Gelöst

Änderung Vorname wegen Tippfehler bei Vertragserstellung

vor 3 Jahren

Hallo.

 

Ich habe vor ca. 2 Wochen im Telekomshop einen Prepaid-Handyvertrag abgeschlossen.

Hierbei wurde im Vertrag leider mein Vorname falsch geschrieben, was weder der Sachbearbeiterin noch mir direkt aufgefallen ist.

Nun habe ich versucht, den Namen über das entsprechende Formular im Kundencenter zu korrigieren.

Das Ausfüllen des Formulars klappt incl. Personalausweis als Anhang aber die Änderung wird nicht durchgeführt.

 

Als Antwort erhalte ich kurze Zeit später per Mail:

 

=========================

Guten Tag Herr XXX,
die Änderung haben wir erhalten, leider konnten wir diese nicht umsetzen.
Sie möchten Ihren Vornamen ändern.
Allerdings haben Sie keine Änderung der Anrede gewünscht.
Wenn auch die Änderung der Anrede gewünscht ist, senden Sie uns bitte das Formular mit allen Angaben erneut zu. Gerne kümmern wir uns dann um Ihren Auftrag.
Vielen Dank, dass Sie den online Service der Telekom genutzt haben.
Ein Tipp, wenn Sie den Vertrag auf eine andere Person übernehmen lassen möchten, dann nutzen Sie bitte unser Übernahmeformular.
Am bequemsten geht dies über unsere Website unter www.telekom.de/kontakt.
Dort haben Sie einen umfassenden Überblick und ruckzuck vieles selbst erledigt. Auf derselben Seite finden Sie übrigens auch unseren Kundencenter-Kompass. Mit einer Übersicht über die Funktionen, Schritt für Schritt Anleitungen (z.B. zum Login) und mit Info-Touren zu den wichtigsten Inhalten. Schauen Sie doch einfach einmal vorbei.

=========================


Muss ich das so interpretieren, dass sich der Vorname nur ändern läßt, wenn sich auch das Geschlecht ändert?

 

Oder anders gefragt, wie bekomme ich den Tippfehler im Vornamen korrigiert?

Nur über einen erneuten Besuch im Telekom-Shop?

 

Vielen Dank und Gruß

 

G.S.

433

9

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @Go_Sch,

     

    herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und danke für das gute Gespräch eben.

     

    Da alle notwendigen Nachweise vorlagen, konnte ich die Korrektur durchführen.

    Abgesehen davon, dass der Schreibfehler offensichtlich war. Zwinkernd

     

    Grüße

    Peter

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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