Änderungen bei "Music Streaming"

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vor 9 Jahren

Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:

 

Spotify165.jpg

 

 

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

 

UPDATE 31. März 2016

 

Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:

 

Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.

Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.

 

 

Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.

 

Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.

 

  • Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
  • Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
  • Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

Spotify Offline Modus.jpg

Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.

 

Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.

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  • vor 9 Jahren

    Schöne EU ... nix wichtiges zu tun aber um so nen Scheiß kümmern.

    Genau wie die Saugkraft von Staubsaugern und der Krümmungswinkel einer grünen Gruke. 

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  • vor 9 Jahren

    Alle die sich vehement für die Netzneutralität eingesetzt haben, dürfen sich jetzt nicht beschweren.

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  • vor 9 Jahren

    d.h. alle, die die Spotify-Option vor dem 28.4. abschließen werden nicht gespotifydrosselt bis der dazugehörige Vertrag ausläuft?

    Wie ist das dann mit den Verlängerungen, können Optionen wie damals schon die gratis Hotspot flat einfach mitgenommen werden?

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  • vor 9 Jahren

    Ab dem 28.04. wird die Regelung bei allen Verträgen umgesetzt.

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  • vor 9 Jahren

    Richtig so.

     

    Und den "Krümmungswinkel" bei Gurken gibt es schon seit 2009 nicht mehr.

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  • vor 9 Jahren

    Was wohl Kunden machen mit Xtra Streaming Plus? Die haben doch nur 200 MB. 

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  • vor 9 Jahren

    Die eigentliche Krux ist nicht die EU-Verordnung sondern die Drosselung.

    Kern der Regelung ist was ganz anderes: Wenn gedrosselt wird muß es für alles gelten. Recht so.

    * ICH BIN FÜR NETZNEUTRALITÄT *

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  • vor 9 Jahren

    Jaja, die pöhse pöhse EU!

     

    Typischerweise versucht die Telekom jetzt den eigenen schwarzen Peter wieder mit geschickten Formulierungen der EU in die Schuhe zu schieben.

    "Die EU zwingt uns!!1!" und wer den gesamten Zusammenhang nicht versteht, geht dem voll auf den Leim.

    In Wirklichkeit sagt die EU aber nur, dass aller Traffic gleich behandelt werden muss.

    WENN der Provider also keine Flatrate sondern nur Volumentarife anbietet und danach drosselt, muss das für alles erfolgen.

    (Und das ist gut und richtig so!)

    Statt jetzt also auf die EU zu schimpfen, wäre der richtige Weg, endlich mal - wie in andren Ländern - realistische Volumen oder echte Flatrates anzubieten.

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  • vor 9 Jahren

    .... Oder die Drossel endlich auf eine zeitgemäße Geschwindigkeit anheben, damit die Flatrate nutzbar bleibt. 

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  • vor 9 Jahren

    Dazu kommt ja, dass die BEREC-Richtlinien zur EU-Netzneutralitätsverordnung noch garnicht vorhanden sind sondern erst im Herbst kommen werden. Da scheint mir jemand vom Marketing die Gelegenheit nutzen zu wollen, mehr SpeedOn zu verkaufen und die "Schuld" elegant der EU in die Schuhe schieben zu wollen und wie man an @CyberSW sieht fallen manche sogar drauf rein.

     

    Hoffentlich stellen die BEREC-Richtlinien dann klar, dass nicht nur sämtlicher Traffic gleich behandelt werden muss sondern auch die (diskriminierende) Nicht-Anrechnung auf das Inklusivvolumen (Zero-Rating) unzulässig ist. In den Niederlanden hat man gesehen, dass solche klaren Regeln zu besseren Konditionen für Verbraucher führen (z.B. insgesamt höheres Inklusivvolumen zum gleichen Preis).

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