Zählt man als Neukunde bei neuem Vertrag in neuer Wohnung?
vor 3 Jahren
Hallo,
kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist:
DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus.
DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.
Danke und Gruß!
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vor einem Jahr
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vor 3 Jahren
Hallo, kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist: DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus. DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.
Hallo,
kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist:
DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus.
DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.
Du kannst in der Konstellation davon ausgehen, dass Du wieder die Neukundenkonditionen bekommen wirst.
0
vor 3 Jahren
Hallo @_baltic ,
wenn du umziehst, dann bitte auch ein Umzug nach TKG stellen.
Bist du dir sicher, dass die Telekom den selben oder besseren Anschluss am neuen Wohnort bereit stellen kann?
Umzug nach TKG beauftragen geht bei der Telekom nur bei Beauftragung am Telefon oder im Shop. Und nur, wenn man das explizit anspricht/fordert.
Das hat folgende Vorteile:
-Die Telekom muss zunächst die Leistungen des alten Vertrages übernehmen und auch am Umzugsort zur Verfügung stellen.
Kann sie das nicht, so hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monate (gleichgültig, wie lange die Restlaufzeit des Vertrages noch ist).
-Ist am Umzugsort eine höhere Leistung möglich, so kann man immer noch upraden und einen neuen Vertrag (möglicherweise auch noch nach verhandeln) machen.
-Ist die selbe Leistung (bestehender Vertag) am Umzugsort möglich, so wird der alte Vertrag übernommen und die Vertragsverlängerung beträgt 12 Monate, anstatt 24 Monate.
Diese Vorteile ergeben sich ausschließlich bei Beauftragung Umzug nach TKG (kein Standard Umzug!).
Vorab Kündigung und neuer Vertrag am Umzugsort, wäre meiner Meinung nach der falsche Wege.
8
Antwort
von
vor 3 Jahren
vielleicht hält @Claudia Bö. doch noch kleinere Bonbons bereit
Na klar
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Claudia Bö.
kleine Nasch-Katze 🤣🤣
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Claudia Bö. kleine Nasch-Katze
@Claudia Bö.
kleine Nasch-Katze

Erwischt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
wenn du noch Unterstützung oder Beratung brauchst, rufe ich gerne flugs an.
Viele Grüße
Claudia Bö.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von