Alte Dienstbarkeitsurkunde zu Fernmeldeanlagen – Bitte um Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung
vor 8 Stunden
Guten Tag,
ich habe einen notariell beurkundeten Kaufvertrag für ein Grundstück in Witten abgeschlossen.
Im Grundbuch ist in Abteilung II folgende Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen Telekom AG, Bonn, eingetragen: „beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zur Errichtung und Unterhaltung von Fernmeldeanlagen) für die Deutsche Telekom AG in Bonn“.
Zur Auszahlung des Darlehens möchte die Bank den genauen Inhalt und Umfang dieses Rechts nachvollziehen und benötigt hierfür die zugrunde liegende Bewilligungsurkunde bzw. Dienstbarkeitsvereinbarung.
Da die Beschaffung einer Kopie über das zuständige Grundbuchamt derzeit voraussichtlich vier Monate dauert, möchte ich anfragen, ob die ursprüngliche Urkunde gegebenenfalls noch bei der Deutschen Telekom archiviert ist und mir eine Kopie zur Verfügung gestellt werden kann.
Könnten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Fachabteilung für Grundstücks- und Leitungsrechte bzw. die entsprechende PTI -Stelle weiterleiten?
Einen Nachweis über den notariell beurkundeten Grundstückskauf kann ich bei Bedarf gerne vorlegen. Die genaue Grundbuchbezeichnung und weitere Angaben zur Eintragung stelle ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
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vor 8 Stunden
@EricVil
damit das Team mit dir Kontakt aufnehmen kann müsstest du dein Profil mit einer Rückrufnummer befüllen
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vor 7 Stunden
Hallo @EricVil
Steht denn auf dem Grundstück etwas von der Telekom? Zum Beispiel ein Kabelverzweiger?
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vor 7 Stunden
Hallo @Hubert Eder
nein, auf dem Grundstück steht nichts von der Telekom. Es ist eine alte Dienstbarkeit, da ein Teil des Grundstücks vor vielen Jahren mal der Stadt gehört hat. Im Rahmen der Grundstücks-Zusammenlegung wurde dieses Recht / die Eintragung damals übernommen.
Da die Telekom AG als Berechtigte eingetragen ist, hat man mir beim Grundbuchamt empfohlen, die Telekom zu kontaktieren um nicht erst in 4 Monaten eine Kopie zu erhalten.
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