Gelöst
Hallo Telekom, ich habe für meinen Sohn Ende November 2022 einen JBL E65 BT NC Over-Ear Bluetooth gekauft. Dieser ist jetzt defekt
vor 2 Jahren
Hallo in die Runde, trotz bestimmungsgemäßer Benutzung sind die Kunststoffbügel der Hörmuscheln inzwischen angebrochen. Außerdem rauscht seit letztem Sonntag die rechte Hörmuschel bei eingeschaltetem NC.
Wie komme ich zu einer Reparatur? Ich habe diesen im Online Shop der Telekom gekauft
Beste Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Der TE will doch einfach nur wissen, wohin er sich wenden muss, um seine Ansprüche gegenüber dem T-Shop erst einmal überhaupt wahrzunehmen. Und da häldt sich die Telekom mit Informationen leider (wieder mal) sehr bedeckt mit einer Adresse oder Telefonnummer. Und keine Vor-Bewertungen, das wird dann geklärt.
Der TE will doch einfach nur wissen, wohin er sich wenden muss, um seine Ansprüche gegenüber dem T-Shop erst einmal überhaupt wahrzunehmen. Und da häldt sich die Telekom mit Informationen leider (wieder mal) sehr bedeckt mit einer Adresse oder Telefonnummer.
Und keine Vor-Bewertungen, das wird dann geklärt.
Dann hilft ein Blick auf Tante Gockel und man weis es
PS: Mehr hast du ja auch nicht dazu beigetragen ausser Kritik.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Dirk410 ,
vielen Dank für deine Nachricht.
Es tut mir leid, dass die JBL E 65 BT NC Over-Ear Bluetooth einen Defekt aufweisen.
Ein Dank an alle für die Tipps, die zum Thema gehören.
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
Beste Grüße
Natascha A.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
Bei der Abwicklung der Gewährleistung ist der T-Shop der richtige Ansprechpartner. Der kann mit dir zusammen in die Wege leiten. Wichtig ist, die Rechnung auf jeden Fall mitzunehmen.
@Natascha A.
Dort wurde er aber weggeschickt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum wohl @CobraCane ?
Wir beide wissen es, aber wenn @fdi das nicht ok findet das wir darauf verweisen, warum, passt das nicht.
Was nun geschieht, habe ich bereits auch schon geschrieben.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wir beide wissen es, aber wenn @fdi das nicht ok findet das wir darauf verweisen, warum, passt das nicht.
Nochmal, warum soll der TE sein Recht auf Gewährleistung nicht wahrnehmen? Wenn die Telekom meint, das Recht wäre "verwirkt" durch eine unsachgemäße Nutzung, dann muss sie das beweisen, nicht der Kunde. Ansonsten wird ja 12 Monate angenommen das der Mangel schon beim Kauf angelegt war.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von