Die Mahnung wird digital!
vor 8 Jahren
Informationen über ausstehende Beträge zu euren Festnetz- oder Mobilfunkverträgen haben wir euch bisher per Post zukommen lassen. Das Format dieser kleinen Gedächtnisstütze hat sich geändert: Seit April 2018 erhaltet ihr bereits eure Mahnungen für Festnetz-Rechnungen per E-Mail, im April 2019 ist die Mahnung für Mobilfunk-Rechnungen per SMS dazugekommen.
Seid ihr im Internet schon einmal Betrügern auf den Leim gegangen? Leider entwickeln sich die Methoden der Online-Kriminalität stetig weiter. Daher ist es wichtig, schnell gefälschte E-Mails oder SMS von echten Telekom Mahnungen unterscheiden zu können.
In unserem Hilfe & Service Bereich findet ihr praktische Hinweise und Sicherheitsmerkmale, um die Echtheit der Mahnungen für Festnetz-Rechnungen per E-Mail und Mobilfunk-Rechnungen per SMS zu erkennen.
Das ändert sich für euch durch die Umstellung auf das digitale Mahnungsformat: Ihr erhaltet die Schreiben immer tagesaktuell an eure RechnungOnline E-Mail-Adresse oder Mobilfunk-Rufnummer. Dadurch wird es zukünftig weniger Überschneidungen mit bereits laufenden Überweisungen geben.
Solltet ihr euch fragen, welche E-Mail Adresse ihr bei uns hinterlegt habt, schaut einfach in der MeinMagenta App oder im Kundencenter unter Mein Konto/Rechnungseinstellungen/Rechnungsversand nach. An diese Adresse versenden wir die Mahnung im Normalfall, per SMS nur, wenn ihr dort keine Angaben hinterlegt habt.
Gut zu wissen:
Die 1. Mahnung wird per E-Mail versandt, wenn folgende Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr nehmt an RechnungOnline teil und seid als Privatkunde hinterlegt.
- Die E-Mail Adresse ist für RechnungsOnline zertifiziert und muss bei T-Online-Adressen das Format ALIAS@T-Online.de haben.
- Die Mahnung enthält keine Sperrandrohung.
Mahnungen mit Sperrandrohung erhaltet ihr immer per Post.
Schlägt ein E-Mail-Versand innerhalb von 24 Stunden fehl, wird die Mahnung nachgedruckt und an euch versandt.
Alle 2. Mahnungen erhaltet ihr grundsätzlich über den postalischen Weg.
(Stand 6. Februar 2020)
Wie unsere Mahnungen für Festnetz-Rechnungen per E-Mail aufgebaut sind, erfahrt ihr mit einem Klick auf den Spoiler:
Achtet in jedem Fall auf die Betreffzeile der E-Mail, die in unserer Online-Mahnung per E-Mail immer nach dem gleichen Schema aufgebaut ist:
Betreff: Telekom Festnetz Mahnung (Adresse: Musterstrasse 11 a, Buchungskonto: XXXXXXXXXX).
Unsere Mahnungen können unterschiedlich formuliert sein. Sie orientieren sich jedoch alle an einem einheitlichen Grundgerüst. Eine Online-Mahnung kann beispielsweise so aussehen:
Hinweis:
Hinweis:
9348
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vor 8 Jahren
Hallo @Annika W.,
wird diese Echtheitskennung dann auch für die Mahnung aktiviert ?:
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnung-erhalten/echtheit-rechnung-per-e-mail
Dann empfehle ich dazu ggf. den vorhendenen Hilfe-Artikel zu ergänzen bzw. einen Neuen für die Mahnung zu erstellen und vllt. mit diesem Artikel zu verlinken.
Edit:
verflixt, habe ich im Fliesstext der Mustermahnung glatt unten überlesen, sorry und Danke für die Erhellung.
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vor 8 Jahren
Hi @zimso,
schau mal hier im Blog unter der Mustermahnung nach, da habe ich den ensprechenden Hilfe-Artikel zur Mahnung aus unserem Hilfe & Service Bereich verlinkt.
Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende
Annika W.
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vor 8 Jahren
Hallo @Annika W.,
den Betreff der E-Mail finde ich in Bezug auf den Rechnungs-Mailbetreff nicht glücklich gewählt, da das Wort Rechnung nicht enthalten ist:
Telekom Festnetz Mahnung (Adresse: Musterstrasse 11 a, Kundenkonto: XXXXXXXXXX)
Ich schlage vor:
Mahnung zu Ihrer Telekom Festnetz-Rechnung <Monat....>
oder
Telekom Festnetz-Rechnung-Mahnung (Adresse: Musterstrasse 11 a, Kundenkonto: XXXXXXXXXX)
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vor 8 Jahren
Hallo zusammen,
ich finde das persönlich grundsätzlich unkritisch, da ein Großteil der Rechnung eh abgebucht werden. Die Mahnungsempfänger sollten in meinen Augen auch mit der Onlinerechnung keine Probleme haben, da die anderen Rechnungen bislang ja auch gefunden worden sind. Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel...
Den Wunsch der Auswahl auf DE-Mail kann ich nur unterstützen.
Das o.g. Muster finde ich sehr textlastig und auf den ersten Blick nicht als Mahnung erkennbar.
Schönes Wochenende und vG
Peuki
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vor 8 Jahren
An die zur Zeit aktiven Mitarbeiter:
Schaut doch bitte mal ins WIN´s für den Vertrieb unter "Mahnung per mail/online" oder so ähnlich. Dort findet ihr eine ganze Reihe an Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die "MaO" zu bekommen.
Ausserdem wird derzeit jeder bei der Hotline aufschlagende Kunde intensiv (also mit Nachdruck) nach eMAil-Adresse und Mobilfunk-Rückrufnummer befragt.
Parallel laufen ganz zarte Piloten, auch nur-Telefon-Kunden auf die ReO zu bekommen.
schöne Grüße
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