Gelöst
Deutsche Glasfaser kündigen
vor 7 Jahren
hallo zuammen,
habe mich letztes Jahr quasi überreden lassen, bei der Deutschen Glasfaser einen Vertrag abzuschließen. Nun konnte ich heute in der Zeitung lesen, dass sich der Ausbau vermutlich noch bis Ende 2018 hinziehen wird, wenn nicht noch länger. Ich habe eigentlich schon jetzt keine Lust mehr, auf diesen Anschluss zu warten. Mein VDSL 25 der Telekom tut es mir eigentlich .
Hat jemand einen Tipp, wie ich aus diesem Vertrag ohne großen Schaden rauskomme.
Danke im Vorraus
67680
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vor 3 Jahren
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vor 7 Jahren
Aus den Vertragsbedinungen sollte auch ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen dieser wieder aufgelöst bzw. gekündigt werden kann.
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
... da sind nur die normalen Kündigungen zwei Wochen nach Vertragsabschluss vermerkt. Ansonsten heißt es in den Kündigungsbestimmungen u.a. ... wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann Deutsche Glasfaser (DG) vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gem. der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. oder ... verhindert der Kunde trotz Antrags oder Vertragsbindung schuldhaft und dauerhaft die Durchführung des Vertrages , insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen Telekommunikationsanschlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder unterlassen, kann DG den Auftrag/Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann DG vom Kunden einen Aufwendungsersatz ... sonst wie oben. Ich habe mich selbst bei der DG noch nicht dahingehend informiert, was mich für den Fall der Kündigung erwartet. Wollte zunächst mal in die Community reinfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der DG in dieser Richtung hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo Kocki28,
vielen Dank für den Tipp und die ausführliche Antwort. Ich hatte die DG schon 2 mal angeschrieben und beide Male kam die Standartabsage. Ich werde auch Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Ich hoffe, bei mir klappt das auch. Ob man die Unterlagen der DG auch per E-Mail zu dem Anwalt schicken kann? Auf jeden Fall werde ich berichten.
Nochmals vielen Dank.
Viele Grüße
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo Jette 3,
hätte da noch einen Hinweis im Umgang mit der Verbraucherzentrale. Mein erster Gedanke war, dass ich die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehme. Ist natürlich kostenpflichtig (1.86 € die Minute aus dem Festnetz). Hatte zwar einen kompetenten Ansprechpartner, aber die Hilfestellungen zu den AGB waren zu allgemein, als das mir das weitergeholfen hätten. Dann hätte ich mein Schreiben selber formulieren müssen und wäre am Ende vermutlich auch von der DG "abgebügelt" worde. Deshalb würde ich einen persönlichen Besuch bei einer Beratungsstelle bzw. einen Termin mit einem RA vor Ort in der Beratungsstelle vorziehen. Ich weiß auch nicht, ob die einen RA namentlich bekannt geben, der für sie arbeitet. Dafür sind ja die Beratungstermine in den Geschäftsstellen der V-Zentrale und die Abrechnung erfolgt vort Ort.
Gruß und viel Glück
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo Kocki28
vielen Dank für den Hinweis. Ich melde mich hier wieder.
Viele Grüße
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
hallo Benjamin P.
dank Ihres Hinweises auf die Verbraucherzentrale, die mir wiederum einen Termin mit einem für die Verbaucherzentrale tätigen Anwalt vermittelte, hat die Deutsche Glasfaser mir heute den Widerruf meines Auftrages schriftlich bestätigt.
MfG.
Kocki28
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vor 3 Jahren
Hallo wir überlegen auch gerade. Vertragsunterzeichnung war im Sommer 2020 - bis heute kein Anschluss. Habe heute einen Tipp bekommen Kündigung wegen Nichterfüllung nach 20 Monaten soll sogar laut AGB gehen.
https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/content/pdf/downloads/archiv/deutsche_glasfaser_home_dokumente/DG0_1_1254_41_16_DGhome_AGB_LOW.pdf
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo ReKa08,
haben Sie schon eine Kündigung in die Wege geleitet? Diesen Link, den Sie eingestellt haben, hatte ich auch schon im Netz gefunden. Allerdings bin ich da vorsichtig. In der Bestätigungsmail für unseren Vertrag sind geänderte AGB drin, wo dieser Passus gestrichen wurde.
Das würde ich erstmal prüfen, welche AGB bei Vertragsabschluss galten. Oder gibt es Neuigkeiten?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das Thema ist m.E. nicht abschließend gelöst. Die DG hat ihre AGB geändert und es steht nichts mehr von 20 Monaten drin.
Kann die DG generell überhaupt bindende Verträge abschließen, deren Leistungsbeginn und damit Start der Mindestlaufzeitvollkommen offen sind? Ist nicht entweder der Vertrag geschlossen und die Mindestlaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung oder ist der Vertrag noch nicht in Kraft, da noch nichts geliefert wird, und der Kunde kann vor Vertragsbeginn zurücktreten?
Ich hatte vor ca. drei Monaten den DG Vertrag geschlossen und DG gab an, dass in Q4 2022 der Hausanschluss verlegt wird. Mein Telekom-Vertrag lief bis Ende Dezember 2022. DG hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass das Anschlusszentrum voraussichtlich in Q2 2023 in Betrieb geht. Da ich nicht blank dastehen kann, habe ich in 01/2023 einen neuen Telekomvertrag für 24 Monate abgeschlossen.
Was kann ich tun, wenn die DG jetzt plötzlich mit dem Glasfaseranschluss um die Ecke kommt? Widerruf und Rücktritt haben sie erstmal abgewiesen.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Normalerweise empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass man NICHT selbst direkt seinen bisherigen Anschluss beim alten kündigt, sondern dass man dem neuen Netzanbieter einen Wechsel Auftrag gibt, dass er sich um einen reibungslosen Übergang und dann die Abschaltung bei seinem Konkurrenten kümmern soll.
Im Rahmen dieses Wechsel-Auftrags kümmert sich der neue Anbieter um Termin Vereinbarungen mit dem alten Anbieter, wann der abschalten soll. Kann der neue Anbieter sein eigenes Ziel nicht erreichen, dann hat er den alten Anbieter darüber zu informieren und den Termin rechtzeitig bei diesem zu verschieben, so dass der alte Anbieter weiter versorgen muss.
Wer selbst bei seinem alten Anbieter kündigt bzw. nicht einen Wechsel Auftrag dem neuen Anbieter gibt, hat sich selbst dementsprechend rechtlich schlechter gestellt.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von