11-stellige Rufnummer auf andere Person übertragen

vor 12 Jahren

Hallo,

Ausgangslage sind 2 Telekom-Anschlüsse (ISDN/DSL), die auf verschiedene Namen registriert sind mit jeweils 11-stelligen Rufnummern. Nun würden wir gerne einen Anschluss aufgeben und die Rufnummern auf den anderen übertragen.

Hier wurde uns nun gesagt, dass bei der Kündigung/"Inhaberwechsel" die Rufnummern an die Bundesnetzagentur (BNA) zurückfallen und dann an den zweiten Anschlussinhaber übertragen werden müssten. Der Knackpunkt ist aber, dass 11-stellige Rufnummern nicht mehr neu vergeben werden, sondern nur noch 12-stellige.

Ist das richtig? Gibt es vielleicht trotzdem eine Möglichkeit, die Rufnummern zu übertragen?

gruß,
m.kuss

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    • vor 12 Jahren

      Korrektur:
      10-stellige Rufnummern sind vorhanden und nur noch 11-stellige werden raus gegeben.

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    • vor 12 Jahren

      Hallo m.kuss und herzlich willkommen im Service-Forum,

      die Rufnummer wird nicht sofort gesperrt bzw. an die Bundesnetzagentur gegeben. Es gibt somit immer noch eine Karenzzeit in der die Rufnummer wieder vergeben werden kann.

      Daher besteht die Möglichkeit die Rufnummer zu übertragen.

      Gruß
      André

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    • vor 12 Jahren

      Danke für die Info. Das werde ich noch mal so ansprechen.

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    • vor 12 Jahren

      Hallo,

      ich habe mich parallel auch um eine Antwort von der Bundesnetzagentur bemüht und folgende Rückmeldung bekommen:

      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung hat nach Punkt 8.7 der Zuteilungsregeln wie folgt zu erfolgen: Rufnummern der Klasse 3, Rufnummern, deren Länge nicht der durch das aufgeführte Verzeichnis vorgegebene Rufnummernlänge entspricht, und portierte Rufnummern dürfen grundsätzlich nicht von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Abweichend davon kann eine Person, die bereits über eine Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, das Nutzungsrecht an der Rufnummer dieses Zugangs übertragen bekommen, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: * Der Vertragspartner des Anbieters hat das Nutzungsrecht aufgegeben und dies schriftlich gegenüber dem Anbieter nachgewiesen. * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaberin eines Zugangs, auf den die Nummer übernommen werden kann. * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird. * Die Nummer ist bei dem Anbieter verfügbar, bei dem die das Nutzungsrecht beanspruchende Person den Zugang bereitgestellt bekommt. Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung und die Überprüfung der Voraussetzungen (z.B. durch Forderung eines rechtsverbindlichen Schriftstücks, das darüber informiert, wer mit der Rufnummer identifiziert ist) erfolgt durch den Anbieter, der den Netzzugang bereitstellt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Zuteilung besteht nicht.



      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung hat nach Punkt 8.7 der Zuteilungsregeln wie folgt zu erfolgen:

      Rufnummern der Klasse 3, Rufnummern, deren Länge nicht der durch das aufgeführte Verzeichnis vorgegebene Rufnummernlänge entspricht, und portierte Rufnummern dürfen grundsätzlich nicht von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

      Abweichend davon kann eine Person, die bereits über eine Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, das Nutzungsrecht an der Rufnummer dieses Zugangs übertragen bekommen, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      * Der Vertragspartner des Anbieters hat das Nutzungsrecht aufgegeben und dies schriftlich gegenüber dem Anbieter nachgewiesen.
      * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaberin eines Zugangs, auf den die Nummer übernommen werden kann.
      * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.
      * Die Nummer ist bei dem Anbieter verfügbar, bei dem die das Nutzungsrecht beanspruchende Person den Zugang bereitgestellt bekommt.

      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung und die Überprüfung der Voraussetzungen (z.B. durch Forderung eines rechtsverbindlichen Schriftstücks, das darüber informiert, wer mit der Rufnummer identifiziert ist) erfolgt durch den Anbieter, der den Netzzugang bereitstellt.

      Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Zuteilung besteht nicht.



      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung hat nach Punkt 8.7 der Zuteilungsregeln wie folgt zu erfolgen:

      Rufnummern der Klasse 3, Rufnummern, deren Länge nicht der durch das aufgeführte Verzeichnis vorgegebene Rufnummernlänge entspricht, und portierte Rufnummern dürfen grundsätzlich nicht von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

      Abweichend davon kann eine Person, die bereits über eine Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, das Nutzungsrecht an der Rufnummer dieses Zugangs übertragen bekommen, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      * Der Vertragspartner des Anbieters hat das Nutzungsrecht aufgegeben und dies schriftlich gegenüber dem Anbieter nachgewiesen.
      * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaberin eines Zugangs, auf den die Nummer übernommen werden kann.
      * Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.
      * Die Nummer ist bei dem Anbieter verfügbar, bei dem die das Nutzungsrecht beanspruchende Person den Zugang bereitgestellt bekommt.

      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung und die Überprüfung der Voraussetzungen (z.B. durch Forderung eines rechtsverbindlichen Schriftstücks, das darüber informiert, wer mit der Rufnummer identifiziert ist) erfolgt durch den Anbieter, der den Netzzugang bereitstellt.

      Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Zuteilung besteht nicht.



      Sprich, für meine Situation scheint es keine Möglichkeit zu geben, die Rufnummern noch zusammenzuführen.

      gruß,
      mqss

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    • vor 12 Jahren

      Hallo m.kuss,

      ich möchte Ihnen in diesem Fall gerne unsere Hilfe anbieten.

      Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und zur eventuellen Kontaktaufnahme Ihre Handynummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nickname „m.kuss". Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 11229633"

      Gruß
      André

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    • vor 12 Jahren

      Hallo m.kuss,

      Ihre E-Mail ist hier eingetroffen - vielen Dank.

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    • vor 12 Jahren

      Hallo,
      ich habe ein ähnliches Problem.

      Ich bin nun ausgezogen und würde meine 10 stellige Rufnummer nun auch gerne aus den ISDN Anschluß auslösen und in meinen "ISDN" Anschluß einbauen.

      Leider stehe ich nicht im Telefonbuch mit der Rufnummer.
      Ist dann ein rechtsverbindlicher Nachweis überhaupt möglich?

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    • vor 12 Jahren

      Hallo Sebbel1986,

      herzlich willkommen im Service-Forum.

      Natürlich muss der Anschlussinhaber der Übernahme zustimmen.

      Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an.
      Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an foren.foren@telekom.de. Nennen Sie uns in dieser bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Kundennummer.
      Geben Sie bitte auch Ihren Nickname „Sebbel1986“ an. Zur eventuellen Kontaktaufnahme wäre es schön, wenn Sie uns Ihre Handy-Nummer mitteilen könnten.
      Verwenden Sie bitte als Betreff unbedingt "Angeforderte E-Mail, ID: 11241584".

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