Zählt man als Neukunde bei neuem Vertrag in neuer Wohnung?

vor 3 Jahren

Hallo, 

 

kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist:


DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus.
DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.

 

Danke und Gruß!

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    • vor 3 Jahren

      _baltic

      Hallo, kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist: DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus. DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.

      Hallo, 

       

      kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist:


      DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus.
      DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.

      _baltic

      Hallo, 

       

      kann mir evtl. jemand sagen, ob man für die Telekom bei folgender Ausgangslage wieder "Neukunde" ohne die übliche dreimonatige Wartezeit ist:


      DSL-Vertrag A in Wohnung 1 ist regulär zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt worden und läuft im Dezember aus.
      DSL-Vertrag B nach Umzug in Wohnung 2 (auch anderer Wohnort) soll zum Dezember oder auch zum Januar unter gleichem Namen neu abgeschlossen werden.


      Du kannst in der Konstellation davon ausgehen, dass Du wieder die Neukundenkonditionen bekommen wirst.

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @_baltic ,

       

      wenn du umziehst, dann bitte auch ein Umzug nach TKG stellen.

      Bist du dir sicher, dass die Telekom den selben oder besseren Anschluss am neuen Wohnort bereit stellen kann?

       

      Umzug nach TKG beauftragen geht bei der Telekom nur bei Beauftragung am Telefon oder im Shop. Und nur, wenn man das explizit anspricht/fordert.

       

      Das hat folgende Vorteile:

      -Die Telekom muss zunächst die Leistungen des alten Vertrages übernehmen und auch am Umzugsort zur Verfügung stellen.

      Kann sie das nicht, so hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monate (gleichgültig, wie lange die Restlaufzeit des Vertrages noch ist).

      -Ist am Umzugsort eine höhere Leistung möglich, so kann man immer noch upraden und einen neuen Vertrag (möglicherweise auch noch nach verhandeln) machen.

      -Ist die selbe Leistung (bestehender Vertag) am Umzugsort möglich, so wird der alte Vertrag übernommen und die Vertragsverlängerung beträgt 12 Monate, anstatt 24 Monate.

       

      Diese Vorteile ergeben sich ausschließlich bei Beauftragung Umzug nach TKG  (kein Standard Umzug!).

       

      Vorab Kündigung und neuer Vertrag am Umzugsort, wäre meiner Meinung nach der falsche Wege.

       

       

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      juergen3004

      vielleicht hält @Claudia Bö. doch noch kleinere Bonbons bereit

      vielleicht hält @Claudia Bö. doch noch kleinere Bonbons bereit:zwinkerndes_Gesicht:
      juergen3004
      vielleicht hält @Claudia Bö. doch noch kleinere Bonbons bereit:zwinkerndes_Gesicht:

      Na klar Fröhlich

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Claudia Bö. 

      kleine Nasch-Katze 🤣🤣

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      juergen3004

      @Claudia Bö. kleine Nasch-Katze

      @Claudia Bö. 

      kleine Nasch-Katze :sich_vor_Lachen_auf_dem_Boden_winden::sich_vor_Lachen_auf_dem_Boden_winden:

      juergen3004

      @Claudia Bö. 

      kleine Nasch-Katze :sich_vor_Lachen_auf_dem_Boden_winden::sich_vor_Lachen_auf_dem_Boden_winden:


      Erwischt. Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Moin @_baltic,
      wenn du noch Unterstützung oder Beratung brauchst, rufe ich gerne flugs an.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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