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Deutsche Glasfaser kündigen

7 years ago

hallo zuammen,

habe mich letztes Jahr quasi überreden lassen, bei der Deutschen Glasfaser einen Vertrag abzuschließen. Nun konnte ich heute in der Zeitung lesen, dass sich der Ausbau vermutlich noch bis Ende 2018 hinziehen wird, wenn nicht noch länger. Ich habe eigentlich schon jetzt keine Lust mehr, auf diesen Anschluss zu warten. Mein VDSL 25 der Telekom tut es mir eigentlich .

Hat jemand einen Tipp, wie ich aus diesem Vertrag ohne großen Schaden rauskomme.

Danke  im Vorraus

67621

24

    • 7 years ago

      Aus den Vertragsbedinungen sollte auch ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen dieser wieder aufgelöst bzw. gekündigt werden kann.

      1

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      7 years ago

      ... da sind nur die normalen Kündigungen zwei Wochen nach Vertragsabschluss vermerkt. Ansonsten heißt es in den Kündigungsbestimmungen u.a. ... wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann Deutsche Glasfaser (DG) vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gem. der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. oder ... verhindert der Kunde trotz Antrags oder Vertragsbindung schuldhaft und dauerhaft die Durchführung des Vertrages , insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen Telekommunikationsanschlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder unterlassen, kann DG den Auftrag/Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann DG vom Kunden einen Aufwendungsersatz ... sonst wie oben. Ich habe mich selbst  bei der DG noch nicht dahingehend informiert, was mich für den Fall der Kündigung erwartet. Wollte zunächst mal in die Community reinfragen, ob jemand schon Erfahrung mit der DG in dieser Richtung hat.

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    • 7 years ago

      Hallo @Kocki28, ich freue mich, dass Sie sich entschieden haben bei uns zu bleiben. Um nähere Details besprechen zu können, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung. Wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende Benjamin P.

      16

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      7 years ago

      Hallo Kocki28,

      heute habe ich die Widerrufsbestätigung erhalten. Fröhlich Es lief problemlos. Ich habe alles per E-Mail abgewickelt. Für 25,- Euro habe ich eine schriftliche Einschätzung erhalten, da hätte ich mir den Brief aber selber "zusammen basteln" müssen. Daher habe ich für weitere 25,- Euro den Brief schreiben lassen. Eigentlich so ähnlich wie bei Ihnen. Am 5.7. hat die Verbraucherzerntrale den Brief versendet und am 12. 7. Hat die Glasfaser die Bestätigung schon verschickt. Da dieser Brief bei mir nie angekommen ist, habe ich vor ein paar Tagen angerufen und auf meine Bitte, haben sie mir  diese Bestätigung noch mal geschickt. Vielen Dank noch mal für den hilfreichen Tipp.

       

      Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.

       

      Viele Grüße

      Jette3

       

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      5 years ago

      Hallo, kannst du hier evtl. dein Schreiben, oder zumindest den wichtigen Teil daraus veröffentlichen? Welche Begründung hast du angegeben?

       

      Danke

      Gruß

      Thomas

      Answer

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      5 years ago

      Hallo Thomas, mein erster Versuch war ein selbstverfassters Schreiben. Diese Kündigung hat die Glasfaser nicht akzeptiert. Es funktioniert nur über die Verbraucherzentrale. Der Grund war, die ewige Wartezeit .
      Viel Glück
      Jette 3

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    • Accepted Solution

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      7 years ago

      hallo Benjamin P.

      dank Ihres Hinweises auf die Verbraucherzentrale, die mir wiederum einen Termin mit einem für die Verbaucherzentrale tätigen Anwalt vermittelte, hat die Deutsche Glasfaser mir heute den Widerruf  meines Auftrages schriftlich bestätigt.

       

      MfG.

       

      Kocki28

      0

    • 2 years ago

      Hallo wir überlegen auch gerade. Vertragsunterzeichnung war im Sommer 2020 - bis heute kein Anschluss. Habe heute einen Tipp bekommen Kündigung wegen Nichterfüllung nach 20 Monaten soll sogar laut AGB gehen. 
      https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/content/pdf/downloads/archiv/deutsche_glasfaser_home_dokumente/DG0_1_1254_41_16_DGhome_AGB_LOW.pdf

      1

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      from

      2 years ago

      Hallo ReKa08,

       

      haben Sie schon eine Kündigung in die Wege geleitet? Diesen Link, den Sie eingestellt haben, hatte ich auch schon im Netz gefunden. Allerdings bin ich da vorsichtig. In der Bestätigungsmail für unseren Vertrag sind geänderte AGB drin, wo dieser Passus gestrichen wurde.

      Das würde ich erstmal prüfen, welche AGB bei Vertragsabschluss galten. Oder gibt es Neuigkeiten?

       

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    • 2 years ago

      Das Thema ist m.E. nicht abschließend gelöst. Die DG hat ihre AGB geändert und es steht nichts mehr von 20 Monaten drin.
      Kann die DG generell überhaupt bindende Verträge abschließen, deren Leistungsbeginn und damit Start der Mindestlaufzeitvollkommen offen sind? Ist nicht entweder der Vertrag geschlossen und die Mindestlaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung oder ist der Vertrag noch nicht in Kraft, da noch nichts geliefert wird, und der Kunde kann vor Vertragsbeginn zurücktreten?
      Ich hatte vor ca. drei Monaten den DG Vertrag geschlossen und DG gab an, dass in Q4 2022 der Hausanschluss verlegt wird. Mein Telekom-Vertrag lief bis Ende Dezember 2022. DG hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass das Anschlusszentrum voraussichtlich in Q2 2023 in Betrieb geht. Da ich nicht blank dastehen kann, habe ich in 01/2023 einen neuen Telekomvertrag für 24 Monate abgeschlossen.
      Was kann ich tun, wenn die DG jetzt plötzlich mit dem Glasfaseranschluss um die Ecke kommt? Widerruf und Rücktritt haben sie erstmal abgewiesen.

      1

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      2 years ago

      Normalerweise empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass man NICHT selbst direkt seinen bisherigen Anschluss beim alten  kündigt, sondern dass man dem neuen Netzanbieter einen Wechsel Auftrag gibt, dass er sich um einen reibungslosen Übergang und dann die Abschaltung bei seinem Konkurrenten kümmern soll.

       

      Im Rahmen dieses Wechsel-Auftrags kümmert sich der neue Anbieter um Termin Vereinbarungen mit dem alten Anbieter, wann der abschalten soll. Kann der neue Anbieter sein eigenes Ziel nicht erreichen, dann hat er den alten Anbieter darüber zu informieren und den Termin rechtzeitig bei diesem zu verschieben, so dass der alte Anbieter weiter versorgen muss.

       

      Wer selbst bei seinem alten Anbieter kündigt bzw. nicht einen Wechsel Auftrag dem neuen Anbieter gibt, hat sich selbst dementsprechend rechtlich schlechter gestellt.

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