Gelöst
Kündigung Mobilfunkvertrag
vor 6 Jahren
Hallo,
ich habe den Mobilfunkvertrag meiner Tochter (in Absprache mit ihr) gekündigt. Begründung: Sie arbeitet ab Anfang Juli im Ausland (Übersee) und benötigt somit keinen deutschen Handyvertrag mehr. Gekündigt habe ich im Kundencenter. Der Vertrag würde Anfang kommenden Jahres enden. Aber wenn man aus Europa wegzieht, dan hat man doch Kündigungssonderrechte, oder? Also mit kürzerer Kündigungsfrist?
mfg
HalberDau
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vor 6 Jahren
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Gelöst
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Akzeptierte Lösung
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vor 6 Jahren
Hallo @HalberDAU
hier: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland wirds beschrieben. Wichtig ist das die Kündigung über das Kündigungsformular gemacht wird.
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vor 6 Jahren
Ja, siehe hier:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigerseite-mobilfunk/kuendigungsgruende-mobilfunk?samChecked=true
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vor 6 Jahren
@HalberDAU
Ich glaube das trifft nur auf Festnetzverträge zu.
Wenn Du Hilfe und eine Antwort vom @Telekom hilft Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
In diesem Falle die Kundenummer deiner Tochter und deine Rückrufnummer.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
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Akzeptierte Lösung
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vor 6 Jahren
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Wie ich gesehen habe, hast du schon Unterstützung erhalten.
@rainer1809 hat hier u.a. den richtigen Weg beschrieben.
Wenn du noch Hilfe benötigen solltest, lass es mich wissen.
Viele Grüße Anja W.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Das Problem ist nicht gelöst und wird nicht gelöst werden, das das Handy meiner Frau und meiner Tocher auf mich laufen. Da meine Tochter bis jetzt studiert hat, war das die richtige Lösung für mich. Sie ist jetzt halt mit dem Studium fertig und hat in Übersee relativ kurzfristig eine Arbeitsstelle gefunden, die sie im Juli antritt. Somit muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und bis Januar (bis zum Vertragsende) die Kosten für den Vertrag tragen.
Danke für die Beiträge.
LG HalberDau
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
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vor 6 Jahren
da liegt dann natürlich die Krux des ganzen, denn ein Wegzug ins Ausland kann nur bei dem Vertragsinhaber angerechnet werden.
Grüße
Mandy S.
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Uneingeloggter Nutzer
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