Gelöst
Hallo Telekom, ich habe für meinen Sohn Ende November 2022 einen JBL E65 BT NC Over-Ear Bluetooth gekauft. Dieser ist jetzt defekt
vor 2 Jahren
Hallo in die Runde, trotz bestimmungsgemäßer Benutzung sind die Kunststoffbügel der Hörmuscheln inzwischen angebrochen. Außerdem rauscht seit letztem Sonntag die rechte Hörmuschel bei eingeschaltetem NC.
Wie komme ich zu einer Reparatur? Ich habe diesen im Online Shop der Telekom gekauft
Beste Grüße
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vor 2 Jahren
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Gelöst
vor einem Jahr
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vor 5 Jahren
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vor 2 Jahren
Du bist dir da zu 100% sicher dass dein Sohn die zu jeder Zeit bestimmungsgemäß genutzt hat?
Ich denk mal so ein Riss entsteht nicht einfach so aus heiterem Himmel 😉
Glaub kaum dass es da ne Chance auf Gewährleistung gibt.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Vielen Dank für Deinen Beitrag, @CobraCane ,
meine Tochter hat seit Weihnachten einen JBL LIVE660 NC, da ist die Gelenkkonstruktion an den Hörern viel besser gelöst, so daß ein solcher Bruch erst gar nicht passieren kann, also wo kann ich mich mit meinem Anliegen hin wenden? Das es beim Online Shop keine andere Möglichkeit gibt, um jemanden zu erreichen, mit dem man vernünftig sprechen kann, als hier zu posten, ist schon spannend. Und bitte keine Verweis auf die Servicenummer, bitte nicht, das habe ich mir schon im Telekomshop angehört. Rufe dort an, dann weisst Du, warum ich hier verzweifelt schreibe…dieses Thema hat echt nichts mit meiner Festnetznummer zu tun, von der ich angerufen habe……Ob ich noch einmal im Onlineshop der Telekom zugreife, steht aktuell echt in de Sternen. Sehr schade, ehrlich…
Beste Grüße
Antwort
von
vor 2 Jahren
das habe ich mir schon im Telekomshop angehört.
Warum hat der Telekom-Shop nicht es angenommen?
Siehe: https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service
Dann kann man den Telekom-Shop hierüber suchen: https://www.telekom.de/telekom-shops
Aber gehe mal davon aus, dass die Reparatur kostenpflichtig wird.
Aber darüber wirst du vorher informiert.
Und @fdi Ich darf doch anhand von Bildern meine Meinung äußern, oder willst du mir das untersagen?
Denn anhand der Bilder, kann man schon gut einschätzen ob es ein Garantiefall sein kann.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Und @fdi Ich darf doch anhand von Bildern meine Meinung äußern, oder willst du mir das untersagen? Denn anhand der Bilder, kann man schon gut einschätzen ob es ein Garantiefall sein kann.
Und @fdi Ich darf doch anhand von Bildern meine Meinung äußern, oder willst du mir das untersagen?
Denn anhand der Bilder, kann man schon gut einschätzen ob es ein Garantiefall sein kann.
Wo habe ich irgendetwas untersagt? Nicht überdrehen da...
Du kennst doch die Regelungen der Gewährleistung. Warum soll der TE die nicht einfordern? Und Garantie ist ja noch gar nicht im Spiel.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Grüße @Dirk410
Ich denke auch, das die Schäden nicht durch normalen Gebrauch entstanden sind.
Da muss ich @CobraCane recht geben.
Denn 2x solcher Brüche am Gelenk, deutet auf Gewalteinwirkung hin.
Dadurch kann das Kabel darunter beschädigt worden sein und so zu dem Rauschen führen.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke an alle, ich werde es gerne mit der anderen Nummer 3000 versuchen, vielen Dank in die Runde und viele Grüße
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dirk410 Ich habe im Shop die 08003301000 als Zettel mitbekommen Ich habe im Shop die 08003301000 als Zettel mitbekommen Dirk410 Ich habe im Shop die 08003301000 als Zettel mitbekommen Dann probiere doch nun nochmal die 0800 3303000. Aber ist schon peinlich, wenn die rechte Hand nicht weiß was die Linke tut....
Ich habe im Shop die 08003301000 als Zettel mitbekommen
Dann probiere doch nun nochmal die 0800 3303000.
Aber ist schon peinlich, wenn die rechte Hand nicht weiß was die Linke tut....
Und nun gibst du nur das wieder was ich gepostet habe. Dafür bekam ich dann Kritik, na dann mal vielen Dank!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Und nun gibst du nur das wieder was ich gepostet habe. Dafür bekam ich dann Kritik, na dann mal vielen Dank!
Liest du auch was geschrieben wird? Habe ich Kritik an deiner Lösung geübt? Nein, also....
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Der TE will doch einfach nur wissen, wohin er sich wenden muss, um seine Ansprüche gegenüber dem T-Shop erst einmal überhaupt wahrzunehmen. Und da häldt sich die Telekom mit Informationen leider (wieder mal) sehr bedeckt mit einer Adresse oder Telefonnummer. Und keine Vor-Bewertungen, das wird dann geklärt.
Der TE will doch einfach nur wissen, wohin er sich wenden muss, um seine Ansprüche gegenüber dem T-Shop erst einmal überhaupt wahrzunehmen. Und da häldt sich die Telekom mit Informationen leider (wieder mal) sehr bedeckt mit einer Adresse oder Telefonnummer.
Und keine Vor-Bewertungen, das wird dann geklärt.
Dann hilft ein Blick auf Tante Gockel und man weis es
PS: Mehr hast du ja auch nicht dazu beigetragen ausser Kritik.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Dirk410 ,
vielen Dank für deine Nachricht.
Es tut mir leid, dass die JBL E 65 BT NC Over-Ear Bluetooth einen Defekt aufweisen.
Ein Dank an alle für die Tipps, die zum Thema gehören.
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
Beste Grüße
Natascha A.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
@Natascha A.
Dort wurde er aber weggeschickt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum wohl @CobraCane ?
Wir beide wissen es, aber wenn @fdi das nicht ok findet das wir darauf verweisen, warum, passt das nicht.
Was nun geschieht, habe ich bereits auch schon geschrieben.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wir beide wissen es, aber wenn @fdi das nicht ok findet das wir darauf verweisen, warum, passt das nicht.
Nochmal, warum soll der TE sein Recht auf Gewährleistung nicht wahrnehmen? Wenn die Telekom meint, das Recht wäre "verwirkt" durch eine unsachgemäße Nutzung, dann muss sie das beweisen, nicht der Kunde. Ansonsten wird ja 12 Monate angenommen das der Mangel schon beim Kauf angelegt war.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Dirk410 hat die Ware innerhalb der letzten zwölf Monate gekauft. Das gilt die Beweislastumkehr, d.h. er muss nicht nachweisen, dass er die Sache „bestimmungsgemäß“ genutzt hat sondern der Verkäufer muss beweisen, dass er es nicht getan hat, was in der Regel schwierig ist. Aber das war ja nicht die eigentliche Frage.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@andiling
Klar, ich Kauf mir was, geh einmal mit der Schleifmaschine drüber und sag dann dass der Händler mir nachweisen muss dass ich es nicht bestimmungsgemäß verwendet habe.
So geht Gewährleistung nicht 😉
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das gilt die Beweislastumkehr, d.h. er muss nicht nachweisen, dass er die Sache „bestimmungsgemäß“ genutzt hat sondern der Verkäufer muss beweisen, dass er es nicht getan hat, was in der Regel schwierig ist.
@andiling
Was anderes habe ich auch nicht gesagt.
Und nur den Hinweis gegeben, dass die Kosten für die Reparatur auf ihn zukommen kann.
Und bei dem "Bruchbild" zweifle ich, dass es ein Fehler des Herstellers ist. Besonders da es auf beiden Seiten ist @fdi .
Aber egal, wir werden eh nie es erfahren, was herausgekommen ist.
Daher verabschiede ich mich nun aus dem Thema.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@CobraCane, doch so ist es… §477 BGB.
Solche Extrembeispiele sind offensichtlich aber kann in dem Fall Materialermüdung ausgeschlossen werden? Oftmals gehen die Firmen da Ärger aus dem Weg und tauschen aus.
Natürlich kann der Verkäufer bestreiten, im Rechtsstreit die Gutachterkosten vorschießen und im Falle des Obsiegens vom Käufer erstattet bekommen. Oder darauf spekulieren, dass der Kunde aufgibt.
@→Mataimaki←, mag sein, dass Du recht hast, keine Ahnung wie die Telekom in solchen Fällen reagiert, oftmals ist es billiger kulant zu sein als recht zu haben.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@CobraCane, doch so ist es… §477 BGB.
Na wenn du das so sagst.
Ich erkenne zwar jetzt auf dem Bild einen Riss und kein Anzeichen von Materialermüdung aber du als Jura-Experte kannst das sicherlich besser beurteilen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Willst du es wirklich darauf ankommen lassen @Dirk410 ?
Einen Prozess?
Ich bin kein Rechtsanwalt oder ein Experte, aber habe ein wenig Ahnung von Materialien verschiedenster Arten.
Und auf deinen Bildern ist klar zu sehen, dass die Brüche durch Gewalteinwirkung entstanden sind.
Du kannst gerne den Weg über das Gericht gehen, aber bedenke, dass es bei nicht korrekten Angaben auch für den Kläger schlecht laufen kann.
Und auf eine lockere Kulanz zu hoffen, wäre ich immer vorsichtig.
Wenn du es als Garantie einreichst, sei dir sicher, dass auch der Hersteller dies prüft.
Einen Kostenvoranschlag für die Reparatur wirst du dann bekommen.
Dann kannst du entscheiden, ob es sich lohnt, den Weg über ein Gericht zu nehmen.
Ich rede hier nur von meinem erlangten Wissen, was sich nicht immer im Internet finden lässt.
So, das war mein letzter Beitrag hier.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo Moderator, kann der Thread hier bitte geschlossen werden?
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo Moderator, kann der Thread hier bitte geschlossen werden?
Hat doch schon eine Stunde niemand mehr geschrieben, Thema ist doch durch...
Und was wäre der Grund aus deiner Sicht? Hier treffen konträre Meinungen aufeinander, wo ist das Problem damit?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @Dirk410 aus der Ferne lässt sich das immer etwas schlecht beurteilen. Ich empfehle dir, mit deinem Anliegen einmal in einem Telekom Shop deiner Wahl vorstellig zu werden. Ich bin sicher, die Kollegen wissen, welche Möglichkeiten es hier gibt. Liebe Grüße Cosa M.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich empfehle dir, mit deinem Anliegen einmal in einem Telekom Shop deiner Wahl vorstellig zu werden.
die Empfehlung nützt @Dirk410 aber wohl nichts
Ich habe im Shop die 08003301000 als Zettel mitbekommen, mit der Aussage, mehr können sie auch nicht machen
@telekomhilft noch eine andere Idee?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hier gibt es für uns keine Möglichkeit dies aus der Ferne zu beurteilen. Eine erneute Vorstellung im Telekom Shop empfehle ich somit weiterhin. Liebe Grüße Cosa M.
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vor 2 Jahren
@Cosa M.
Gekauft wurde in einem der Online Shops der Telekom, es muss doch einen normalen Weg geben dort seine Ansprüche aus der Gewährleistung anzumelden.
Der Verweis auf ein Ladengeschäft ist da nicht der richtige Weg, ob zulässig will ich gar nicht beurteilen.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von