Tracking und Datensicherheit: Wie geht das zusammen?

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vor 10 Jahren

Unternehmen stehen vor einer paradoxen Situation: Einerseits wachsen die Mengen an Kundendaten, die sinnvoll ausgewertet werden müssen. Andererseits zögern immer mehr Kunden, ihre Daten preiszugeben. Zu viel Unsicherheit herrscht in Zeiten der NSA-Affäre darüber, wer im Netz noch mitliest oder beobachtet, was User auf ihrer Navigation durchs Webseiten-Meer so treiben.  

 

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In der Debatte um rechtskonformes Tracking fällt immer häufiger der Begriff Fingerprinting anstelle des Cookie-basierten Trackings. Großer Vorteil ist, dass keine Cookies mehr auf dem Rechner des Users platziert werden (diese können und werden durch die User mittlerweile postwendend gelöscht, was die meisten Tracking-Mechanismen wirkungslos macht). Stattdessen wird beim Canvas Fingerprinting ein Bild des Users aus Zahlen und Buchstaben "gezeichnet". Daher der Begriff "Canvas", zu deutsch Gemälde. Doch wie sicher ist die Fingerprinting-Technologie? Darüber habe ich in einem Interview mit Kathrin Schürmann, Expertin für Online-Recht gesprochen. Bei der Kanzlei "Schürmann Wolschendorf Dreyer" berät sie Agenturen und Konzerne in allen Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Web.  

 

"Wie so oft, kommt es auch bei dem Einsatz von Fingerprinting Technologien auf die konkrete Ausgestaltung und den Zweck des Einsatzes dieser Technologien an – juristische Konsequenzen drohen nur dann, wenn die Technologie nicht gesetzeskonform eingesetzt wird", sagt Schürmann. Jedoch sei das Thema Fingerprinting durchaus noch "Neuland": "Insgesamt sind Fingerprinting Technologien noch sehr neu und es gibt daher wenig juristische Literatur geschweige denn Aussagen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden zum gesetzeskonformen Einsatz". 

 

Es stellt sich die Frage, ob das Tracking von Kundendaten und Datenschutz überhaupt zusammenpassen. Generell ist es in Deutschland möglich, in einem rechtskonformen Rahmen Userprofile anzulegen. Wichtig ist eine Anonymisierung der Profile. Relevant ist in diesem Zusammenhang das Telemediengesetz, wie Expertin Schürmann genauer ausführt: "Das Anlegen von User-Profilen und die Nutzung dieser Profile zu Werbezwecken ist „unproblematisch“ möglich, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Einschlägig ist hier  §15 Abs. 3 Telemediengesetz, der besagt, dass pseudonymisierte Nutzungsprofile für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien (=Websites) erstellt werden dürfen, wenn der Nutzer dem nicht widerspricht und diese Daten nicht mit weiteren Daten des Nutzer zusammengeführt werden." 

 

Wenn Sie Kundendaten erfassen und nutzen möchten, sollten Sie gegenüber Dritten größtmögliche Transparenz leben. User sollten jederzeit wissen, was mit ihren Daten passiert und das kein Schindluder mit ihren persönlichen Daten getrieben wird. "Ansonsten ist ein datenschutzkonformer Einsatz nicht möglich und die notwendige Akzeptanz der User nicht zu erreichen", weiß auch die Juristin Kathrin Schürmann aus Erfahrung.  

 

Das gesamte Interview finden Sie im Artikel "Fingerprinting oder Finger weg?"

 

 

Viele Grüße

Stefan Rosenträger

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