlich Willkommen in unserer Telekom hilft Community. 

      Bei dem folgenden Link findest du die Sonderregelungen und Fair Use Policy.

      https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming#roaming-regulierungen

       

      Viele Grüße

      Christoph T. 

       

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